Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz als Minderjähriger?
Hey Ho
Heute habe ich einen unschönen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. Es geht um den Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
Kurz die Story dazu... in den Sommerferien habe ich eine ordentliche Menge Böller über die Grenze gebracht (für die, die es interessiert: 40x DUM BUM 5g, 60x LaBomba 20x FP3 100x Piraten). Dummerweise hat mich der Zoll rausgefischt, damals war ich 14 jetzt 15.
Jetzt hab ich also das Schreiben bekommen wo das ganze nochmal drin steht mit Öffentlichem Strafverfahren und Anzeige Bli Bla Blupp.
Meine Frage ist nun zur Strafe: Was kommt da auf mich zu? Man hört ja das verrückteste von wegen Bußgeld aber dann wieder dass die mir kein Bußgeld anhaften können weil ich minderjährig bin, Sozialstunden... Jugendgefängnis... Verwarnung. Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Erfahrenen der mich auf meinen Besuch beim Richter vorbereiten kann.
Update
Nach 1 Jahr und 20 Sozialstunden war das Ding geklärt. Musste allerdings vor das Gericht weil ich einen Anwalt genommen habe.
6 Antworten
Du musst Einsicht zeigen, dass sich sowas nicht gehört. Das ist wichtig, zu sagen, dass es nicht wieder vorkommt usw. Wahrscheinlich Sozialstunden...
Ja das is ja logisch 😉
Im Jugendstrafrecht haben Richter einen großen Spielraum für Entscheidungen.
Dir wird in dem Strafverfahren wahrscheinlich verbotene Einfuhr und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last gelegt.
Du bist aber glücklicherweise Ersttäter.
Für eine Haftstrafe reicht das mMn nicht aus, möglich wäre höchstens ein Kurzzeit- oder Wochenendarrest.
Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht, statt dessen werden meist Sozialstunden verhängt. In deinem Falle ist eine solche Strafe sehr wahrscheinlich.
Bei einem sehr milden Richter kommst du evtl mit einer Ermahnung davon.
Unabhängig von der Strafe wirst du auf jeden Fall die Kosten für die Entsorgung der Sprengkörper tragen müssen. Das sind voraussichtlich etwa 300 bis 500€.
Ja genauso hat ich’s auch gelesen. Vielen Dank
Jungendliche bekommen erstmal keine Geldstrafe.
Du bekommst Sozialstunden.
Als Ersttäter bekommst du dafür keinen Arrest.
Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Erfahrenen der mich auf meinen Besuch beim Richter vorbereiten kann.
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ein Rechtsanwalt wäre Ansprechpartner.
Ab 14 bist du durchaus strafmündig sprich Sozialstunden ect kann durchaus auf dich zukommen
Geldstrafe gibts als Jugendlicher nicht. Haft auch nicht wegen ein paar Polenböllern. Es wird auf Sozialstunden hinauslaufen.
Es kann auch mit einer Verwarnung getan sein, wenn die Behörden meinen, in solchen Zeiten sollte man die Recourcen der Justiz schwereren Fällen reservieren.
Wie viele Sozialstunden