Darf ein Gerichtsvollzieher auf Verdacht ein Auto pfänden, ohne zu prüfen ob es dem Schuldner gehört?
Hallo, gestern hatte ich plötzlich Pfändungssiegel an meinen Autotüren. Dabei hat unser Nachbar die Schulden. Der Gerichtsvollzieher sagte bei meinem Anruf: " Das Kennzeichen passte zu den Initialien des Schuldners, deshalb bin ich davon ausgegangen, dass es ihm gehört." Darf er das, einfach so auf Verdacht? Er meinte dann noch, dass wir dann in der Beweispflicht wären, dass es unser Auto ist. Wir haben aber doch mit dem Nachbarn nichts zu tun, warum haben wir dann die Scherereien??? VG Ilka
15 Antworten
Dem würde ich was erzählen...
Ich würde hingehen, wenn er das bei mir machen würde und ihm den Kaufvertrag und die Zulassungspapiere zeigen und dann hat der gute bitteschön mal direkt anzutanzen und das Siegen zu entfernen und bitte natürlich auch die Kosten zu begleichen.
Den würde ich direkt mitnehmen dann und sagen er solle das jetzt ganz schnell machen.
Hallo,
nein, er darf so etwas natürlich nicht einfach auf Verdacht machen!
Der Nachweis, dass es dein Auto ist, sollte ja aber über die Papiere schnell erbracht sein.
LG, Chris
Dumm gelaufen... sollten nachweisbare Kosten entstanden sein, würde ich diese dem Gerichtsvollzieher in Rechnung stellen. Deine Zeit wird dir wohl keiner ersetzen.
Der Nachweis, dass es dein Auto ist, sollte ja aber über die Papiere schnell erbracht sein.
Falls du die Fahrzeugpapiere, also die Zulassungsbescheinigungen, meinst: Die weisen den Halter, aber nicht den Eigentümer aus.
Ja ja... schon richtig.
Nicht desto trotz, kann der Gerichtsvollzieher nicht einfach ein Auto pfänden, das weder Eigentum noch Besitz des Schldners ist.
Im Zweifel sehe ich hier eine Sorgfaltspflicht des Gerichtsvollziehers verletzt, denn zufällig übereinstimmende Initialien eines Kennzeichens sind wohl kaum ein adäquates Mittel zur Feststellung der Eigentumsverhältnisse.
Aber immerhin hat die Zulassungsbescheinigung eine Indizfunktion hinsichtlich des Eigentümers. Sobald diese dem Gerichtsvollzieher vorgelegt werden, sollte der Ball in seinem Feld sein. Ich mein, die Zulassungsbescheinigung hat mehr Aussagekraft, als die Initialen auf dem Kennzeichen...
Nein, darf er nicht. Allerdings hat der Pfänder bzw. das Finanzamt zugriff auf die Datenbank, in welcher Kennzeichen mit Besitzer vermerkt sind.
Bevor er das Auto mitnimmt, wird es also nachprüfen. Falls er es doch mitnimmt kannst du ihn auf Schadensersatz verklagen.
Allerdings hat der Pfänder bzw. das Finanzamt zugriff auf die Datenbank, in welcher Kennzeichen mit Besitzer vermerkt sind.
Schön wär's. Seitdem die Finanzämter die Erhebung der Kfz-Steuer an den Zoll abgegeben haben, gibt es keinen Zugriff mehr. Einzige (derzeitige) Möglichkeit ist eine schriftliche Anfrage beim Zoll.
Seit wann ist das denn so? Also vor zwei Jahren war es mit absoluter Sicherheit noch möglich... Quelle: Vater arbeitet beim Finanzamt, haha.
... und dann will Papi noch nicht bemerkt haben, daß er für die Kfz-Steuer nicht mehr zuständig ist?
Lasse ihn einfach schlafen!
Zuständigkeit der Zollverwaltung
Die Zollverwaltung übernahm zum 1. Juli 2014 die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von den Landesfinanzbehörden.
Seitdem ist sie mit ihren Hauptzollämtern für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig und Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer".
http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html
Hallo, Schnee von gestern jetzt der Zoll, Allerdings Pfändet der Zoll KFZ-Steuer selbst. Der
GV zu größten Teil nur prievatrechtl. Forderungen.
Oweia, hoffentlich kommt dann kein Gerichtsvollzieher zu uns ins Dorf und verfährt genauso. Da wären dann viele Leute ihr Auto los.
Es wird zwar immer mehr zur Mode, sich ein Wunschkennzeichen zu sichern, und das ist auch ok.
Aber man kann nicht davon ausgehen das das jeder macht.
Der Nachbar heißt wohl Max Mustermann und hat MM auf dem Auto
Dumm nur das deine Mutter, die dir das Auto geschenkt hat Maria Müller heißt....
Oder dir das Landratsamt die Buchstaben MM zugeteilt hat.
Also geht das so nicht.
Nein, das darf er nicht. Aber Gerichtsvollzieher werden eben gerne mal belogen, da sind die etwas eigenwillig in ihren Methoden.
Am einfachsten für Euch wäre jetzt, eine Kopie der Papiere hinzuschicken und sofortige Entfernung der Siegel zu verlangen.
Danke. Obwohl eine Visitenkarte von uns in der Tür steckte, hatte er nicht versucht uns anzusprechen - wären 10m Weg gewesen. Er hat seine Siegel daraufgeklebt uns ist wieder verschwunden. Es hat ca. 2 Stunden und viele Telefonate gebraucht, bis die Sache geklärt war...