Krank-Tage: Anrechnung nach Dienstplan oder nach Vetraglich vereinbarte Stunden?

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Für die Entgeltfortzahlung sind die Tage an denen Sie laut Dienstplan hätten arbeiten müssen maßgeblich.

Wenn Sie an zwei Tagen für 7,5 Stunden eingeteilt wurden, so muss Ihnen der Arbeitgeber für diese Zeit Ihr Entgelt fortzahlen. Die weiteren Krankheitstage bleiben unberücksichtigt, da Sie laut Dienstplan nicht hätten arbeiten müssen.

Hier noch ein Link.

http://recht.verdi.de/urteile/berechnungderausgefallenenarbeitszeitwegenurlaubkrankheitoderfeiertagen

Peter Kleinsorge

Vicki  17.02.2010, 13:11

Wobei bei einer vollen Woche, in der man krank ist, nur die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit bezahlt wird.

Kleinsorge hat recht. Außnahme: Falls es eine Betriebsrat (BR) gibt, so muss der Dienstplan vom BR genehmigt werden. Ein nicht genehmigter Dienstplan wäre rechtlich nicht verbindlich.