kosten eines strafverfahrens?
hallo. wie viel würde es mich kosten, wenn ich ein strafverfahren gegen mich hätte, es vor gericht kommt und mein strafrechtsanwalt immer die mittelgebühr verlangt. ich frage nur aus interesse, weil ich immer höre, das sowas sehr teuer wird, doch wie teuer genau? danke für jede antwort!
3 Antworten
Für die Berechnung habe ich folgendes Beispiel zugrunde gelegt:
- Verfahren beim Amtsgericht
- Kein vorausgegangener Strafbefehl
- Keine Kosten durch Haft, Blutabnahme, etc.
- 1 Sitzungstag
- Wahlverteidiger
- Mittelgebühr
- Geldstrafe 90 Tagessätze
- Zeugenentschädigungen in Höhe von 108,00 €
Anwaltskosten (RVG)
Verfahrensgebühr KV 4106: 165,00 €
Terminsgebühr KV 4108: 275,00 €
Auslagenpauschale KV 7002: 20,00 €
Umsatzsteuer KV 7008 (19%): 87,40 €
Gesamt: 547,40 €
Gerichtskosten (GKG)
Kosten gemäß KV 3110: 140,00 €
Auslagenerstattung nach JVEG KV 9005: 108,00 €
Gesamt 248,00 €
Gesamtkosten: 795,40 €
Ich habe ein einfaches Beispiel genommen. Bei mehreren Sitzungstagen, "höherer" Verurteilung, Haftkosten, Auslagenentschädigungen, etc. werden die Kosten natürlich deutlich höher.
Anmerkung: Sollte ich eine Gebühr vergessen oder falsch berechnet haben, würde ich mich freuen, wenn ich korrigiert werde.
das hört sich ja relativ wenig an! ist dann wohl von fall zu fall anders. danke für die genaue beschreibung!
Rechne mal mit ca. 2500 Euro, incl. Anwalt für die erste Instanz, wenn du schuldig gesprochen wirst.
Bei Jugendlichen wird oft vom Auferlegen der Verfahrenskosten abgesehen. Dann ist es natürlich erheblich weniger.
Annahme pauschal 500 € incl. Vertretung vor dem Amtsgericht. Eigene Erfahrung. Sicher unscharf.
jugendlich gilt, wenn man vorm jugend amsgericht ist, heißt U21?
also jugendrichter
Die Frage kann man pauschal nicht beantworten - es kommt hierbei in erster Linie auf den Umfang der Klage und den damit verbundenen Aufwand für den Anwalt an.
Eine Verurteilung inklusive verhängter Geldstrafe verteuert das ganze zusätzlich.
Wie ist es dir ohne Hintergrundinformation möglich den Arbeitsaufwand des beauftragten Anwalts zu berechnen?