Was steht auf dem Erbschein?
Wir sind 3 Geschwister. Kann meine Schwester und mein Bruder das Konto ohne mich auflösen? Meine Schwester hat Kontovollmacht über den Tod hinaus und weigert sich Kopien der Kontoauszüge bei zu bringen.
2 Antworten
Hier mal zwei Bilder wie ein Erbschein aussehen kann....
Quelle: Google / Internet
Quelle: Google / Internet
Als amtlicher Nachweis gilt der Erbschein. Du benötigst ihn als Vorlage bei der Bank, den Behörden - insbesondere vor dem Grundbuchamt, sofern ein Grundstück geerbt wurde.Jeder Erbe kann den Antrag für einen Erbschein bei jedem Notar oder dem Nachlassgericht stellen. Dem Antrag sind die erforderlichen Urkunden beizufügen, nämlich diejenigen, die für den Nachweis der Erbfolge erforderlich sind, d.h. das Testament bzw. bei gesetzlicher Erbfolge die Abstammungsurkunden. Es empfiehlt sich aber, in schwierigen Fällen einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen.
Bis zur Erlangung eines Erbscheines vergeht im allgemeinen eine längere Zeit. Die Hinterbliebenen besitzen aber oft nicht die notwendigen Barmittel, um die bis dahin angefallenen Rechnungen zu begleichen.Daher ist es sinnvoll, einem anderen Vollmacht zu erteilen. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, über die bestehenden Bank- und Sparkassenkonten zu verfügen, entweder nur zu Lebzeiten oder zweckmäßigerweise auch über den Tod hinaus. ( z.B. für Beerdigungskosten etc.pp.)
Wenn Du dann deinen Erbschein in der Hand hältst, gehst Du zur Bank und kannst dann Dir die Kontoauszüge, welche deine Schwester Dir verweigert selbst holen.
In diesem Zusammenhang kannst Du auch gleich die einst verfügte Bevollmächtigung....und ganz besonders die Kontovollmacht widerrufen, weil mit Erhalt des Erbscheines Du in die Rechte und Pflichten des verstorbenen Kontoinhabers/in anteilsmäßig eingetreten bist. Macht gerade dann Sinn, wenn ihr kein Vertrauen zu eurer Schwester habt.
Das gleiche Prozedere habe ich auch gerade mit meiner Schwester durch und konnte ihr Kontomissbrauch nachweisen.
Alles Gute und viel Glück....!!!