Gerichtsvollzieher pfänden alles?
Hallo,
Hab mal eine Frage bezüglich Schulden und Pfänden zum Gerichtsvollzieher.
Nimmt der alles mit bei Schulden oder muss man was sehr Wertvolles haben?
Ich zum Beispiel habe 2 Laptops und ein Pc.. aber alles etwas älter sowie die 2 Fernseher und einen 2DS eine Waschmaschine und einen Trockner.
Mal angenommen der/die hätte den Haushalt wie ich hätte das wahrscheinlich kein Wert.
Ich denke eher wenn man ein Auto hat was 50.000€ wert ist oder 3 Handys die 2500€ zusammen wert sind das eher.
Aber mit alten Sachen fängt der glaube ich nix an oder? 🤔
5 Antworten
Alles was sich im Zweifel zu Geld machen lässt und worauf du keinen Anspruch hast. Zweitgeräte werden eh einkassiert und die Erstgeräte auch wenn sie gut verkauft werden können. Anstatt des Erstgeräts können sie dir z.B. einen alten 100 € Laptop ersatzweise geben
Perfekte Antwort danke!
Aber wenn man an den Geräten selbst rumgeschraubt hat und sie Reparieren kann und tut verfällt der Wert eh zumal wenn die nur noch per HDMI funktioniern.
Wenn die Sachen noch einen gewissen Wert haben, nimmt er die mit. Bei den Laptops, dem Fernseher solltest du dir eventuell Sorgen machen. Alles was sich noch verkaufen lässt,kann er mitnehmen. Abgesehen von der Waschmaschine. Die brauchst du zum Leben. Außerdem können sie eine Taschenpfändung durchführen. Das Gehalt könnten sie auch pfänden,du solltest schleunigst ein Pkonto einrichten,falls du noch keins hast. Die meisten Gerichtsvollzieher lassen mit sich reden,wenn man bereit ist eine monatliche Ratenzahlung zu leisten. Aber das solltest du am besten anbieten,bevor sie bei dir vorbeischneien.
Er kann grundsätzlich alles pfänden, was Geldwert hat und was Du nicht unbedingt zum Leben brauchst.
Waschmaschine und Trockner sind wohl nicht in "Gefahr". Bei Laptops, PC und TV-Geräten müßte man je im Einzelfall sehen.
Ein paar Gegenstände, die für einen Mindeststandard an Lebensqualität sorgen sollen, werden dir gelassen.
Objekte, die du für deine Arbeit brauchst, bleiben dir meist auch.
Bargeld. Der Gerichtsvollzieher kann eine Taschenpfändung vornehmen. Dabei durchsucht er die Taschen des Schuldners nach Wertgegenständen oder Bargeld. Handelt es sich bei der Barschaft um ausgezahlten Lohn oder eine ausgezahlte Sozialleistung, muss er ausrechnen, welcher Teil davon pfändbar ist. Außerdem muss er dem Schuldner so viel Geld lassen, dass es bis zum nächsten Auszahlungstermin reicht.
Gegenstände. Was für eine einfache Lebensführung notwendig ist, bleibt da. Dazu zählen Kleidung, Möbel, Fernseher, Fahrrad, Herd, Wasch- und Spülmaschine und Staubsauger. Alte Geräte sind uninteressant, dafür nimmt der Gerichtsvollzieher hochpreisige Gegenstände wie Handy, Kamera, Gemälde oder Teppiche mit. Die Dinge werden versteigert, der Erlös geht an die Gläubiger. Auf größere Luxus-Gegenstände, die er nicht mitnehmen kann, klebt der Gerichtsvollzieher das Pfandsiegel (Kuckuck). Schuldner sollten dem Gerichtsvollzieher sagen, wenn ein Gerät auf Raten gekauft und noch nicht abbezahlt ist. Bevor der Gläubiger den Versteigerungserlös erhält, müsste er die restlichen Raten begleichen.
Auto und Computer. Was für Beruf und Ausbildung notwendig ist, muss der Gerichtsvollzieher da lassen. Auto und Computer sind nicht pfändbar, wenn der Schuldner oder sein Ehepartner sie für die Arbeit brauchen. Oder wenn ein Familienmitglied wegen gesundheitlicher Einschränkungen auf das Fahrzeug angewiesen ist. Der Gerichtsvollzieher kann aber veranlassen, dass ein teures Auto durch ein einfaches Gefährt oder der neue Flachbildfernseher durch ein gebrauchtes Gerät ersetzt wird. In jedem Fall pfändbar ist ein auf Raten gekauftes Auto, das noch nicht abbezahlt ist. Das ist dann noch Eigentum des Verkäufers. Der kann es abholen und versteigern lassen. Der Erlös geht an ihn, andere Gläubiger haben keinen Zugriff.
Schmuck. Schmuck muss fast immer dran glauben – auch wenn die Gegenstände einen persönlichen Wert haben. Nur Eheringe sind grundsätzlich unpfändbar. Auch was eindeutig dem Partner gehört, muss der Gerichtsvollzieher dalassen.