Sparkassen-Girokonto weist am vorgesehenen Kündigungstag/Auflösungstag noch ein Guthaben auf. Kann die Sparkasse dieses Konto auflösen?
Nehmen wir an, ein Girokonto wurde von der Sparkasse zum 31.08.2017 gekündigt. Wir machen eine kleine Zeitreise und befinden uns nun im 01.09.2017. Wir haben nun keinen Zugriff mehr auf unser Girokonto, welches aber noch ein Guthaben aufweist.
Die Sparkasse hat unsere neue Bankverbindung nicht und kann uns das Guthaben von daher nicht überweisen. Wird dieses Konto nun von der Sparkasse aufgelöst oder wird das Konto geparkt, bis wir uns das Guthaben am Sparkassenschalter auszahlen lassen? Laufen dafür Kosten auf?
Es vergeht 1 Monat und wir haben das Guthaben noch nicht abgeholt. Wird die Sparkasse nun ab 01.09.2017 weiterhin eine Kontoführungsgebühr für das von ihr selbst gekündigte Girokonto berechnen?
3 Antworten
Liebe(r) Tyrion2015,
als ich Anfang dieses Jahres erfuhr, dass eine Bank, bei der ich ein Girokonto unterhielt, mit Wirkung zum 1. April 2017 ein Kontoführungsentgelt erheben wird, habe ich erst das Konto leer geräumt und dann sofort das Konto gekündigt.
Ich wollte mich nicht der Gefahr aussetzen, dass sich noch Guthaben auf dem Girokonto befindet, sobald es gelöscht wird.
Liebe(r) Tyrion2015,
nein, Kosten hatte ich keine.
Per Briefpost bekam ich einen finalen Kontoauszug mit dem Hinweis auf Löschung des Kontos.
- Es wird eine Bankverbindung gefordert.
- Wenn die Bank das Konto kündigt und du nicht darauf reagierst, dann "friert" sie das Guthaben ein. Wenn die Gebühren das Konto aufgefressen haben, dann wird es aufgelöst.
- Wenn noch Guthaben auf dem Konto ist und du keinen Zugriff hast?! Dir gehört das Geld, also wird sie es dir auch auszahlen.
1. Wird eine Bankverbindung gefordert oder doch eher darum gebeten? Mit welchem Rechtsanspruch kann die neue Bankverbindung vom gekündigten Kunden gefordert werden?
2. Wenn eine Bank das Konto kündigt, dann will sie ja gerade keinen Geschäftsverbindung mehr mit dem gekündigten Geschäftspartner. Welche Kosten sollen das Restguthaben auffressen, wenn die Kündigung wirksam geworden ist und der Ex-Kontoinhaber daher das Konto gar nicht mehr nutzen kann?
3. Wenn die Kündigung wirksam wird, wird der von der Bank gekündigte Kunde wohl keinen Zugriff mehr auf das Konto haben, selbst wenn das Konto noch als "Schattenkonto" von der Bank weitergeführt wird.
- Gebeten/erwartet, denn du willst ja dein Geld haben, oder?
- Die Kontogebühren laufen weiter, solange der Kontoinhaber sein Geld nicht abgeholt/überwiesen wurde.
- Du kannst einen kleinen "Dreizeiler" schreiben und denen deine neue Bankverbindung mitteilen. Das passiert jeden Tag so. Du willst doch dein Restguthaben haben,oder täusche ich mich da?
Zur Auflösung musst Du Deine neue Bankverbindung angeben, das verlangt die Sparkasse !
OK, und wenn ich an einer Auflösung gar nicht interessiert bin?
dann wird da auch kein Geld drauf sein. Sonst kündigt die Bank nicht.
Der Widerspruch gegen eine AGB-Änderung reicht auch als Anlass für eine Kündigung durch die Bank.
Eine Freundin sagte mir mal: "Du kannst von dieser Anstalt des öffentlichen Rechts auch gekündigt werden, weil du ein mündiger Bürger bist und dich auf das Urteil des BGH beziehst. Aber versuch mal dein Recht, als bescheidener Bürger, gegen die Top Rechtsabteilung einer Bank durchzusetzen!" Wie sagte gleich noch mal George Orwell: „Alle Tiere sind gleich,
aber manche sind gleicher.“
Hat nichts mit Orwell zu tun - der Kontovertrag gibt beiden Seiten das Recht, ihn zu kündigen. Auch ganz ohne Grund. Es hat schon seinen Grund, dass ich "Anlass" schrieb und nicht "Grund".
Die Sparkasse ist in der Rechtsform der Anstalt des Öffentlichen Rechts organisiert und daher unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Sie ist also kein privates Unternehmen und darf schon deshalb nicht nach Gutsherrenart handeln.
Lieber oder Liebe Delveng,
kamen da noch Kosten auf dich zu und hattest du noch eine Rechnung von dieser Bank erhalten, zum Beispiel für den Rechnungsabschluss?