Darf ich meine Rente auch auf das Konto meiner Frau überweisen lassen?
Meine Frau und ich haben derzeit noch getrennte Konten. Nun will ich mein Konto auflösen und meine Rente auf das Konto meiner Frau überweisen lassen. Geht das oder brauche ich ein Konto auf meinem Namen?
6 Antworten
Hi! Nein, denn das widerspricht dem Kontovertrag (Kontonutzung nur für eigene Rechnung) eines privaten Kontos. Was man tun könnte ist, das Konto Deiner Frau in ein Eheleutekonto / Gemeinschaftskonto umwandeln - dann würdest Du Mitkontoinhaber sein und es wäre kein Problem mehr. Zu bedenken ist dann aber, dass das Guthaben aus Sicht der Bank dann eben allen gehört und alle Kontoinhaber auch alleine über die Guthaben verfügen können - das geht zwar auch so bei Bevollmächtigungen z.B. auf Deinem Einzelkonto, aber es bleibt DEIN Geld. Und ob die Bank das Konto Deiner Frau - damit man die Kontonummer behält - einfach umschreibt oder aus Eindeutigkeitsüberlegungen heraus nicht doch ein neues Gemeibachaftkonto anlegt, ist auch nicht sicher.
Einfacher und klarer wäre es sicher, das eigene Konto zu behalten, dann aber an die gegenseitige Bevollmächtigung denken für alle Fälle. Ansonsten eben Gemeinschaftskonto führen. Hoffe, das beantwortet Deine Frage. Gruss
Habe gerade bei meiner Spardabank nachgefragt wo ich das Konto habe. Das Konto lautet auf meinen Namen. Man sagte mir daß ich problemlos auch das Gehalt meiner Frau auf meinem Konto empfangen darf. Demnach stimmt das nicht was Du mir schreibst.
Hm ... ich widerspreche dem Kollegen der Spardabank vom Grundsatz her. Du führst das Konto auf Deinen Namen und da ist es auch im Sinne des Geldwäschegesetzes nicht korrekt, Renten, Gehälter und Gelder eines Dritten drauf laufen zu lassen. Gut, bei Eheleuten wird man das da vermutlich nicht so eng sehen. Aber ist egal, wenn die das machen dann ist es ja gut und in Deinem Sinne. Wo kein Kläger da kein Richter. Gruss
Sie können ein gemeinsames Konto einrichten, über das Sie dann beide Verfügungsrechte haben.
Ansonsten liegt das Verfügungsrecht nur beim Kontoinhaber oder seinem Bevollmächtigten.
Bei solchen Überweisungen auf Konten Dritter könnte zudem eine Schenkung vermutet werden, die den Ehegattenfreibetrag für den Erbfall aushöhlen kann.
Dann allerdings müßte die Rente wirksam schon recht üppig sein!
Es gehört unabhängig von der Höhe dem Kontoinhaber!
Da gibt es weder ein Problem noch einen Irrtum!
Wem was gehört? Wovon sprichst Du denn? Wir leben in einer Ehe, da gibt es nicht mein oder Dein, da gibt es nur unser Geld!
Da irren Sie aber gewaltig!
Geld auf Konten des jeweiligen Ehegatten oder auch sonstiger ihm alleine zuzurechnender Vermögenswert gehört ihm alleine!
Dem jeweils anderen steht bestefalls ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt zu, wenn man sich nicht einig ist.
behaltet eure eigenen konten. ihr spart euch etwaige unannehmlichkeiten mit dem finanzamt, insbesondere bei einem erbfall. aber auch eine schenkung kann infrage kommen.
annokrat
das geht, du musst das aber bei der zentralen stelle mit einer erklärung des kontoinhabers beantragen.
Wenn ihr dann ein Gemeinschaftskonto habt, sollte das auf jeden Fall gehen.
wenn sich auf dem konto ein höherer betrag ansammeln sollte, könnte es darum auch zu problemen kommen wem was gehört oder nicht.
annokrat