Frage zu Behördenwillkür ; darf das Jugendamt einer psychisch kranken Mutter drohen ,die Kinder?.

3 Antworten

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drohen dürfen sie, aber einfach so machen dürfen sie nicht.

Die Hilfe vom Jugendamt sieht für Aussenstehende nach Hilfe aus, für die, die in den "Fängen" des Jugendamtes ist geht es um Kontrolle und die Ausspielung von Macht.

Jugendamtsmitarbeiter haben viel zu tun und wenig Zeit für die einzelnen Fälle. Sie stellen Fragen nach festgelegten Tabellen ohne auf die Eigenarten eines Kindes oder der Familie einzugehen.

Es darf laut BGH Urteil - googeln, wichtig - keine Mutter zur psychiatrischen oder psychologischen Behandung gezwungen werden und es dürfen ihr keine Nachteile entstehen wenn sie diese nicht annimmt. Auch darf keine Mutter zu einem psychiatrischen oder psychologischen Gutachten gezwungen werden und dies ablehnen ohne dass ihr dies negativ ausgelegt werden darf.

Such Dir einen Anwalt, besprich das mit ihm und lass Dich vom Jugendamt nicht in die Enge treiben. Der Wahnsinn hat bei denen Methode, sie üben so lange Druck auf Dich aus bis zu nicht mehr kannst und reiben es Dir dann mit "sehen Sie, haben wir doch gleich gesagt" unter die Nase.

Und lass Dir von der Therapeutin bestätigen, dass Du stark und sicher genug bist. Ohne dass die medizinische Details erzählt.

Viel Glück und viel Kraft. Du bist nicht alleine. Das Jugendamt ist, so musste ich es feststellen, stets in der einen oder anderen Form voreingenommen.

Das hat nichts mit Behördenwillkür zu tun. Das Jugendamt ist genau für die Anordnung solcher Maßnahmen erschaffen worden.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum die Mutter diese Hilfe nicht annehmen möchte.

Wenn die Mutter wirklich psychische Probleme hat, wird sie doch auch psychiatrisch behandelt. Da wäre es doch einfach, den Psychiater von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dieser den Zustand der Mutter attestieren kann. Sollte sie wirklich wieder voll belastbar sein, könnte das dadurch bewiesen werden. So war es bei der Mutter von Pflegekindern von mir.

In erster Linie müssen Kinder doch geschützt werden. Sie haben das Recht auf eine unbeschwerte und sorglose Kindheit. Kann die Mutter dies wirklich wieder leisten?

Immer, wenn das Jugendamt bereits eingebunden wurde, ist es doch besser, damit zusammen zu arbeiten. Das Jugendamt ist zur Hilfe verpflichtet und achtet natürlich in erster Linie auf die Kinder.