Güteverhandlung wegen Schadenersatz

3 Antworten

Dieser Sache kannst du gelassen entgegen sehen. Falls die Klage abgewiesen wird, bleibt alles so, wie es war. Wird der Klage ganz oder in Teilen statt gegeben, so muss deine Versicherung bezahlen. Da der Unfall von 2 Jahren schon geregelt wurde, hast du keine weiteren Erhöhungen der Beiträge durch den Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes mehr zu erwarten.

Es kann sein, dass du vor Gericht nochmals zu den Vorfällen von damals aussagen musst. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass der Gegner die Schuldfrage in Zweifel ziehen will. Dafür sehe ich nach 2 Jahren recht wenig Aussicht auf Erfolg.

holkesabine 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 12:46

mein Schadenfreiheitsrabatt wurde hochgestuft das ist mir klar . Ich hatte jetzt Angst das wenn der Unfallgegner vor Gericht seiner Klage statt gegeben wird das ich die 6377€ selbst zahlen muss aus eigener Tasche

Interesierter  13.03.2014, 19:09
@holkesabine

Nein, das müsste deine Haftpflichtversicherung übernehmen!

inwieweit soll jetzt der streit der versicherungen untereinander dich betreffen?

ich sehe da keinen grund sich sorgen zu machen.

holkesabine 
Beitragsersteller
 13.03.2014, 12:25

weil ich damals die Fahrerin war und Unfallverursacherin

casala  13.03.2014, 12:28
@holkesabine

na und? der übliche versicherungsablauf wurde doch getätigt. haben die untereinander probleme, berührt dich das doch nur periphär.

Mach dir mal keine Sorgen einfach hingehen falls Fragen gestellt werden beantworten.Güteverhandlung heisst das sich deine Versicherung und der Unfallgegner vor dem Richter vielleicht einigen werden wenn nicht gibt es einen richtigen Prozess später.

Mach dir mal keine Sorgen zahlen muss eh deine Verischerung da es ein Verkhersunfall mit Haftpflichtschaden war.

Nur weill der Unfallgegner sich 2cmm die Stirn aufgerissen hat heisst es nicht lange das ihm 6377€ zu stehen.

Vielleicht wird der Richter/in ihm nur die Hälfte anbieten oder sogar noch weniger also ganz ruhig bleiben

LG