Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz als Minderjähriger?

6 Antworten

Du musst Einsicht zeigen, dass sich sowas nicht gehört. Das ist wichtig, zu sagen, dass es nicht wieder vorkommt usw. Wahrscheinlich Sozialstunden...

BliBlaBlupp787 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 18:27

Ja das is ja logisch 😉

Im Jugendstrafrecht haben Richter einen großen Spielraum für Entscheidungen.

Dir wird in dem Strafverfahren wahrscheinlich verbotene Einfuhr und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zur Last gelegt.

Du bist aber glücklicherweise Ersttäter.

Für eine Haftstrafe reicht das mMn nicht aus, möglich wäre höchstens ein Kurzzeit- oder Wochenendarrest.

Geldstrafen gibt es im Jugendstrafrecht nicht, statt dessen werden meist Sozialstunden verhängt. In deinem Falle ist eine solche Strafe sehr wahrscheinlich.

Bei einem sehr milden Richter kommst du evtl mit einer Ermahnung davon.

Unabhängig von der Strafe wirst du auf jeden Fall die Kosten für die Entsorgung der Sprengkörper tragen müssen. Das sind voraussichtlich etwa 300 bis 500€.

BliBlaBlupp787 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 19:33

Ja genauso hat ich’s auch gelesen. Vielen Dank

Jungendliche bekommen erstmal keine Geldstrafe.

Du bekommst Sozialstunden.

Als Ersttäter bekommst du dafür keinen Arrest.

BliBlaBlupp787 
Beitragsersteller
 28.03.2020, 18:33

Wie viele Sozialstunden

SchlomoMcFly  28.03.2020, 18:33
@BliBlaBlupp787

Kann ich absolut nicht sagen.

50-100 vielleicht, aber ist voll geraten.

Vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Erfahrenen der mich auf meinen Besuch beim Richter vorbereiten kann.

_________________________

ein Rechtsanwalt wäre Ansprechpartner.

Ab 14 bist du durchaus strafmündig sprich Sozialstunden ect kann durchaus auf dich zukommen

Geldstrafe gibts als Jugendlicher nicht. Haft auch nicht wegen ein paar Polenböllern. Es wird auf Sozialstunden hinauslaufen.

Es kann auch mit einer Verwarnung getan sein, wenn die Behörden meinen, in solchen Zeiten sollte man die Recourcen der Justiz schwereren Fällen reservieren.