Betrogen bei Ebay Kleinanzeigen, wie geh Ich nun vor?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage bezüglich eines Betruges.
Kurz zur Sache: Ich wollte mir ein Handy kaufen, habe bezahlt, und wurde 1 Tag später blockiert.
Ich habe jedoch mich abgesichert, in dem Ich alles habe ( Bilder von Ihrer Sparkassen-karte, Ihr Personalausweis, Ihre Adresse, Screenshots vom Chatverlauf)
Am selben Tag war Ich bei der Polizei und habe eine Anzeige gemacht, jedoch sagte mir der Polizist im voraus, dass die Anzeige dafür da ist die Person zu bestrafen und nicht um mein Geld wieder zu bekommen.
Wie gehe Ich jetzt vor um mein Geld wieder zu bekommen, muss Ich mir einen Anwalt nehmen?
Was ist wenn die Täterin nicht vor Gericht erscheint?
Bleiben die Kosten dann bei mir hängen?
Kenne mich leider in diesem Gebiet nicht aus.
Ich Danke schonmal für eure Antworten.
12 Antworten
Gier frisst Hirn, so kann man es nicht anders sagen. Wie hoch ist denn der Schaden und was meinst Du denn, was so ein Anwalt kostet? Mit locker 350 bis 500 EUR musst Du rechnen, und wenn der Betrüger insolvent ist, was man für wahrscheinlich halten muss, dann war es das. Ich denke, das Geld ist weg. Immer schön misstrauisch sein, bevor man solchen Leuten auf den Leim geht.
Wenn die Polizei vor der Türe steht werden manche Täter reuig und geben das Geld freiwillig zurück. Von daher solltest erst mal ne Weile abwarten ob sich da was ergibt. Vorallen wenn das so nah ist dass deine Polizei vorbei fahren kann.
Sofern die Polizei vor der richtigen Türe steht ;) Ich hab auch Ausweiskopien von anderen Leuten, du nun jetzt auch. Wie du siehst bedeutet das nicht viel. Bei Kleinanzeigen hat es sogar gar keine Aussagekraft da dort oft genug so betrogen wird. Es ist für Abholung und Barzahlung.
Kommt durch die Strafverfolgung nichts bei rum (kann auch eingestellt werden), dann bleibt dir der zivilrechtliche Weg. Den bezahlst du. Wenn du keine Ahnung hast bist mit einem Anwalt besser dran, allerdings sind das nicht zu knappe Kosten die du auch erst mal selbst zahlst und nur vom Gegner zurück bekommst wenn dieser entweder durch die Aufforderungen des Anwalts diese zahlt oder später vor Gericht verliert und dazu verdonnert wird die Kosten zu tragen. Allerdings nur bis zu einem gewissen Satz. War dein Anwalt teurer, bleibst auf dem Rest sitzen.
Besser erklärt ist das bei WBS:
Ihr Personalausweis, Ihre Adresse
Das dürfte alles Fake sein.
Verlassen kannst Du Dich nur auf die Bankkontonummer auf die Du überweisen hast,
Wenn die Behörden Name und Anschrift ermittelt hat, kannst Du Deine Forderung zivilrechtlich stellen. Hier eine Anleitung:
Hast Du wenigstens auf ein deutsches Bankkonto überwiesen (IBAN DE....)?
Ansonsten hast Du sehr fahrlässig gehandelt. Immerhin warnt ebay Kleinanzeigen:
Du darfst davon ausgehen dass die Bilder falsch sind. Solche Bilder werden regelmäßig gefälscht. Auch die Adresse wird nicht stimmen.
Ich gehe davon aus du hast per Banküberweisung bezahlt? Das ist nämlich die übliche Methode die Betrüger bei der Masche anwenden. Geh zu deiner Bank und bitte diese darum eine Rücküberweisungsanfrage an die Empfängerbank zu schicken. Je schneller, desto besser. Alles andere kostet nur Zeit und verringert die Wahrscheinlichkeit, dass du dein Geld wiederbekommst.
Wie gehe Ich jetzt vor um mein Geld wieder zu bekommen, muss Ich mir einen Anwalt nehmen?
Nur falls dir Polizei den Betrüger tatsächlich findet. Die Bilder, die du erhalten hast und die Adresse sind höchstwahrscheinlich nutzlos.
Was ist wenn die Täterin nicht vor Gericht erscheint?
Es ist wahrscheinlicher, dass es sich um einen Mann handelt. Es wird außerdem kein Gerichtsverfahren geben wenn dieser nicht gefunden wird.
Bleiben die Kosten dann bei mir hängen?
Wenn der Betrüger nicht gefunden wird, dann ja.
Wenn du weiterhin glaubst es handle sich bei deiner Vertragspartner um die Person, deren Ausweiskopie zu hast, dann kannst du den normalen weg über Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung gehen, aber wundere dich nicht wenn irgendwo zwischendurch heraus kommt, dass die Person gar nicht existiert und du auf den Rechtsverfolgungskosten sitzen bleibst.
Die Sache mit der Türe und dem Klingelschild macht Zwar irgendwie sinn, aber warum sollte jemand, zu dem du schnell fahren kannst, keine Barabholung anbieten=
Das Thema gab's gestern schonmal.
Ich habe jedoch mich abgesichert, in dem Ich alles habe ( Bilder von Ihrer Sparkassen-karte, Ihr Personalausweis, Ihre Adresse, Screenshots vom Chatverlauf)
Die Bilder wurden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alle ihrerseits ergaunert. Vielleicht hast du aber Glück und es war tatsächlich mal ein Depp, der das auf eigene Rechnung gemacht hat.
Rechtlich hast du einen Anspruch, praktisch wird der sich aber nicht (bzw. nicht in voller Höhe) durchsetzen lassen. Versuchen musst du's trotzdem.
Anzeige erstatten; alles weitere werden die Strafverfolgungsbehörden übernehmen und dich über alles Relevante auf dem Laufenden halten.
Eine Zivilklage kostet dich Geld; wenn man den Weg über das Strafverfahren nimmt, hast du weniger Stress und die Behörden können effizienter ermitteln.
Am selben Tag war Ich bei der Polizei und habe eine Anzeige gemacht, jedoch sagte mir der Polizist im voraus, dass die Anzeige dafür da ist die Person zu bestrafen und nicht um mein Geld wieder zu bekommen.
Die StA hat auch darauf hinzuwirken, dass das Taterlangte eingezogen wird.
Wie gehe Ich jetzt vor um mein Geld wieder zu bekommen, muss Ich mir einen Anwalt nehmen?
Ist heute deutlich leichter als früher. Du kannst dir einen Anwalt nehmen, brauchst du aber nicht zwingend.
Was ist wenn die Täterin nicht vor Gericht erscheint?
Ist das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt, so ist die Vorführung anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, soweit dies zur Durchführung der Hauptverhandlung geboten ist, § 230 Abs. 2 StPO.
Bleiben die Kosten dann bei mir hängen?
Nein, das Strafverfahren belastet nur die Staatskasse (und ggf. den Angeklagten, so denn dieser verurteilt wird).
Die StA hat auch darauf hinzuwirken, dass das Taterlangte eingezogen wird.
Ja, träum weiter 😉
Von der Einziehung kann nach § 421 Abs. 3 StPO abgesehen werden. Und davon wird regelmäßig und oft Gebrauch gemacht. Die Grenzen sind von StA zu StA unterschiedlich bis zu der ein unangemessener Aufwand vorliegt. Mir sind Grenzen zwischen 500 Euro und 2.000 Euro bekannt. Der typische eBay-Kleinanzeigen-Betrüger hantiert aber oftmals mit kleineren Beträgen (es gibt natürlich auch Ausnahmen).
Rwgelmäßig? Wohl kaum. Bei der hiesigen StA wird immer die Einziehung beantragt.
Dann hast du Glück im richtigen Bundesland zu wohnen. Hier gibt es Anordnungen erst ab X Euro nicht davon abzusehen, da mit der Einziehung die ohnehin schon überlasteten Rechtspfleger noch weiter belastet werden. Die StA soll bei jeder Abschlussverfügung unter X Euro davon absehen... Damit bleibt die Einziehung oft reine Theorie.
Kurz zur Info, Ich bin zur Adresse gefahren um zu kontrollieren was für ein Name an der Klingel steht.
Die Person trifft auf die Adresse zu, genau so wie die Rechnung das Handys.