1000 Euro zu wenig Gehalt/Krank, was nun?
Hallo Ihr Lieben,
und zwar hat sich folgendes Problem bei mir ergeben, seit dem 28.12.2015 bin ich krank geschrieben, jedoch auf zwei verschiedene Krankheiten, heute kam mein Lohn, zu meinen erschrecken, 1000 Euro zu wenig, da die Personalabteilung (ich nenne es mal so) zu unkompetent war zu sehen, dass meine Krankenscheine zeitweise Folgebescheinigungen waren bzw. Erstbescheinigunge. Nach einem Anruf bei meiner Krankenkasse, teilten mir diese mit, dass mein Arbeitgeber bis zum 19.02.2016 weiter zahlen muss, sie teilten mir auch mit , dass mein Arbeitgeber bereits nachgefragt habe ob ich Krankengeld bekomme oder eben nicht. Die Krankenkasse teilte mein Arbeitgeber mit, dass ich ab dem 19.02.2016 Krankengeld erhalten würde. Nun habe ich leider eine starke Bronchitis bekommen, also wieder eine Erstbescheinigung und wieder kein Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun nicht berücksichtigt und so gezahlt als würde ich schon Krankengeld erhalten. Werde mich am Montag mit der Personalabteilung in Verbindung setzen, da diese einen Fehler bei der Buchung gemacht hat, nun befürchte ich jedoch, dass diese keine Einmalzahlungen machen werden und mir mitteilen werden, dass sie das fehlende Geld im nächsten Monat zusätzlich zahlen werden. Meine Frage nun, dürfen sie dies oder müssen sie eine einmalige Zahlung vornehmen? Wir sprechen hier schließlich nicht von 100 Euro sondern von 1000 Euro. Wie kann ich Ihnen "Druck" machen sodass sie eine Einmalzahlung vornehmen ?Ich kann nun weder meine Miete noch meine monatl. Ausgaben zahlen. Mich würde es riesig freuen wenn ihr mir weiter helfen könntet. Ich bedanke mich recht herzlich im voraus bei euch. Liebe Grüße
7 Antworten
Es sieht offenbar danach aus, dass es wirklich um einen Fehler der Personalabteilung handelt.
Auf eine Nachzahlung erst mit der nächsten Gehaltszahlung musst du dir nicht einlassen. Sofern im Arbeits/Tarifvertrag nichts steht, gelten die gesetzlichen Regel und die besagt, mit dem Februar-Gehalt ist AG ab dem 02.03.2016 in Verzug.
So wie wenn du eine Rechnung vergisst, der Gläubiger dir Mahngebühren, Zinsen und ggf. Schadenersatz in Rechnung stellen darf, so hast du die gleichen Rechte gegenüber dem AG. Er muss dir dann also den dir anfallenden Schaden voll ersetzen. Wie Mahngebühren von Vermieter, Zinsen wegen eines (Dispo)kredit usw.
Eine Mahnung wegen Zahlungsverzug ist nicht erforderlich, da der Zeitpunkt der Zahlung genau definiert ist.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung wird auch dann auf sechs Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit hinzutritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. In diesem Fall kann der
Arbeitnehmer bei entsprechender Dauer der durch beide Erkrankungen verursachten Arbeitsverhinderungen die Sechs-Wochen-Fristen einmal in Anspruch nehmen (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles).
Einfach ausgedrückt:
Da parallele verschiedene Erkrankungen vorliegen, endet nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung für beide Krankheiten (gerechnet ab Zeipunkt der ersten AU); auf die parallele Erkrankung entsteht also kein weiterer 6-Wochen-Anspruch - anders wäre es, wenn die erste Erkrankung vor Ablauf der 6-Wochenfrist beendet wäre und die zweite Krankheit ab diesem Zeitpunkt alleinige Ursache der AU ist.
Daher ist wohl am 19.2. die Lohnfortzahlung abgelaufen - das Gehalt, das Du bekommen hast, ist ja wohl das Februargehalt - aber eben nur für 18 Tage.
Ich würde einfach mal davon ausgehen, dass deine Firma die zu Unrecht fehlende Summe direkt anweist, sobald du ihnen Montag den Fall schilderst und auch darauf hinweist, deine regulären Ausgaben nicht decken zu können. "Richtig Druck" usw. wirst du wahrscheinlich nicht machen müssen.
Ist doch nicht dein Problem, wenn das System es nicht kann, ggf. sollen die eine Barauszahlung machen.
Ist aber eine gute Ausrede mit "das System macht es nicht". Das nächste Mal begründe ich auch so, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle.
Natürlich darf man Druck machen. So wie du mit Mahnungen "beehrt" wirst, wenn du eine Rechnung nicht rechtzeitig zahlst, so hat der Arbeitnehmer die absolut gleichen Rechte gegenüber dem AG. Ein Einknicken und Betteln mit Lohn ist nicht nötig, du hast dein Anspruch drauf und es sind keine Almosen.
Hä? Habe ich das irgendwo geschrieben, sie solle betteln und einknicken?
Faktisch sieht es doch so aus, dass die Buchhaltung hier einen Fehler gemacht hat, die Fragestellerin ruft Montag an, die arbeiten nach und gut ist. Es ist ja nicht der böse kapitalistische Firmenlenker, der hier mit Absicht einen Check verwehrt und die Fragestellerin im Staub sehen will.
Du bekommst Krankengeld. Das ist schon richtig. Auch wenn es jetzt eine andere Erkrankung ist
Also wie gesagt nach Rücksprache meiner Krankenkasse, bekomme ich kein Krankengeld und ich denke die werden es doch wissen oder?
Also ich hatte schon mal einen ähnlichen Fall jedoch ging es nicht um Krankengeld sondern um eine sonderzahlung aber es waren auch nur 100 Euro, da meinten sie, dass sie das vom System her nicht könnten. Ist es denn nicht auch irgendwie Vertragsbruch? Müssen sie nicht sogar den rest überweisen?danke für deine antwort