1000 Euro zu wenig Gehalt/Krank, was nun?

7 Antworten

Es sieht offenbar danach aus, dass es wirklich um einen Fehler der Personalabteilung handelt.

Auf eine Nachzahlung erst mit der nächsten Gehaltszahlung musst du dir nicht einlassen. Sofern im Arbeits/Tarifvertrag nichts steht, gelten die gesetzlichen Regel und die besagt, mit dem Februar-Gehalt ist AG ab dem 02.03.2016 in Verzug.

So wie wenn du eine Rechnung vergisst, der Gläubiger dir Mahngebühren, Zinsen und ggf. Schadenersatz in Rechnung stellen darf, so hast du die gleichen Rechte gegenüber dem AG. Er muss dir dann also den dir anfallenden Schaden voll ersetzen. Wie Mahngebühren von Vermieter, Zinsen wegen eines (Dispo)kredit usw.

Eine Mahnung wegen Zahlungsverzug ist nicht erforderlich, da der Zeitpunkt der Zahlung genau definiert ist.

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung wird auch dann auf sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. In diesem Fall kann der
Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderungen die Sechs-Wochen-Fristen einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles).

DerSchopenhauer  27.02.2016, 09:09

Einfach ausgedrückt:

Da parallele verschiedene Erkrankungen vorliegen, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung für beide Krankheiten (gerechnet ab Zeipunkt der ersten AU); auf die parallele Erkrankung entsteht also kein weiterer 6-Wochen-Anspruch - anders wäre es, wenn die erste Erkrankung vor Ablauf der 6-Wochenfrist beendet wäre und die zweite Krankheit ab diesem Zeitpunkt alleinige Ursache der AU ist.

Daher ist wohl am 19.2. die Lohnfortzahlung abgelaufen - das Gehalt, das Du bekommen hast, ist ja wohl das Februargehalt - aber eben nur für 18 Tage.

Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass deine Firma die zu Unrecht fehlende Summe direkt anweist, sobald du ihnen Montag den Fall schilderst und auch darauf hinweist, deine regulären Ausgaben nicht decken zu können. "Richtig Druck" usw. wirst du wahrscheinlich nicht machen müssen.

jacquido1988 
Beitragsersteller
 27.02.2016, 08:49

Also ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall jedoch ging es nicht um Krankengeld sondern um eine sonderzahlung aber es waren auch nur 100 Euro, da meinten sie, dass sie das vom System her nicht könnten. Ist es denn nicht auch irgendwie Vertragsbruch? Müssen sie nicht sogar den rest überweisen?danke für deine antwort

Jewi14  27.02.2016, 08:52
@jacquido1988

Ist doch nicht dein Problem, wenn das System es nicht kann, ggf. sollen die eine Barauszahlung machen.

Ist aber eine gute Ausrede mit "das System macht es nicht". Das nächste Mal begründe ich auch so, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle.

Jewi14  27.02.2016, 08:49

Natürlich darf man Druck machen. So wie du mit Mahnungen "beehrt" wirst, wenn du eine Rechnung nicht rechtzeitig zahlst, so hat der Arbeitnehmer die absolut gleichen Rechte gegenüber dem AG. Ein Einknicken und Betteln mit Lohn ist nicht nötig, du hast dein Anspruch drauf und es sind keine Almosen.

lehrerin123  27.02.2016, 08:53
@Jewi14

Hä? Habe ich das irgendwo geschrieben, sie solle betteln und einknicken? 

Faktisch sieht es doch so aus, dass die Buchhaltung hier einen Fehler gemacht hat, die Fragestellerin ruft Montag an, die arbeiten nach und gut ist. Es ist ja nicht der böse kapitalistische Firmenlenker, der hier mit Absicht einen Check verwehrt und die Fragestellerin im Staub sehen will.

Du bekommst Krankengeld. Das ist schon richtig. Auch wenn es jetzt eine andere Erkrankung ist

Also wie gesagt nach Rücksprache meiner Krankenkasse, bekomme ich kein Krankengeld und ich denke die werden es doch wissen oder?