Ex schenkt Kosten von gemeinsamem Urlaub und verlangt diese nach neuer Beziehung nun zurück?

8 Antworten

Guten Morgen,

droht er denn nur mit einen Anwalt einzuschalten oder hast Du bereits Post von seinem Anwalt bekommen?

Ein Anwalt schreibt auch gerne mal einen Brief, um etwas einzufordern, auch , wenn dies keinerlei Sinn macht, denn er bekommt dafür schon bis ca. 300,--.

Wenn Dein Ex-Freund keinerlei Beweise hat, dass Du ihm das Geld schuldest, hat er auch kein Anrecht. Denn es könnte natürlich jeder sagen, der oder diejenige schuldet mir Geld und es stimmt nicht.

Es kann sein, wenn er den Anwalt schon beauftragt hat, er eben meint, er kann Dich damit "erschrecken" und bekommt so sein Geld gleich wieder oder er hat wirklich etwas in der Hand, womit er meint beweisen zu können, dass es keine Schenkung war. Das kannst aber dann nur Du wissen.

Hol Dir Rat von einem Anwalt. Bedenke aber, wenn Du keinen Rechtsschutz hast, Du für die Kosten selber aufkommen musst.

Wenn er nur mit dem Anwalt droht, dann ignorier ihn einfach.

Liebe Grüsse!

Hallo.

Wenn du Beweisen kannst das es ein Geschenk war, nicht zahlen.

Sonst Anwalt einschalten, aber lohnt sich das wenn du nicht in einer solchen Rechtschutzversicherung bist.

Den Ausgang kennt keiner.

Mit Gruß

Bley 1914

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 15:24

Gilt ein WhatsApp-Chatverlauf in dem er mir schreibt dass es 387€ sind und es so stimmt, als Nachweis? Und könnte er mit einer Excel-Tabelle nachweisen dass ich ihm dass Geld angeblich schulde? Weil im Endeffekt hat weder er Nachweise dass ich ihm Geld schulde, noch ich einen direkten Nachweis dass er mir den Rest geschenkt hat, außer eben über WhatsApp

Bley1914  23.06.2018, 16:24
@1missunbekannt1

Na ja das ist etwas aber es kann so oder so ausgehen.

Ein Vorgespräch mit einem RA kann da viel mehr sagen.

Sicher 390 ist eine Menge Geld wenn man keins hat, aber wie heißt es Bei Gericht und auf dem weis niemand was kommt.

Mein Hobby war eine Zeitlang wenn ich als Rentner auf der Zuschauerbank gesessen und hab mir viel Urteile und die Zeugenaussagen angehört, habe ich schon vieles gehört.

Das ist auch du braucht mir das nicht glaubhaft machen, ich glaube dir , aber du musst den Richter überzeugen das es so war.

Ich habe festgestellt das einige die ich aus meinem Heimatort her kannte , aber bei Gericht es immer so gut Schauspielen das da viele darauf eingefallen sind.

Ich hab das mal der Richterin erzählt (Meine Schwägerin arbeitet da)

Anschließend fielen die Urteile oft ganz anders aus. Auch Richter sind nur Menschen.

Ich hab als bei einer Kommune nebenbei als Vollstreckungsbeamter gearbeitet.

Sonst kommt oft oder fast nie von den Sachen was mit.

Die Entscheidung kann ich dir nicht abnehmen

Es leider so, das der Betrag immer höher wird, und mit dem schlimmsten rechnen musst.

Viel Glück und erst mal warten. und Erfolg irgendwie vielleicht mit dem Schlichter der Gemeinden. Leider fällt mir der Fachname nicht so ein.

Mal nachfragen.

Mit Gruß und Erfolg

Bley 1914

Hallo 1missunbekannt1,

Sollte ich das Wort "Schenkt" richtig als Schenkung interpretiert haben, so kann ich dir mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, das dies in Deutschland und Österreich nicht durchgehen wird. 

Eine Schenkung kann nicht rückgängig gemacht werden nur, weil der Beschenkte "Undankbar ist" oder keinen weiteren Kontakt pflegt.

Allerdings kann bei "groben Undanks" eine Rückforderung stattfinden, dies ist aber nicht wie oben erwähnt bei Lappalien* möglich, sondern wenn z. B. der Beschenkte eine Gerichtlich strafbare Tat gegen den Geschenkgeber setzt.

Zusammenfassend kann man daher über die Schenkung sagen: Mit einer Schenkung gibt jemand sofort sein Eigentumsrecht an einer Sache auf und kann nicht mehr darüber verfügen. Der Geschenkgeber kann dies normalerweise auch nicht mehr rückgängig machen.

*wenn du dich z.b. nicht bedankt hast. Oder kein Gegengeschenk hattest.

mfg herrtoxin

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 22.07.2018, 18:14

In seinen Widerspruch zu meinem Widerspruch zu seiner Klage schreibt er eindeutig Fass er den Betrag gekürzt habe, allerdings aus Gutgläubigkeit. Angeblich hätte ich ihm Hoffnungen gemacht was keineswegs so war. Am Mittwoch ist mein Termin vor Gericht. Ich bin sehr gespannt was er als „Beweismittel“ bringen wird..

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 02:37

Hallo Herrtoxin, vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wie würdest du denn eine Schenkung definieren? Ab wann ist eine Schenkung eine tatsächliche Schenkung? Ich habe schriftlich, dass ich meinen Ex frage wieviel ich ihm denn nun schulde, er antwortete mit 387€, daraufhin schrieb ich dass dies nicht sein kann weil es etwas mit 1800€ waren. Er antwortete mit „doch stimmt so“. Persönlich erläuterte er mir dann dass er mir den Rest schenkt weil ich zu dem Zeitpunkt noch auf Arbeitssuche war und ich nur die 387€ zahlen soll.

herrtoxin  23.06.2018, 23:29
@1missunbekannt1

Persönlich würde ich dies schon eine Schenkung nennen.

Da aber soweit ich das verstanden habe keine Beweise für eine Schenkung vorliegen, wäre ich mir da vor Gericht nicht allzu sicher. Leider hängt es immer von einem (!) Richter ab, wie eine Verurteilung ausfällt, weshalb es auch zu vielen Fehlurteilen kommt. Der Satz "Ich habe nichts gemacht, mir kann nichts passieren!" Stimmt in Deutschland und Österreich leider nicht immer.

Mit Ex meist du Exmann ? Dann sind alle Kosten die in der Ehe enstanden sind, Kosten der ehe. Da bekommt keiner irgendwas irgendwie zurück. Sind die Kosten erst nach der Trennung entstanden dann muss man das in die Gesamtrechnung (wie auch Möbel und Autos) aufnehmen.

Vom Unterhalt kann er nix abziehen. Es sei denn der Unterhalt ist freiwillig so hoch da er von seiner freiwilligkeit Abstriche machen kann.

Unterhalt titulieren lassen und dann den Gerichsvollzieher schicken

Auf den Quatsch mit dem Urlaub würde ich erst gar nicht eingehen. Er muss den festgelegten Unterhalt bezahlen, den klagt man ein.

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 23.06.2018, 01:08

Auch wenn er selbst schriftlich mitgeteilt hat dass er den Betrag freiwillig gekürzt hat?

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 13:58

Es hat auch keiner behauptet dass er dazu verpflichtet war? Er hat sich selbst dafür entschieden mir die Forderung zu kürzen und die 800€ zu schenken. Jetzt verlangt er sie nach einem Dreiviertel Jahr zurück, das ist mein Problem

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 10:30

Nein ich meine Exfreund

mychrissie  22.06.2018, 11:44
@1missunbekannt1

Exfreund?! Dann ist er doch zu keinerlei Unterhaltszahlungen verpflichtet. Sei froh, dass er Dir überhaupt einen einzigen Cent überwiesen hat. Das ist eine hochanständige Geste.

topbaugutachter  22.06.2018, 19:51
@1missunbekannt1

Das ist natürlich was anderes. Wenn du zusammen mit einem Freund einen Urlaub gemeinsamt durchführst dann werden die Kosten geteilt wenn das vereinbart war. Hat er deinen Teil ausgelegt dann steht ihm das Geld zu.
Der Rest der Geschichte ist egal.

Du hattest Mehrkosten und er möchte von dir Geld?

Hast du noch Kontoauszüge wo du beweisen kannst, was du gezahlt hast?

Minischweinchen  24.06.2018, 07:56

Sie hat Mehrkosten verbraucht, nicht ausgelegt!

Minischweinchen  24.06.2018, 07:52

Das hilft ihr aber doch nichts. Er will ja den Restbetrag!

1missunbekannt1 
Beitragsersteller
 22.06.2018, 00:02

Genau. Ja ich kann alles bis auf die 800€ die er reduziert hat nachweisen.