Minusstunden ohne Zeitkonto?

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Ist mein Chef damit also im Recht?

Schlicht und einfach: Nein!

Wenn du eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 3 Wochenstunden hast, dann muss Dich der Arbeitgeber auch für diese 3 Wochenstunden beschäftigen.

Die Beschäftigung (und selbstverständlich auch die Bezahlung) für die Dauer der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gehört zu den vertraglichen Hauptpflichten des Arbeitgebers.

Beschäftigt er den Arbeitnehmer nicht ausreichend wie vereinbart - gleichgültig, aus welchen Gründen (ob er nicht kann oder nicht will, spielt keine Rolle, und auf ein "Verschulden" seinerseits kommt es nicht an) -, fallen die Konsequenzen aus der Minder- oder Nichtbeschäftigung ihm zur Last; es ist das Risiko des Arbeitgebers, das er nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf, wenn er ihn weniger als vereinbart beschäftigt!

Du bist also trotzdem so zu bezahlen, als hättest Du die vereinbarten, tatsächlich aber nicht gearbeiteten 3 Wochenarbeitsstunden doch geleistet, und musst die Minusstunden auch nicht nacharbeiten (also 12 Stunden in der 4. Woche) oder mit Deinen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber (Entgelt, Urlaub usw.) verrechnen lassen.

Geregelt ist das im Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko":

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. [...] [Das gilt] entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. [Anmerk.: Hervorhebung durch mich]

In Deinem Fall also fällt die Tatsache, dass Du in der Woche weniger beschäftigt wirst als vertraglich vereinbart (oder gar nicht), in die Verantwortung Deines Arbeitgebers, die alleine er zu tragen hat.

Aber:

Strenggenommen ist Voraussetzung (eigentlich), dass der Arbeitnehmer diesen Zustand (dass er nicht für die vereinbarte Zeit beschäftigt wird) nicht widerspruchs- oder kommentarlos hinnimmt, sondern seine Arbeitskraft auch anbietet!

Auch das ist gesetzlich festgelegt im BGB § 293 "Annahmeverzug" in Verbindung mit § 294 "Tatsächliches Angebot".

Aber vielleicht ist Deinem Arbeitgeber diese Bedingung - Deine Erklärung, dass Du mit der Nichtbeschäftigung trotz vereinbarte 3 Wochenstunden nicht einverstanden bist - ja einfach nicht bekannt.

Sein Vorgehen, Dich 3 Wochen lang nicht zu beschäftigen und in der 4. Woche dann für 12 Stunden, ist jedenfalls durch die Vertragsvereinbarung zu Deiner Arbeitszeit ganz einfach nicht gedeckt!

Daran ändert auch die Klausel zur Orientierung der zeitlichen Verteilung und des Arbeitsbeginn an den betrieblichen Erfordernissen nichts, denn die bezieht sich dann immer nur auf die 3 Arbeitsstunden innerhalb einer Woche - erlaubt dem Arbeitgeber aber eben nicht das von ihm praktizierte Vorgehen!

Ist es nicht so, dass wenn ich meine Arbeitskraft anbiete und mein Chef im Annahmeverzug ist, dass ich in den letzten zwei Wochen nurnoch 6, bzw. in der letzten Woche 3 Stunden arbeiten muss?

Das ist richtig!

So weit die rechtliche Situation.

Ob Du Dich damit aber durchsetzen willst oder kannst, eventuell auch streitig, kann ich Dir nicht beantworten. Du hast nur die zwei Alternativen: das vertragswidrige Vorgehen der Arbeitgeberin zu akzeptieren oder Dich dagegen zu wehren - mit allen unwägbaren Konsequenzen, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt ohne Kündigungsschutz oder Du (wenn es ein größerer Betrieb ist) noch keine 6 Monate beschäftigt bist und so lange auch noch keinen Kündigungsschutz hast.

"Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Nadissa 
Beitragsersteller
 07.04.2019, 15:24

Danke! Endich mal eine vernünftige Antwort!

Also ich melde mich wöchentlich montags per Email ob ich arbeiten kann, damit ich einen Nachweis habe.

Die Kündigung nehme ich ggf. in Kauf.

Ich bräuchte nurnoch einen Paragraphen der deutlich macht, dass die Klausel sich auf die laufende Woche bezieht.

Ich danke Ihnen!

Familiengerd  07.04.2019, 17:58
@Nadissa

Dazu gibt es keinen speziellen Paragraphen.

Dein Anspruch ergibt sich aber - eindeutig und logischerweise - aus der vertraglichen Regelung, dass Du eine Arbeitszeit von 3 Stunden in der Woche hast (wenn das denn so deutlich da steht). Und wenn der Arbeitgeber dieser vertraglichen Vereinbarung zur Arbeitszeit nicht nachkommt, greift eben die genannte Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 615 zum Annahmeverzug.

Und wenn Du eine Arbeitszeit von 3 Stunden in der Woche hast, dann muss Dich der Arbeitgeber eben für 3 Stunden in der Woche beschäftigen und kann sich nicht darüber hinwegsetzen, um Deine Arbeitszeiten dann in der letzten Woche auf 12 oder in den 2 letzten Wochen auf je 6 Stunden zu kumulieren.

Die Klausel über die Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse betreffen immer nur jeweils die Lage und Verteilung dieser 3 Stunden in der jeweiligen Woche und bedeutet eben nicht, dass der Arbeitgeber so verfahren könne, wie er es tatsächlich tut. Anders wäre es selbstverständlich, gäbe es eine Arbeitszeitvereinbarung zu (ca.) 12 Stunden im Monat ohne Festlegung oder Verteilung auf die einzelnen Wochen.

In deinem Link steht es deutlich drin und du zitierst aus deinem Arbeitsvertrag.

Frag lieber einen Fachmann, zB bei der Gewerkschaft oder einfach beim Rechtspfleger vom Arbeitsgericht.

Kernpunkt ist wohl: DARF der Chef von den vereinbarten 3 Stunden wöchentlich abweichen und dich "nur" in der letzten Monatswoche für 12 Stunden zur Arbeit heran holen? Das lass lieber einen Fachmann beurteilen.

Ich gehe dabei davon aus, dass du die vereinbarte Zeit voll bezahlt bekommst.

Nadissa 
Beitragsersteller
 06.04.2019, 12:56

Danke. Ich wollte deswegen nicht zum Anwalt, dachte ich könnte einen Paragraphen vorlegen und das wars.

Ich muss ja eigentlich nur wissen, ob der Absatz im Vertrag wirksam ist und die Stunden um Monat beliebig verschoben werden dürfen.

Aber hier im Form kann mir niemand Antwort geben

Das kann der chef so nicht machen den wen er keine arbeit hat dan ist das sein problem und nicht deins! In einem vollzeitjob wäre das so geregelt schickt er dich nach hause muser denoch das volle gehalt zahlen da das dan als freistellung gilt!

Das sind nichtmal minustunde selbst wen der chef das so behauptete!

Gehe zur gewerkschaft wen du da mitglied bist die könne dir das dan auch sagen!

Aber der chef kann nicht einseitieg den arbeistvertrag ändern!

HAbe deine Link mal gelesen auf dich dürfte das zutreffen

Es kommt durchaus vor, dass Minusstun­den durch den Arbeitgeber selbst verursacht werden. In diesem Fall haben sich die Beschäftigten nichts zu Schulden kommen lassen.

Es kommt hier nur zur Minderarbeit, weil der Vorgesetzte nicht genug Arbeit angeordnet hat. Hier greift § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welcher die „Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“ regelt.

Das kann mna auch vileiecht so auslegen der chf besorgt nicht genug arbeit für seine ansgettelt damit mus er sie denoch bezahlen ! (bew msut du dan nichst nacharbeiten)

Nadissa 
Beitragsersteller
 06.04.2019, 13:21

Ja so sehe ich das eigentlich auch. Aber dann bezieht er sich auf den Absatz "Die zeitliche Verteilung und der tägliche Arbeitsbeginn orientieren sich an den betrieblichen Erfordernissen"

Ein Arbeitszeitkonto habt ihr ja wohl, denn sonst wüsste dein Chef ja nicht, dass dir Stunden fehlen.

So wie ich deinen letzten Absatz lese, kann dein Chef dich auch in einer Woche mit 12Std. her zitieren.

Nadissa 
Beitragsersteller
 06.04.2019, 08:33

Ich dachte ein Arbeitszeitkonto ist dafür da, Pausenzeiten, Minusstunden und Überstunden zu erfassen? Ja und natürlich auch die tatsächlichen Arbeitszeiten. Oft läuft das in Betrieben doch auch über Karten. So etwas haben wir nicht

Lukas220999  06.04.2019, 08:38
@Nadissa

Es wird ja wohl erfasst. Vielleicht nicht elektronisch, aber die Form ist auch nicht vorgeschrieben.

Karten oder ähnliches muss es nicht geben. Es reicht auch, wenn dein Chef die Zeiten auf einem Zettel schreibt.