Minusstunden durch Krankenstand bei unterschiedlicher Arbeitstaglänge
Guten Tag! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Arbeitsrecht! Ich arbeite im Kundenservice auf 30 Stunden Basis 2 mal 10 Stunden pro Tag u. 3 mal 3.33 Stunden pro Tag also 30 Stunden bei 5 Tage Woche. Mehrstunden können so gut wie keine Produziert werden. Da stricktest darauf geachtet wird, dass ich ziemlich genau meine Arbeitszeit zusammenbringe, weder weniger noch mehr. Dadurch bin ich immer 5 Tage am Arbeiten. LT Standardarbeitszeitberechnung ist bei einer 5 Tage Woche die Arbeitszeitformel folgendermaßen: z.B.: 21 Werktage a´6 Std. = 126 Stunden in einem Monat zu erbringen, kommt ja auf die Werktagszahl an u. einfachheithalber wird mit einem Fünftel gerechnet für 1 Werktag. D.F.: Wenn ich z.B.: an 2 Tagen krank bin, habe ich eine Pflichtarbeitszeit von 18 Stunden zu erbringen. Wenn ich aber an den 2 langen Tagen Krank bin wird gerechnet 2*6= 12 Stunden Krankenstand, dann bleiben die 3 kurzen Werktage zum Arbeiten. Dementsprechend entsteht unverschuldet ein negativer Arbeitszeitsaldo von 8 Stunden. Ist das überhaupt legal, da ja die Arbeitszeitverteilung ja nicht durch meinen Willen, sondern durch meinen Vorgesetzten so gestaltet wurde? Hausnummer bei gleicher Arbeitszeitverteilung ist es klar, das geht auf 0, aber bei unterschiedlicher Arbeitszeit entsteht diesbezüglich ein minus. Ich meine nun die Dimension ist noch klein gehalten, aber bis zu 30 Werktage darf man Krank sein, doch wenn man nun z.B.: ungünstiger Weise viel an langen Tagen Krank wird, können über 200 Minusstunden über ein Jahr entstehen, für die man nichts kann!!!
Kann man also durch diese Regelung tatsächlich durch Krankenstand ins Minus kommen, oder ist die Tatsächliche Arbeitszeit der Tage X zu betrachten, oder muss eben Unternehmer im Ernstfall auf diese Stunden verzichten?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus!
LG Philipp
2 Antworten
Dein AG rechnen falsch. § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz sagt, dass dem AN das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.
Das bedeutet, Du musst so bezahlt werden, als hättest Du gearbeitet. Durch Krankheit dürfen keine Minusstunden entstehen.
Was macht Dein AG eigentlich, wenn Du an den "kurzen" Arbeitstagen krank wirst? Bekommst Du dann auch 6 Stunden/Tag bezahlt obwohl Du dort nur 3,33 Stunden gearbeitet hättest? Dann würdest Du ja durch die Krankheit "Überstunden" haben.
Es wird bei unregelmäßigen Arbeitszeiten zwar oft ein Durchschnittswert für die Berechnung genommen, das braucht man aber in Deinem Fall nicht, da die Arbeitszeiten zwar unterschiedlich aber regelmäßig sind und Du, wie gesagt, durch Krankheit keine Minusstunden haben kannst (trifft übrigens auch bei Feiertagen zu).
Genau so ist es!!!
Halte Dich an diese Antwort, sparnoliko!!!
Also bei uns wird das so gerechnet: Ich habe einen Vertrag mit 120 Std/Monat, die werden umgerechnet auf eine theoretische tägliche Arbeitszeit von ca 4,6 Std! Daher wird dann an einem k oder auch u Tag mit 4,6 Std gerechnet. Völlig unabhängig wie man seine Std sonst im Monat verteilt.
Hattest du schon Urlaub in der Firma? Die Abrechnung musste dann das gleiche System haben wie Krankentage. Ich zb habe auch 2 feste freie Tage. Immer gleich. Trotzdem werden, wenn ich zb krank bin, auch diese Tage mitgerechnet. Sodass ich theoretisch wenn ich einen ganzen Monat krank wäre, auf exakt meine soll ss komme. Frag doch einfach mal bei euch nach? Vielleucht fragst du nach u Tagen ;-) kommt nicht so komisch wie nach k zu fragen...
Danke! Euer Arbeitssystem von 26 Werktagen bei 6 Tage Woche verstehe ich! Ist denke ich ein gutes Schema bei dieser Vorgabe, wenn man aber die Arbeitszeit nicht frei wählen kann, bzw. in meinem Fall am falschen Tag krank wird, was geschieht dann?