Geplantes Frei
Wenn auf dem dem Dienstplan ein X für frei steht und ich dann krank werde, bekomme ich dafür Arbeitsstunden angerechnet als hätte ich arbeiten müssen und wäre krank geworden oder gilt es als frei weil es so geplant ist und ich bekomme dafür auch keine Stunden angerechnet? Gibt es dafür eine einheitliche Regelung (Privater/Öffentlicher Arbeitgeber)?
4 Antworten
Gibt es dafür eine einheitliche Regelung
Ja die gibt es. Es gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Das bedeutet, man muss bei Arbeitsunfähigkeit so bezahlt werden, wie man ohne die Krankheit bezahlt worden wäre. Da Du an einem freien Tag keine Stunden angerechnet bekommst, muss der AG Dir bei Arbeitsunfähigkeit an solchen Tagen logischerweise auch keine Stunden bezahlen.
Wenn du in deiner freien Zeit krank wirst, bekommst du natuerlich dafuer keine Arbeitszeit angerechnet. Das bekommst du nur zu der Zeit, in der du haettest arbeiten muessen aber wegen Krankheit nicht konntest.
Wenn es so geplant war, ist das wie bei "normal Sterblichen" die am Wochenende krank sind.
Nein! Wenn Du an arbeitsfreien Sonn- und Feiertagen krank bist, erhältst Du ja auch keine Stundengutschriften. Wenn das so wäre, würde ich mich am Wochenende immer krank schreiben lassen. Da käme ich dann auf 240 Stunden im Monat. Wäre echt geil!
Was heißt "keine Stundengutschriften"?
Bei Krankheit (die ordnungsgemäß vor bzw. bei Dienstbeginn zu melden und i.d.R. durch eine AU-Bescheinigung nachzuweisen ist) bekommt man für diese Tage den sog. Krankenlohn, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung (Lohnart "Krank" mit entsprechender Anzahl der Stunden).
Befindet sich der AG außerhalb der Lohnfortzahlung, erfolgt die Lohnart "Krank ohne Lfz" - ebenfalls mit den entsprechenden Stunden.
Anm.: Diese Stunden ersetzen die aktiv gearbeiteten Stunden, und sind selbstverständlich in keiner Weise zusätzlich.