Gerichtsvollzieher pfänden alles?

5 Antworten

Alles was sich im Zweifel zu Geld machen lässt und worauf du keinen Anspruch hast. Zweitgeräte werden eh einkassiert und die Erstgeräte auch wenn sie gut verkauft werden können. Anstatt des Erstgeräts können sie dir z.B. einen alten 100 € Laptop ersatzweise geben

Pummelfee90630 
Beitragsersteller
 19.09.2021, 18:21

Perfekte Antwort danke!

Aber wenn man an den Geräten selbst rumgeschraubt hat und sie Reparieren kann und tut verfällt der Wert eh zumal wenn die nur noch per HDMI funktioniern.

Wenn die Sachen noch einen gewissen Wert haben, nimmt er die mit. Bei den Laptops, dem Fernseher solltest du dir eventuell Sorgen machen. Alles was sich noch verkaufen lässt,kann er mitnehmen. Abgesehen von der Waschmaschine. Die brauchst du zum Leben. Außerdem können sie eine Taschenpfändung durchführen. Das Gehalt könnten sie auch pfänden,du solltest schleunigst ein Pkonto einrichten,falls du noch keins hast. Die meisten Gerichtsvollzieher lassen mit sich reden,wenn man bereit ist eine monatliche Ratenzahlung zu leisten. Aber das solltest du am besten anbieten,bevor sie bei dir vorbeischneien.

Er kann grundsätzlich alles pfänden, was Geldwert hat und was Du nicht unbedingt zum Leben brauchst.

Waschmaschine und Trockner sind wohl nicht in "Gefahr". Bei Laptops, PC und TV-Geräten müßte man je im Einzelfall sehen.

Ein paar Gegenstände, die für einen Mindeststandard an Lebensqualität sorgen sollen, werden dir gelassen.

Objekte, die du für deine Arbeit brauchst, bleiben dir meist auch.

Bargeld. Der Gerichts­voll­zieher kann eine Taschenpfändung vornehmen. Dabei durch­sucht er die Taschen des Schuldners nach Wert­gegen­ständen oder Bargeld. Handelt es sich bei der Barschaft um ausgezahlten Lohn oder eine ausgezahlte Sozial­leistung, muss er ausrechnen, welcher Teil davon pfänd­bar ist. Außerdem muss er dem Schuldner so viel Geld lassen, dass es bis zum nächsten Auszahlungs­termin reicht.

Gegen­stände. Was für eine einfache Lebens­führung notwendig ist, bleibt da. Dazu zählen Kleidung, Möbel, Fernseher, Fahr­rad, Herd, Wasch- und Spül­maschine und Staubsauger. Alte Geräte sind uninteres­sant, dafür nimmt der Gerichts­voll­zieher hoch­preisige Gegen­stände wie Handy, Kamera, Gemälde oder Teppiche mit. Die Dinge werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Auf größere Luxus-Gegen­stände, die er nicht mitnehmen kann, klebt der Gerichts­voll­zieher das Pfandsiegel (Kuckuck). Schuldner sollten dem Gerichts­voll­zieher sagen, wenn ein Gerät auf Raten gekauft und noch nicht abbezahlt ist. Bevor der Gläubiger den Versteigerungs­erlös erhält, müsste er die restlichen Raten begleichen.

Auto und Computer. Was für Beruf und Ausbildung notwendig ist, muss der Gerichts­voll­zieher da lassen. Auto und Computer sind nicht pfänd­bar, wenn der Schuldner oder sein Ehepartner sie für die Arbeit brauchen. Oder wenn ein Familien­mitglied wegen gesundheitlicher Einschränkungen auf das Fahr­zeug angewiesen ist. Der Gerichts­voll­zieher kann aber veranlassen, dass ein teures Auto durch ein einfaches Gefährt oder der neue Flach­bild­fernseher durch ein gebrauchtes Gerät ersetzt wird. In jedem Fall pfänd­bar ist ein auf Raten gekauftes Auto, das noch nicht abbezahlt ist. Das ist dann noch Eigentum des Verkäufers. Der kann es abholen und versteigern lassen. Der Erlös geht an ihn, andere Gläubiger haben keinen Zugriff.

Schmuck. Schmuck muss fast immer dran glauben – auch wenn die Gegen­stände einen persönlichen Wert haben. Nur Eheringe sind grund­sätzlich unpfänd­bar. Auch was eindeutig dem Partner gehört, muss der Gerichts­voll­zieher dalassen.