Darf oder muss man auf das Konto eines Verstorbenen, ein sog. Nachlasskonto weiterhin einzahlen oder überweisen?
Unser Vermieter ist kürzlich gestorben. Seine beiden erwachsenen Kinder (Sohn und Tochter) treten als Erbengemeinschaft auf. Da ihr Vater kein Testament hinterlassen hat, sind sie auf die Ausstellung eines sog. Erbscheins angewiesen, den sie bislang nicht bekommen haben. Das Konto des Vaters wird als sog. Nachlasskonto weiter geführt, unterliegt jedoch sehr engen Begrenzungen. So dürfen Verfügungen, die der Kontoinhaber zu Lebzeiten angelegt hatte (Daueraufträge, Abbuchungserlaubnisse) weiterhin ausgeführt werden, jedoch keine neuen Überweisungen durch die Erben vorgenommen werden. Ausnahmen gibt es nur für Zahlungen, die in Zusammenhang mit der Beerdigung stehen. Die Erben verlangen jetzt von uns, die Miete weiterhin auf das Konto des verstorbenen Vaters zu überweisen, was wir bislang nicht getan haben, da wir nicht wissen, ob eine solche Überweisung übrhaupt zulässig ist. Wir hatten vorgeschlagen, ein neues Konto anzulegen, was die Erben jedoch strikt abgelehnt haben. Ein Gespräch hierüber eskalierte sehr schnell und führte auf seiten des Sohnes fast zur Schlägerei.
Sind wir verpflichtet, auf ein Nachlasskonto zu überweisen, da die Besitzverhältnisse ja wegen des mangelnden Erbscheins noch gar nicht geklärt sind?
8 Antworten
Also, wenn wir Vermieter sterben, geht natürlich von unseren Mietern kein Geld mehr auf das alte Konto. Warum auch?
Einen Erbschein gibt es meist binnen zwei Tagen, so meine Erlebnisse. Und ein neues Konto für die EG binnen eines Tages. Beachte: Alle Erben müssen dem neuen Konto zustimmen und tagesaktuell wird die EG in das Grundbuch eingeschrieben.
.... nein, in BW und habe das gerade aktuell hinter mir und die rd. 1.000,00 EUR Gebühr für den Notar (ist hier das Nachlaßgericht) auch zuvor bezahlt.
Gut, das ist eine Besonderheit, da der Notar dort das Nachlassgericht und Grundbuchamt in einer Person vereinigt. Im Regelfall dauert die Erbscheinserteilung aber mehrere Wochen bis Monate und eine Grundbuchberichtigung gerne auch mal 6 Monate +.
> Sind wir verpflichtet, auf ein Nachlasskonto zu überweisen
Ja.
Wenn dies das Konto ist, das Ihr mit dem Verstorbenen vereinbart hattet, dann gilt diese Vereinbarung so lange weiter, bis die Erben Euch ein anderes Konto nennen.
Davon abgesehen verstehe ich Euer Problem nicht - dass Ihr die Miete weiter zahlen müsst, ist klar. Was juckt es Euch, auf welches Konto Ihr sie zahlt, solange diese Zahlung schuldbefreiende Wirkung hat?
Problematisch wäre doch nur der umgekehrte Fall: Ein angeblicher Alleinerbe verlangt die Zahlung auf sein Konto, und hinterher stellt sich heraus, dass er gar nicht Alleinerbe ist.
Das hatte ich vergessen zu erwähnen: Die beiden Erben sind einander spinnefeind, Geld ist die einzige verbindende Klammer. Zugangsberechtigung zum Konto des verstorbenen Vaters hat jedoch lediglich die Tochter, der Sohn nicht. Wir haben einfach nur Sorge, dass wir uns plötzlich in Erbschaftsstreitigkeiten verwickelt sehen, die uns nun wirklich nichts angehen. Das Geld für die Miete ist selbstverständlich da, wir wollen lediglich eine neue Bankverbindung für die Überweisung. Erzwingen können wir das natürlich nicht, aber wieso diese Weigerung? Dass wir misstrauisch sind, ist wohl verständlich.
> aber wieso diese Weigerung?
Weil sich zur Einrichtung eines Kontos die beiden Erben, die ja "einander spinnefeind" sind, einigen müssten.
> Dass wir misstrauisch sind, ist wohl verständlich.
Verständlich ist, dass Ihr nicht in die Streiterei verwickelt werden wollt. Aber der beste Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Zahlung auf das bisherige Konto.
Übrigens: Wenn Ihr mit zwei Mieten im Rückstand seid, ist das ein Kündigungsgrund.
und vorallem weigert sich ja ausgerechnet der Sohn, der keinen Zugriff auf das bisherige Konto hat, ein neues Konto zu eröffnen ......
Jedenfalls würde ich als Erbengemeinschaft lieber wegen ausstehender Mietzahlung kündigen, als mir von den Mietern vorschreiben zu lassen, ein neues Konto einzurichten.
Also unabhängig von allen Problemen (die aber die Probleme der Nachkommen sind, nicht eure), ist es eigentlich viel naheliegender, weiter auf das bestehende Konto zu überweisen!
Warum? Weil ihr mit den Nachkommen überhaupt keine Verträge abgeschlossen habt. Solange das nicht geregelt ist, muss alles weiter so laufen wie bisher.
Und genau deshalb werden die Erben auch nicht wollen, dass das auf irgendein anders Konto geht: Weil das Konto des Verstorbenen zur Erbmasse gehört und dementsprechend nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Jedes andere Konto aber erstmal nicht - das macht nur Probleme, besonders wenn die Erben sich untereinander nicht grün sind.
Euer Problem hingegen ist es, euch nicht mit den Erben anzulegen! Sondern den Ball ganz flach zu halten. Denn ihr seid auf deren Wohlwollen angewiesen, wenn ihr weiter in der Mietswohnung bleiben wollt. Zwar werden bestehende Mietverträge erstmal weitervererbt, laufen also weiter. Aber wenn der (neue) Vermieter euch Schwierigkeiten machen will, dann findet er Gelegenheiten dazu.
Ich bin auch der Meinung, dass euch das euch das alles gar nichs angeht. Ihr zahlt die Miete weiterhin auf das alte Konto. Zumal die direkten Nachkommen dies ja so wünschen. Es ändert sich nichts für euch und über die geleisteten Zahlungen gibt es ja keine Unsicherheiten. Wenn ihr das bislang nicht getan habt, dann habe ihr das eben nicht getan. Wissen musst du nur, dass nach zwei Monaten Mietaussetzung von seiten Vermieters (und das sind die Kinder des Verstorbenen - oder glaubst du, dies sei nicht der Fall? Wie die untereinander stehen, hat nicht dein Problem zu sein) fristlos gekündigt werden kann - und dann muss schnell etwas unternommen werden, ansonsten es weitergehen kann mit Räumungsklage und Gerichtsvollzieher. So weit wollt ihr es doch sicher nicht kommen lassen. Wieso habt ihr euch überhaupt mit diesen Leuten getroffen, das ist doch gar nicht üblich - kennt ihr sie näher? Das verkompliziert manchmal die Dinge - augenscheinlich.
verstehe das problem nicht. Der Vermieter ist gestorben .
Der Mietervertrag besteht weiter und es muss sowiso miete gezahlt werden. Ihr schickt das geld an das angegebene Konto fertig.
Einen Nachweis habt ihr doch über euer Bankprogramm.
Wenn das Konto geschlossen wird von der Bank kommt das Konto automatisch zurück und verschwindet nicht im Nirawana. Zumal der neue Vermieter es es ja so haben will. Wenn er das so sagt , ok ..
Wenn der Vermieter gestorben ist ohne Testament gibt es sowieso die gesetztliche erbteilung , das macht das Amtsgericht automatisch nach ein paar tagen.
Erbschein innerhalb von zwei Tagen? Tagesaktuelle Grundbuchberichtigung? Du lebst aber schon in Deutschland?