Wieviel Tage muss man während Wiedereingliederung arbeiten?
Mein Bruder ist nach einem Unfall seit 9 Monaten krankgeschrieben und möchte nun ab August mit einer Wiedereingliederung beginnen. In der Reha hatte man ihm gesagt, dass er nur die Wochentage arbeiten müsste, die er normalerweise auch arbeitet. Er ist im Einzelhandel beschäftigt. Vor seinem Unfall hatte er jeden Montag und jeden 2. Samstag frei. Dies hat sein Arzt auch in den Wiedereingliederungsplan geschrieben. Sein Filialleiter sah das auch so und hat auch schon den Arbeitsplan aufgestellt. Jetzt sollte sein Chef den Plan vor seinem Urlaub noch unterschreiben, doch er weigert sich. Er sagt ihm vorhin am Telefon, bei einer Wiedereingliederung müsse mein Bruder 5 Tage die Woche arbeiten. Dies sei so vorgeschrieben. So lange dies nicht geändert würde, würde er es auch nicht unterschreiben. Wenn mein Bruder die Wiedereingliederung nicht anfangen würden, meinte sein Chef außerdem, dass man ihm dann bald das Krankengeld streichen würde. Der Arzt von meinem Bruder ist von heute an 4 Wochen in Urlaub und dem Vertretungsarzt ist nichts anderes bekannt, als das was meinem Bruder auch schon in der Reha gesagt wurde. Er wollte daher auch keinen neuen Plan aufstellen. Außerdem kennt er auch seinen eigentlichen Arzt sehr gut unt meinte, dass dieser den Plan wohl auch nicht ändern würde. Bei der Krankenkasse haben wir auch schon angerufen, aber da war keiner mehr da, der sich mit dem Thema auskennt. Der zuständige Sachbearbeiter sei auch erst am Mittwochmittag wieder da, eine Vertretung könnte vorher auch keine verbindlichen Auskünfte geben. Das Problem ist, dass der Chef meines Bruders am Donnerstag für 5 Wochen in Urlaub geht und er dann ja nicht mehr die Unterschrift bekommt. Ich hab auch bei mir in der Personalabteilung nachgefragt, aber die hatten auch noch nie etwas von dieser Vorgabe gehört. Bei uns arbeitet man wirklich nur die Wochentage, die man auch in gesundem Zustand arbeitet. An der Länge der Wiedereingliederung (fast 5 Monate), den Stunden oder sonstigen Vorgaben (z.B. kein Klettern auf Leitern) hatte er übrigens nichts auszusetzen. Meine Frage ist nun, ob es wirklich irgendwo eine schriftliche Vorgabegibt, dass man 5 Tage die Woche arbeiten muss bei einer Wiedereingliederung? Im Internet hab ich nichts finden können auch die schnelle und mein Bruder hat im Moment Probleme mit seinem Internetzugang.
3 Antworten
Was spricht denn konkret dagegen, dass er während der Wiedereingliederung von Montag bis Freitag arbeitet? Ist für diesen Bereich (Einzelhandel) doch eine tolle Sache...!
Vielen Dank für die ausführliche Schilderung! Ich glaube, dass Dir die Genesung bzw. die berufliche Situation Deines Bruders wirklich am Herzen liegen!
Aus diesem Grunde denke ich jetzt mal darüber nach, was wirklich wichtig für ihn ist... Hmmm - ein nicht alltäglicher Fall... also:
Ich glaube, dass zumindest der Chef Deinen Bruder "auf dem Kieker" hat. Das kann bedeuten, dass er dort (langfristig gesehen) nicht glücklich wird...
Wenn Dein Bruder noch so viele Arzt- und Therapie-Termine hat, kommt m.E. die Wiedereingliederung viel zu früh - das wird der MDK wahrscheinlich auch so sehen, wenn er dort alles so schildert wie Du hier. Denn ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine 5-Tage-Woche (verbunden mit regelmäßiger Arbeitszeit) für den Heilungs- und Eingliederungsprozess ideal ist - andere würden sich die Finger danach lecken (und ggf. versuchen diese später auch beibehalten zu können)!
Aber egal, ob 5-Tage-Woche oder alte Arbeitszeit - bei den Terminen ist es insgesamt eine Quälerei, und beitet aus meiner Erfahrung keine gute Grundlage für eine baldige Genesung und vollständige Wiederherstellung, zumal es sich auch noch über den Chef ärgern muss, der ihm eher Schwierigkeiten macht, statt ihn dabei zu unterstützen!
Fazit: Die gesundheit ist unser höchstes Gut, und man man kann nur gute Arbeit leisten, wenn man topfit ist. Ich halte die Idee mit dem Zugehen auf den MDK in diesem Fall auch für eine gute Idee... Viel Erfolg und weiterhin gute Besserung für Deinen Bruder! Gruß Nightstick
Danke für Deine Antwort. Mein Bruder hat die Wiedereingliederung jetzt auch erst einmal aufgeschoben bis sein Chef wieder da ist. Ich hab auch den Eindruck, dass er ihn irgendwie auf dem Kieker hat. Er hat schon mit dem MDK gesprochen und sie meinten, dass es eigentlich schon gut wäre, wenn er in seinen normalen Arbeitsrhytmus zurückkehren würde, aber einen Rechtsanspruch hat er nicht, da die Wiedereingliederung eine Grauzone ist. Auf jeden Fall prüfen sie jetzt, welche Maßnahmen für ihn noch ihn Frage kommen können, da die KV dies nun auch veranlasst hat. leider wird er wohl noch recht lange so viele termine haben und sein Arzt meinte, wenn er nicht bald anfängt wieder zur Arbeit zu gehen, könnte er auch noch psychische Probleme bekommen. Außerdem wird er wohl ohne Wiedereingliederung nicht wieder in seinen Beruf zurück können. Wir warten jetzt auf jeden Fall erst einmal ab.
Es wäre für mich noch wichtig zu wissen, ob der Unfall mit seiner Arbeit zu tun hatte (Arbeits- oder Wegeunfall) oder nicht !?
Die BG prüft noch, ob sie den Unfall als Wegeunfall anerkennt. Mein Burder hatte Überstunden gemacht und dann einen Umweg genommen, da es einen Stau auf der Autobahn gab. Dann hat ihn ein Kleinbus auf der Landstraße beim Abbiegen übersehen.
Hmmm... die Anerkennung als Arbeits- bzw. Wegeunfall ist einerseits sehr wichtig für die evtl. Durchsetzung einer Unfallrente bei Langzeit- oder Spätfolgen (was wir natürlich nicht hoffen wollen) und andererseits ist die medizinische, therapeutische und Reha-Betreuung in den Einrichtungen der BG wesentlich besser. Hier würde ich unter allen Umständen versuchen, die Anerkennung als Wegeunfall zu bekommen, notfalls gerichtlich gegen die BG über das Sozialgericht. Zu argumentieren ist hier, dass der aufgrund des Verkehrsstaus gefahrene Umweg kein Abweichen vom direkten Weg im Sinne der (herkömmlichen) Unzulässigkeit war.
Nun sind natürlich alle Beteiligten (in erster Linie wohl auch die Kostenträger) daran interessiert, dass Dein Bruder die Arbeit ao schnell wie möglich wieder aufnimmt. Das ist grundsätzlich natürlich richtig, nur halte ich die ausgeübte Tätigkeit (Einzelhandel) für nicht so spezifisch, dass man diese verlernen könnte - allenfalls haben sich die Preise geändert! Aus diesem Grund würde ich mich nicht vorschnell in eine Wiedereingliederungsphase drängen lassen. Ich würde damit argumentieren, dass diese stressfrei (körperlich, mental und organisatorisch) zu geschehen hat, damit auch ein nachhaltiger Erfolg sichergestellt ist. Hier würde ich den Kontakt zum MDK nicht abreißen lassen.
Noch einmal: Die Gesundheit Deines Bruders muss in Ruhe wieder hergetellt werden, damit er langfristig wieder arbeiten kann. Ggf. ist in dieser Hinsicht sogar an eine Umschulung in Richtung der sog. "Mischtätigkeit" (d.h. kombinierte stehende, sitzende und sich bewegende Arbeit) zu denken - letztendlich mit der Perspektive einer besseren Bezahlung als im Einzelhandel :-))
Weiter gute Besserung, viel Erfolg und Durchhaltevermögen! Liebe Grüße von Nightstick
Normalerweise setzt der Arzt, der die Wiedereingliederung ausstellt fest, wieviel Stunden pro Tag und wieviel Tage gearbeitet werden kann und darf und nicht der Chef. Denn der kann doch gar nicht beurteilen wie hoch die Belastungsgrenze, nach der Krankheit oder Verletzung ist. Ich habe zu Anfang der Wiedereingliederung ( nach Arthroskopie des Außenmeniskus 8 Wo - Genesung ) 2-3 Stunden/proTag über 4 Wochen gearbeitet und dann wurde nochmal durch den Arzt geprüft, ob ich wieder voll arbeiten kann. Ich denke der Chef hat darauf keinen Bock, fragt ihn doch mal wo das vorgeschrieben ist mit den 5 Tagen. Frag doch den Betriebsrat ( wenn es einen gibt ) oder den Medizinischen Dienst der KK.
Danke, an den MDK hatte ich gar nicht mehr gedacht. Einen Betriebsrat gibt es zwar, der ist aber wenig hilfreich. Als mein Bruder vor 1 1/2 Jahren von heute auf morgen in eine andere Filiale versetzt wurde, die fast 2 Stunden von der alten entfernt liegt, hat es die auch nicht interressiert. Und als sein Chef zwecks Stellenabbau u.a. 5 alleinerziehenden Müttern kündigte, mischten sie sich auch nicht ein. Erst als es um sie selber und ihre eigenen Freunde ging, wurden sie aktiv. Also von da ist nicht viel Hilfe zu erwarten. Ich hoffe, die werden nicht wieder gewählt. Aber Danke für den Tipp mit dem MDK, ich such die Nummer gleich übers Internet raus und leite sie meinem Bruder weiter.
Der Arzt legt fest wie man bei der Widereingliederung arbeitet. Dein Bruder kann auch erst mal weiter krank geschrieben bleiben bis alle wieder da sind. Es gibt länger als ein Jahr Krankengeld. Am Besten lasst Ihr Euch von der Krankenkasse helfen.
Das Problem ist, dass mein Bruder immer noch sehr viele Termine hat. Er muss regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen bei verschiedenen Ärzten: Orthopäde (der auch den Plan aufgestellt hat, bzw. sein Vertreter), Neurologe, Unfallchirurg, Neurochirurg, Internist und Krankenhaus. Außerdem zur Krankengymnastik, Massage, Ergotherapie und zum MTT. Als das wollte er eigentlich an seinem freien Tag machen, damit sein Filialleiter die Termine nicht bei der Einteilung berücksichtigen muss. Am Samstag könnte er auch nur zum MTT, alles andere ist nur in der Woche möglich. Auch braucht er für den Weg zur Arbeit mit dem Zug fast 3 Stunden, da er im Momemt noch nicht Auto fahren darf. In der übrigen Zeit schafft er natürich nicht mehr viele bzw. bei mehr Stunden Arbeit am Tag gar keine Termine mehr. Sein Chef ist auch nicht damit einverstanden, dass er in seiner alten Filialie in der Nähe mit der Wiedereingliederung beginnt. Die Filiailleiterin dort meinte zwar, es wäre gar kein Problem und sogar sehr hilfreich und sein Filialleiter hatte es sogar vorgeschlagen, aber solange sein Chef nicht einverstanden ist, hat er natürlich keine Chance. Der Montag wäre auch sehr praktisch, da mein anderer Bruder da auch frei hat und ihn fahren würde.