Konto auflösen nur mit Sterbeurkunde
Hallo, unsere Mutter ist gestorben und ich möchte wissen, ob das Girokonto noch so lange bestehen kann, bis wir eine Sterbeurkunde haben. Und wenn wir beiden Schwestern dann mit der Sterbeurkunde und unseren Geburtsurkunden (Stammbuch) zur Bank gehen, können wir dann die Konten auflösen, ohne dass wir uns noch einen Erbschein holen müssen? Auf dem Girokonto ist noch so viel Geld, dass damit die Beerdigung bezahlt werden könnte, kann das Bestattungshaus sich den Betrag von diesem Konto abbuchen, obwohl es den Kontoinhaber nicht mehr gibt?
Danke Euch schon mal für eine Antwort.
3 Antworten
Als Kontobevollmächtigter über den Tod hinaus wäre das möglich, ansonsten nur nach Vorlage des Erbscheins.
Wenn der Bestatter eine Einzugsermächtigung hat kann der abbuchen, sonst nicht. Das mit der Sterbeurkunde und den Geburtsurkunden könnte klappen, zumindest für die die Beerdigungskosten.
In der Regel bestehen Banken und Sparkassen auf der Vorlage des Erbscheins.
Trotzdem erklären sie sich meistens bereit, die Beerdigungskosten vom Konto zu begleichen, wenn ihnen eine entsprechende Rechnung vorgelegt wird.
Daueraufträge laufen weiter und die Beerdigungskosten werden i.d.R. auch abgebucht.
Wenn die Bank Kenntnis vom Tode hat, wird vom Konto nichts mehr abgebucht !