Krank-Tage: Anrechnung nach Dienstplan oder nach Vetraglich vereinbarte Stunden?
Für mich selbst eine neue Thematik:
Lt. Vetrag beträgt die regelmäßige Arbeitszeit durchschnittlich 20 h/ Woche. Macht mindestens 80h/Monat. Im Januar war ich nur zu sechs Arbeitstagen lt. Dienstplan eingeteilt = 45 h. Es gab keinen Bearf meiner Arbeitskraft, so das ich meine 80h/Monat nicht erfüllen konnte.
Zwei Arbeitstage fielen in meine Krank-Zeit. Die weiteren Tage der Krankschreibung blieben unberücksichtigt bzw. wurden als Minusstunden entsprechend der zu wenigen Arbeitstage (-stunden) angerechnet.
Für die vollständige Anrechnung der Krank-Tage: Liegt da der Dienstplan zu Grunde oder der Arbeitsvertrag mit den vereinbarten Stunden?
2 Antworten
Für die Entgeltfortzahlung sind die Tage an denen Sie laut Dienstplan hätten arbeiten müssen maßgeblich.
Wenn Sie an zwei Tagen für 7,5 Stunden eingeteilt wurden, so muss Ihnen der Arbeitgeber für diese Zeit Ihr Entgelt fortzahlen. Die weiteren Krankheitstage bleiben unberücksichtigt, da Sie laut Dienstplan nicht hätten arbeiten müssen.
Hier noch ein Link.
Peter Kleinsorge
Wobei bei einer vollen Woche, in der man krank ist, nur die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit bezahlt wird.
Kleinsorge hat recht. Außnahme: Falls es eine Betriebsrat (BR) gibt, so muss der Dienstplan vom BR genehmigt werden. Ein nicht genehmigter Dienstplan wäre rechtlich nicht verbindlich.