Können einem die kinder weggenommen werden wenn man mal in einer psychiatrie war oder therapie gemacht hat?
Ich kenn einen bei dem das passiert ist. Also seine schwester musste dann weg, weil die eltern in einer klinik waren (freiwillig).
Was ist aber jetzt wenn man in seiner jugendzeit/ als junger erwachsener paar mal in einer klinik war, aber es einem gut geht und man alles hinkriegt...kann einem dann das kind weggenommen werden? Reicht das allein als begründung von denen?
Ich find das irgendwie übertrieben.. solange die Eltern sich gut um das kind kümmern ist es eigentlich das beste wenn das Kind bei den eltern bleibt.
4 Antworten
Kinder werden nur aus der Familie genommen, wenn
- Die Familie darum bittet (z.B. weil sie überfordert mit den Kindern ist) oder
- Das Kind selbst um Inobhutnahme bittet oder
- eine unabwendbare Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Wenn beide Eltern in der Klinik sind und das (kleine) Kind in der Zeit alleine und unbeaufsichtigt ist, dann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor. Diese könnte man aber abwenden, indem man das Kind z.B. zu Oma und Opa gibt. Das wird in der Regel freiwillig gemacht, weil klar ist, dass das Kind auch in der Zeit des Psychiatrieaufenthalts Betreuung braucht. Ist diese Variante nicht möglich, dann kann man das Kind auch vorübergehend in einer Bereitschaftspflegefamilie oder in einem Heim unterbringen lassen. Wenn klar ist, dass die Eltern wegen ihrer Erkrankung nicht dauerhaft mehrere Kinder versorgen können, dann können auch ein oder mehrere Kinder stationär untergebracht bleiben.
Frag dich selbst: Liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn ein Elternteil irgendwann mal in der Vergangenheit einen Klinikaufenthalt hatte. Du hast dir selbst die Antwort gegeben: Selbstverständlich nein. Hier liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. Oft stimmt das eigene Gefühl, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht. Ja, im Gegenteil: Die Hürden des Jugendamtes eine Kindeswohlgefährdung festzustellen, liegen in der Regel deutlich höher als das, was man so mit seinem eigenen Gefühl sagen würde.
Ein Kind wird nicht so einfach weggenommen.
Es muss eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Wenn die Eltern nicht zu Hause sind, können sich also nicht kümmern. Dann muss das Kind natürlich untergebracht werden.
Das Jugendamt erfährt überhaupt nicht, ob jemand in Behandlung oder in einer Klinik war.
Nur, weil jemand in der Psychiatrie war wird kein Kind aus der Familie genommen.
Es sei denn natürlich beide Eltern sind gleichzeitig in einer Klinik und niemand kann sich kümmern. Sobald ein Elternteil entlassen wurde, kann das Kind wieder zurück.
Nein, das geschieht nicht.