Kann man eine Erzwingung einer Vermögensauskunft aus dem Weg gehen? Ein Termin beim Gerichtsvollzieher konnte wegen falscher Adresse nicht eingehalten werden. Nun ist Haftbefehl erlassen worden zur Erzwingung der Vermögensauskunft- auch wieder die falsche Adresse. Zuvor erfolgte eine Aufrechnung mit dem Gläubiger, diese wurde jedoch ignoriert. Wenn man jetzt in Haft kommen sollte, weil man nach wie vor keine Erklärung abgeben möchte, wie wird der Haftrichter reagieren, wenn klar wird, dass das Verschulden nicht beim Schuldner liegt, sondern wegen falscher Adresse beim Gläubiger??? Wird man dann aus der Haft wieder entlassen? Oder wird dort geklärt, wer wem was tatsächlich schuldet? und welche Folgen kann so eine Haft für den vermeintlich unschuldigen Schuldener haben???
Zur weiteren Info: Der Schuldner hatte aus persönlichen Gründen (Angst vor Rache) über seinen Anwalt eine andre Adresse angegeben, über die er seine Briefe von Gläubiger empfangen kann. Der Schuldner hat einen entwerteten Titel vom Gläubiger nicht ausgehändigt bekommen trotz mehrfacher Aufforderung. Daher kann der Schuldner seine hinterlegte Sicherheitskaution bei einem Gericht nicht zurück bekommen. Der Schuldner rechnete nun auf. Der Gläubiger wurde darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Nun meldete sich ein Gerichtsvollzieher. Der Briefumschlag enthält keinen Hinweis auf eine gerichtliche Angelegenheit, deshalb wurde dieser Brief nicht unverzüglich, sondern erst bei nächster Gelegenheit an den Schuldner weiter geleitet. Leider viel zu spät. Die Ladung beim Gerichtsvollzieher konnte so nicht wahrgenommen werden. Der Schuldner hat sofort nach Kenntnisnahme den zuständigen Gerichtsvollzieher kontaktiert. Dieser hatte die Akte jedoch schon irgendwo zurück geschickt. Dem Schuldner blieb nun nur noch das Abwarten, welche Maßnahme der Gläubiger weiter betreibt. Nun ist es so gekommen, dass ein neuer Gerichtsvollzieher mit Haftbefehl sich per Brief gemeldet hat. Dieser Brief konnte jedoch sofort als gerichtliche Sache gedeutet werden, da dieser ein Stempel vom Gerichtsvollzieher enthalten hatte. So gelang nun der Brief unverzüglich zum Schuldner.
Wie kommt der Schuldner nun aus dieser Sache noch raus. Fest steht, dass er keine Vermögensauskunft abgeben möchte, weil er sich nicht als Schuldner fühlt und definitiv auch keiner ist. Der Gläubiger muss erst den Titel raus rücken, dann kann der Schuldner seine Sicherheitskaution auslösen und der Gläubiger bekommt sein Geld.