Im Dienstplan "frei" eingeschrieben, statt "krank"
Hallo,
Ich arbeite in einem Hotel an der Rezeption und habe folgendes Problem:
Am Donnerstag, 14.08. hatte ich eine Weisheitszahn OPund sollte geplant bis zum Montag krank geschrieben werden. Unseren Dienstplan bekommen wir immer Donnerstags für die nächste Woche (also 4 Tage vorher). Den Termin für die geplante OP und die darausfolgende Krankschreibung habe ich 5 Wochen vorher bekannt gegeben. In der Woche der OP habe ich Montag bis Mittwoch gearbeitet, Donnerstag und Freitag stand im Dienstplan "krank" und am Samstag und Sonntag stand "frei", obwohl ich auch für diese 2 Tage einen Krankenschein hatte. Jetzt möchte mir mein AG die 2 Tage nicht als Stunden gutschreiben. Ist das rechtens?
Vielen Dank im Vorraus für die Antwort
Lg
1 Antwort
Hier ist das Lohnausfallprinzip anzuwenden, d.h. dass bei Krankentagen genau so zu verfahren ist, wie auch verfahren worden wäre, wenn es keine Krankentage gewesen wären.
Wenn Du also nach Dienstplan auch am Samstag und Sonntag hättest arbeiten müssen, aber wegen der Krankschreibung nicht arbeiten konntest, müssen Dir diese beiden Tage selbstverständlich auch so entgolten werden, als wenn Du tatsächlich gearbeitet hättest.
Hättest Du am Samstag und Sonntag aber ohne die Krankschreibung arbeitsfrei gehabt - weil Du an diesen beiden Tagen sowieso oder aufgrund des Dienstplans frei gehabt hättest -, dann ist das korrekt, denn dann muss der Arbeiter diese beiden Tage auch nicht entgelten/gutschreiben.
Also war dem Arbeitgeber auch schon Wochen vorher bekannt, wann Du (voraussichtlich) krankheitsbedingt fehlen würdest.
Selbstverständlich kann er sich bei seiner Diensteinteilung darauf einstellen. Ich verstehe es ja wohl richtig, dass in der Woche, bevor Du Deine OP hattest, der Dienstplan erstellt wurde, der auch den Samstag und Sonntag erfasste, an dem Du dann erkrankt warst - und nicht erst nach der eingetretenen Erkrankung? Dass Du dann an diesen beiden Tagen (Samstag und Sonntag) - wegen der voraussehbaren Erkrankung - nicht eingeteilt wurdest, ist ja wohl keine Abweichung von der Norm; d.h. ich gehe davon aus, dass Du nicht regelmäßig Samstag und Sonntag eingeteilt wurdest und nur jetzt wegen der absehbaren Erkrankung ausnahmsweise nicht. Mit anderen Worten: Es ist nicht zwingend, dass Du ohne die Erkrankung an diesem Samstag und Sonntag hättest arbeiten müssen, nehme ich an.
Daher sehe ich in dem Vorgehen Deines Arbeitgebers - unter den mir bekannten Voraussetzungen/Informationen - nichts, was zu beanstanden wäre.
danke erstmal für die Antwort. Das Problem ist aber, dass der Dienstplan geschrieben wurde, NACHDEM ich meine voraussichtlichen Krankentage bekanntgegeben habe. wie verhält es sich da?? Lg