Zeugen Geld, Fahrtkosten Rückerstattung nach Gerichtsverhandlung?

7 Antworten

Das dauert manchmal eine Weile.....Du hättest nach der Verhandlung auch Das Geld an der Kasse erhalten, wenn du dich an die Gerichtskasse gewendet hättest und die auch aufgehabt hätte

joni0099 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 11:22

Vor Ort ging es meines Wissens nach nicht, da die Verhandlung auch bis spät in den Nachmittag ging.

Da ich es schon eine ziemliche Unverschämtheit finde,

warte einfach ab.. du bist nicht der einzige zeuge, der zeugengeld verlangt.

wenn ich aus meiner erfahrung spreche, dann hat man durchaus auch die gelegenheit, direkt nach dem prozess vor ort zu warten und die kosten direkt geltend zu machen.. aber auch da muss man dann warten.

aber das mag bei dem gericht, wo du warst, u.U. anders sein.

joni0099 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 11:21

Vor Ort ging es meines Wissens nicht. Da die Verhandlung auch bis spät in den Nachmittag ging.

Anrufen ist besser als E mail. Du musst dabei aber das Aktenzeichen sagen können, damit s dchneller geht. 

joni0099 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 11:24

Da erreiche ich ha niemanden, noch nicntmal um 10

Du hättest dir bei der Gerichtskasse das Geld gleich auszahlen lassen können. Ansonsten kann es bis zu 3 Monate dauern bis du dein Geld erhälst

joni0099 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 11:23

3 Monate finde ich aber arg lang, schließlich musste ich das Geld vorstrecken... Vor Ort ging es nicht. Die Gerichtskasse hatte auch zu nach Ende dee Verhandlung

DieSchneeEule  10.11.2016, 11:35
@joni0099

Natürlich ist das ärgerlich und ich kann verstehen das du darüber wütend bist. Aber leider ist das nicht zu ändern. Sorry :-(

Kannst du beweisen, dass du die Unterlagen rechtzeitig abgeschickt hast (Einschreiben etc.) ? Falls nicht - hast du dir Kopien davon gemacht? Dann würde ich jetzt Kopien nochmal senden mit der Bitte, dir zumindest den Eingang kurz zu bestätigen. (Telefonnummer angeben) Denn wenn deine Unterlagen sich später nicht anfinden und du nicht nachweisen kannst, dass du sie innerhalb von drei Monaten eingereicht hattest, erhältst du gar nichts. Hast du weder einen Nachweis noch Kopien der Unterlagen, würde ich trotzdem nochmal formlos Erstattung deiner Auslagen beantragen und das mit Einschreiben zusenden - fehlende Unterlagen kannst du ggf. später noch nachreichen, wichtig ist nur, dass du die Erstattung erstmal beantragst.

Leider gibt es nur eine Frist, bis wann der Zeuge die Erstattung beantragen muss, aber nicht bis wann er sie erhalten muss. Nicht in allen Gerichten ist eine direkte Barauszahlung möglich, aus Sicherheitsgründen wollen viele keine Bargeldbestände im Haus und erstatten nur per Überweisung. Da zur Erstattung aber auf jeden Fall die Akte gebraucht wird, kann es leider oft sehr lange dauern. Wenn diese z.B. ans nächsthöhere Gericht abgegeben wurde wegen Berufung oder Revision, dann kann es sehr lange dauern, denn dann entscheidet das höhere Gericht, wann sie mal die Akten kurzzeitig zur Berechnung der Zeugenentschädigung zurücksenden können. Allerdings sollte die Geschäftsstelle dir zumindest den Eingang deiner Unterlagen bestätigen können. Wenn das offenbar nicht möglich ist, kannst du noch versuchen, über die Vermittlung des AGs entweder eine Teamleiterin o.ä. zu erreichen oder dich an die Verwaltung wenden - nach dem Direktor oder Präsidenten des Gerichts fragen.

Letztlich kann man natürlich gegen Mitarbeiter Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen oder eine Untätigkeitsklage, ob das aber sinnvoll ist, ist eine andere Frage - die Bearbeitung dauert vermutlich auch seine Zeit und bringt dir dein Geld evtl. auch nicht schneller.