Es handelt sich um die Gerichtskosten am 7.1.16 brauche dringend eure Hilfe?
Hallo ihr lieben, brauche eure Meinung natürlich wenn ihr euch in den Sachverhalt auskennt es geht um Gerichtskosten.
Also ich versuche es so gut wie möglich zu erklären.. Am 5 Juni 2015 wurde ich geblitzt nicht weil ich zu schnell war (bin auf Probezeit) sondern weil ich angeblich über eine rote Ampel gefahren bin was nicht stimmt und über einer roten Ampel zu fahren wird sehr teuer gehandelt und zählt als Rotlichtverstoß bin der Meinung es war Orange hab auch einen Zeugen der neben mir war. Und darauf hab ich mir einen Anwalt genommen die Anwaltskosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Und jetzt ist es soweit das Gerichtstermin steht vor der Tür wo ich alles schildern genau muss und der Richter wird entscheiden was ist wenn ich verliere zahle ich oder meine Versicherung davor habe ich Angst bin 18 und arbeite auf 250 bei einer Tankstellen und Schüler wie teuer wird es ungefähr und wie stehen meine Chancen bitte helft mir und wer übernimmt denn die Kosten oder kommt es drauf an wie es ausgehen wird ?
6 Antworten
Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden, da es sich bei einem Rotlichtverstoß um einen A-Verstoß handelt.
Von einem Fahrverbot kann, gegen eine Erhöhung der Geldstrafe, nur abgesehen werden, wenn der Beschuldigte glaubhaft machen kann, dass dies ihm gegenüber eine unzumutbare Härte darstellen würde...und das zu entscheiden liegt durchaus im Ermessen eines Richter.
Sonst 1 Monat Fahrverbot 200 euro Bußgeld und 2 Punkte
Im Schlimmsten Fall aber das muss der Richter entscheiden,
Wenn die Ampel noch gelb war, als du über die Linie gefahren bist, wäre ja alles in Ordnung. Allerdings glaube ich kaum, dass du dann vor Gericht müsstest.
Ich vermute also mal stark, dass du verlieren wirst. Wenn du die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hast, wird diese im Normalfall auch die Kosten des Verfahrens, abzüglich einer evtl. Selbstbeteiligung übernehmen. Problematisch könnte es werden, wenn dir nachgewiesen wird, dass deine Angaben der Versicherung gegenüber nicht korrekt waren. Diesen Vorwurf sehe ich hier durchaus im Raum stehen. Hat dich der Anwalt über diese Möglichkeit aufgeklärt? Wenn nicht, frag ihn vor dem Termin nochmals.
Was dann als Strafe rauskommt, ist schwer zu sagen. Hier kommt es darauf an, ob es ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß war und ob evtl. noch eine Gefährdung Anderer hinzukommt.
Es ist ja nun lange her, und wäre Dankbar wenn du Mitteilen würdest wie es ausgegangen ist.
Wir haben hier gewettet, das du verlieren würdest, und es für dich sehr
bitter ausgehen würde, und ob vorsätzliche Falschaussage wegen
Rotlichtverstoß dazukam.
Wir sind alle der Meinung das es nur Ampeln gibt die durch Radar oder Induktionskabel gesteuert werden. Wenn du 50 kmh gefahren bist die Gelbphase dauert 3 sek. die Reaktionszeit dauert auch ca 3 sek. Bei 50 kmh würdest du am Induktionskabel ankommen und hättest keine Zeit mehr zum Bremsen gehabt. Rotlichtverstoß innerhalb von 1 Sek., Beweisen wenn die Ampel 2 x geblitzt hat. (Ampelblitzer)
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland und frohe Weihnachten.
Bley 1914
Du hast eine Deckungszusage deiner Rechtsschutzversicherung. Da es sich um einen Bußgeldverfahren handelt übernimmt diese nun auch die Anwalts- und Gerichtskosten (auch bei Vorsatz). Im schlimmsten Fall musst Du mit einem Fahrverbot und der Geldbuße von 200 EUR rechnen.
Bleib also locker und denk daran: Gelb ist nicht grün!!!!
Ich lese, dass du eine Rechtsschutz-Versicherung hast. Wenn du weißt, dass die Versicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt, hast du vermutlich eine Deckungszusage. Wenn diese auch für die gerichtliche Auseinandersetzung gilt (holt eigentlich der Rechtsanwalt ein) werden auch die Gerichtskosten übernommen. Wenn nicht, soll sich drin Rechtsanwalt darum kümmern.
Naja, die Sache sehe ich etwas schwieriger. Der Fragesteller hat der Versicherung gegenüber sicherlich angegeben, die Ampel hätte beim Überfahren der Linie noch nicht rot gezeigt.
Wenn nun nachgewiesen wird, dass diese Angabe der Versicherung gegenüber nicht korrekt war, könnte die Versicherung evtl. die Zahlung verweigern.