Urlaub bei Teilzeit 80 Stunden mtl.

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Die richtige Antwort hat Dir DerCam schon gegeben:

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche, sondern die der Arbeitstage.

Wenn die Anzahl der Wochenarbeitstage immer wieder unterschiedlich ist, dann muss - wie DerCam schon geschreiben hat - aus den letzten 13 Wochen/3 Monaten der Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitstage errechnet werden (also Gesamtarbeitstage der letzten 13 Wochen/§Monate ./. 13).

Der so ermittelte Wert (durchschnittliche Zahl der Wochenarbeitstage) ist dann Grundlage für die Errechnung Deinen Urlaubsanspruchs.

Sind die 24 Arbeitstage tatsächlich DEIN Urlaubsanspruch oder doch eher der allgemein im Betrieb bei einer 6-Tage-Woche gewährte Urlaub. Im letzten Fall entspräche das dem gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen und Du müsstest Deinen individuellen Urlaubsanspruch gemäß dem ermittelten Durchschnitt daraus errechnen:

24 Tage betrieblicher Urlaubsanspruch ./. 6 Arbeitstage X errechnete durchschnittliche individuelle Arbeitstage = individueller Urlaubsanspruch

Arbeitest Du tatsachlich regelmäßig nur an 4 Tagen in der Woche, dann hättest Du bei einem vereinbarten Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen allerdings 6 Wochen Urlaub insgesamt.

goji11 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 15:08

Ihr schreibt: "Der Urlaubsanspruch von hier 24 Tagen duerfte auf eine 6 Tage Woche bezogen sein"

und

"Sind die 24 Arbeitstage tatsächlich DEIN Urlaubsanspruch oder doch eher der allgemein im Betrieb bei einer 6-Tage-Woche gewährte Urlaub"

Wie kann ich feststellen, ob das was im Vertrag steht, nun MEIN Urlaubsanspruch ist oder doch auf eine 6 Tage Woche bezogen ist?

Familiengerd  15.03.2014, 16:57
@goji11

Am besten, Du zitierst einmal die genaue Formulierung zum Urlaubsanspruch in Deinem Arbeitsvertrag!

Daraus müsste sich dann eigentlich klar ergeben, welchen Urlaubsanspruch Du konkret hast.

goji11 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 18:18
@Familiengerd

Der Text aus dem Vertrag lautet: "Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf 24 Arbeitstage Urlaub. Die Festlegung des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen"

Familiengerd  15.03.2014, 21:33
@goji11

Okay, das hört sich erst einmal tatsächlich so an, als hättest Du wirklich Anspruch auf 24 Tage (Arbeitstage) Urlaub.

Andererseits ist eine solche Vereinbarung schon etwas sehr merkwürdig, wenn nicht auch die Zahl der Wochenarbeitstage festgelegt ist; denn einmal spekuliert, Du würdest Deine vereinbarte Arbeitszeit so einteilen, dass Du an 3 Tagen in der Woche arbeiten würdest, ergäben sich daraus 8 Wochen Urlausanspruch, bei 4 Tagen 6 Wochen, bei 5 Tagen kanpp 5 Wochen, bei 6 Tagen 4 Wochen.

Möglicherweise handelt es sich auch um einen Formulierungsfehler: Arbeitstage statt Werktage.

Sind bei euch im Betrieb 24 Arbeitstage der allgemeine betriebliche Urlaubsanspruch für Arbeitskräfte mit 6 Arbeitstagen? Dann würde es sich um einen offensichtlichen Fehler in der Vertragsformulierung handeln und sich Dein Urlaubsanspruch ausgehend von diesem allgemeinen betrieblichen Anspruch nach Deinen konkreten Wochenarbeitstagen (wie in der Antwort dargestellt) richten. Dafür spricht auch der Widerspruch zwischen der Formulierung eines starren Urlaubsanspruchs und den grundsätzlich möglichen variablen Wochenarbeitstagen.

Ich tendiere entschieden dazu (wie auch DerCam in seiner Antwort), dass hier offensichtlich ein Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen - bezogen auf eine 6-Tage-Woche - gemeint ist, aus dem Dein individueller Urlaubsanspruch entsprechend Deinen individuellen Wochenarbeitstagen zu ermitteln ist (wie in der Antwort dargelegt), da ein anderer Ansatz zu widersinnigen Ergebnissen käme!

goji11 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 23:08
@Familiengerd

Das würde dann bedeuten, wenn regelmäßig 4 Tage in der Woche gearbeitet wird, hätte ich 16 Arbeitstage Urlaub, das dann 4 Wochen entspächen. Es gibt nur eine Festangestellte und leider möchte sie nichts zum Thema Urlaustage aus ihrem Vertrag sagen.

Vielen Dank für eure Antworten.

Familiengerd  15.03.2014, 23:26
@goji11

Du solltest Deinen Arbeitgeber auf diese Unklarheiten und Ungereimtheiten ansprechen und ihn konkret fragen, wieviel Urlaub Dir denn jetzt tatsächlich zusteht.

Übrigens musst Du den gleichen grundsätzlichen Urlaubsanspruch haben wie Deine Kollegin (unterschiedlich nur aufgrund unterschiedlicher Wochenarbeitstage): Arbeitnehmer/-innen dürfen hierbei nicht unterschiedlich behandlet werden.

Würdest Du immer wiederkehrend an bestimmten Wochentag jeweils mit der gleiche Arbetszeit tätig sien, dann würdest Du im Internet dazu die passende Tabelle finden. Aber Du arbeitest ja am Samstag nur 4 Stunden und an den anderen 3 Tagen 7 Stunden.

Jetzt muss gerechnet werden:

3 Tage á 7 h = 21 h + 1 Tag mit 4 Stunden = 25 Stunden pro Woche

25 : 4 = 6,25 Stunden Durchscnit Arbeitzeit pro Tag bei einer 4-Tage-Woche.

Diese Zahl benötigst Du aber nur, wenn Du keine vollen Wochen Urlaub nimmst.

Nimmst Du immer Urlaub mit vollen Wochen, ist die Lage ganz einfach.

24 Arbeitstage hast Du Urlaubsanspruch. Da Du eine 4-Tage-Woche hast, entspricht das 6 Wochen Gesamturlaub. Nimmst Du also zwei Wochen Urlaub, dann brauchst Du nicht zu rechnen. Bei einzelnen Tagen (.z. B. Brückentage) kann es zum Rechenduell zwischen Dir und dem Arbeigeber kommen - vielleicht hat der aber gar keine Problem mit den unterschiedlichen Arbeitszeiten.

Sieh mal hier:

http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/1068_urlaubsanspruch-wie-sie-den-urlaub-richtig-berechnen/

Die jeweiligen Stunden spielen hierbei keine Rolle. Urlaub wird immer in Tagen gerechnet, egal wieviel Stunden an dem jeweiligen Tag gearbeitet werden muessten.

Der Urlaubsanspruch von hier 24 Tagen duerfte auf eine 6 Tage Woche bezogen sein (was uebrigens genau dem gesetzlichen Mindestanspruch entsprechen wurde). Dies muss nun auf die tasaechliche Anzahl der woechentlichen Arbeitstage runtergerechnet werden. Bei einer 4 Tage Woche kaemme dabei ein Jahresurlaubsanspruch von 16 Arbeitstagen heraus.

Aendert sich die Anzahl der woechentlichen Arbeitstage staendig (beispielsweise mal 3 Tage, mal 4 Tage), ist die Anzahl der in einem 13 Wochen umfassenden Zeitraum angefallenen Arbeitstage durch 13 zu teilen, um so die Anzahl der woechentlichen Arbeitstage zu ermitteln.