Macht der Treuhänder bei Insolvenz auch Hausbesuche?
Ich möchte Privatinsolvenz beantragen. Mich würde interessieren ob und wie oft der Treuhänder in der Regel vorbeischaut. Schaut er sich die Wohnung an oder kommt er meistens nur für ein Gespräch vorbei? Mir ist meine Privatsphäre sehr wichtig. Daher die Frage.
6 Antworten
Er macht keine Hausbesuche. Er wird vom Gericht bestellt und Sie müssen dorthin ihre Unterlagen vorbei bringen bzw. hin schicken. Vorher gibt es ein Erstgespräch, danach nur noch im schriftlichen Kontakt.
Ein kleiner Einwand jedoch: Ihre Privatsphäre ist ihnen wichtig sagen Sie. Anderen Leute denen Sie Geld schulden, ist das Geld wichtig, sie haben also selbst den Vorsatz, was anderen wichtig ist, zu erledigen, nicht wirklich ernst genommen, sonst wären Sie nun nicht vermutlich hoch verschuldet.
KaterKarlo2016
Danke für die Hilfe. Ich habe den Stern nicht nur für die Antwort gegeben, sondern auch für die Kommentare hierzu.
Gibts bei Privatinsolvenz nen Treuhänder?
Während des Insolvenzverfahrens gibt es Insolvenzverwalter, für die Wohlverhaltensphase dann den Treuhänder - meist die selbe Person.....
Allerdings handelt es sich bei der Insolvenz einer "Privatperson" auch nicht um eine "Privatinsolvenz" sondern um eine "Verbraucherinsolvenz"...
In der Regel wirst Du ihn gar nicht persönlich kennenlernen. Alles passiert auf elektronischem bzw. Postweg.
Der schaut überhaupt nicht vorbei, denn das ist ein Massengeschäft und er ist in dutzenden Verfahren als Treuhänder eingesetzt (zumindest wenn er davon leben will). Daher wirst du ihn vermutlich während des gesamten Verfahrens nur 2-3 Mal sehen. Zumindest kenne ich das so. Wobei ich nicht ausschließen kann, dass es auch Treuhänder gibt, die alles schriftlich abwickeln und den Insolvenzschuldner nie zu Gesicht bekommen.
Denke das hängt auch etwas von der Größe der Kanzlei ab. Bei den großen macht das der Sachbearbeiter vom Sachbearbeiter und der Treuhänder gibt nur noch seinen Namen und segnet die wichtigsten Schritte ab. Zu sehen bekommt man da keinen.
Für das Insolvenzverfahren wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestellt. Der hätte zwar das Recht, einen Hausbesuch zu machen, wird aber aller Wahrscheinlichkeit den Schuldner zu einem "Erstgespräch" zu sich bestellen.
Für die Wohlverhaltensphase wird vom Gericht ein Treuhänder bestellt, das kann (und wird vermutlich) der bisherige Insolvenzverwalter sein.
Dieser wird schriftlich auf die Pflichten des Schuldners hinweisen, der dann in der "Bringpflicht" ist....
Ob der Insolvenzverwalter oder in der Wohlverhaltensphase der Treuhänder (meistens gleiche Person) vorbei kommt, liegt an diesem selbst.
Ich habe Insolvenzen erlebt dort kam er nicht, bei anderen wiederum kam er 1-2 mal am Anfang der Insolvenz.
Das hängt sicher auch vom Umstand ab.
Das hängt sicher auch vom Umstand ab.
Und vor allem auch, ob es eine Vergangenheit gibt mit GV-Besuchen und Vermögensauskunft.
Er macht das in vielen Fällen nicht, da die Klienten schon eine GV-Vergangenheit haben, wo einmal oder mehrfach festgestellt wurde, dass nichts zu pfänden da ist.
Aber können tut der IV das.