Darf/Kann das Jugendamt mir das umziehen verbieten?

Ja können sie 50%
Anwalt einschalten 33%
Nein dürfen die nicht 17%
Rechlich gesehen nicht 0%
Weiß ich nicht 0%
Die machen doch eh was sie wollen 0%
glaube schon 0%

6 Stimmen

9 Antworten

Anwalt einschalten

Über die Ursachen, weswegen das Kind in Bereitschaftspflege genommen wird, hast Du nicht genannt.

Wer sollte den Sachverhalt bei so wenig Information, werten können ?

MRX20913 
Beitragsersteller
 24.08.2020, 11:38

Doch das habe ich Mann hat gemeint das Kind habe keine Bindung zu mir und man wollte hervorrufen dass das Kind eine Bindung hat bzw man wollte etwas sehen deswegen hat man meinKind auch so lange festgehalten mein Kind hat sich öfters übergeben weil das so sejr geweint hat und unter Trennungsangst lied ich durfte mein Kind einmal in der Woche für einen Tag mitnehmen und am nächsten tag musste ich ihn wieder abgeben

GutenTag2003  24.08.2020, 11:48
@MRX20913
Doch das habe ich Mann hat gemeint das Kind habe keine Bindung zu mir

Dazu muss es mehr geben, sonst bekäme jeder Mutter das Kind nach der Entbindung genommen.

Du kannst hinziehen wohin du willst. Dein Kind wird dir dann aber ggf. ganz weggenommen werden - je nach tatsächlichen Umständen.

Dein Kind befindet sich derzeit doch in Bereitschaftspflege - quasi ein Mittelding aus Pflegefamilie und Heim. Du möchtest umziehen. DU... Es geht aber um dein Kind und eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Die machen das nicht aus Jux und Dollerei um dich zu ärgern, sondern es geht alleine ums Kindeswohl. Wenn die Befürchtung besteht, dass du dich nicht ausreichend um das Kind kümmern kannst, dann wirst du das noch weniger, wenn du umziehst und dort weder einen Kitaplatz hast, noch vielleicht einen Bereitschaftsdienst.

Dir sollte es doch in erster Linie um dein Kind gehen, oder? Was hindert dich vor Ort in eine andere Wohnung zu ziehen, wenn es lediglich darum geht aus der Wohnung raus zu kommen?

Dein Anwalt kann ja auch versuchen Klage einzureichen, wenn er meint, das würde zielführend sein. Du kannst z.B. auch mal Kontakt zu dem Jugendamt aufnehmen wohin du ziehen willst, nachfragen wie derzeit die Kapazitäten vor Ort sind mit Bereitschaftsdienst und Kita... Dann hättest du doch auch schon mal eine Argumentationsgrundlage für dein Vorhaben, wenn fest steht, dass das Ganze nahtlos ineinander über geht.

MRX20913 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 13:34

nein mein Kind befindet sich nicht mehr in Bereitschaftspflege

Ja können sie

das jugendamt involviert sich imemr dann, wenn kindeswohlgefährdung vorliegt - wie in deinem fall. ein ständiges umgeziehe wird die bindung des kindes zu dir nicht vertiefen u. verbessern. eine flucht wird auch nicht verhindern das am neuen wohnort das jugendamt bereits in den startlöchern steht und nur auf dich wartet. warum also das kind ständig von einem ort zum andern verpflanzen.

fang an mit dem jugendamt zusammenzuarbeiten, tu was dir gesagt wird und setze um was du über erziehung lernst. gewöhne das kind in die kita ein, such dir arbeit und beweise das du verstanden hast, dass das wohl des kindes einfach vorgeht. in einigen jahren kannst du noch immer wegziehen

Nein dürfen die nicht

ein Jugendamt darf die den Umzug nicht verbieten. Aber, ein Jugendamt kann natürlich aus dem Umstand eine Kindeswohlgefährdung ableiten. Das wäre das Risiko. Aber dem kannst du vorbauen. Du gehst schon vor dem Umzug zum Jugendamt am neuen Ort, erzählst denen dort deine Lage und bittest um Unterstützung, z.B. im Rahmen einer ambulanten Erziehungshilfe. Dann kommt für 1/2 - 1 Jahr jemand regelmäßig zu dir und unterstützt und berät dich in Erziehungsfragen, aber auch z.B. bei der Suche nach einer Kita. Wenn du den Umzug so vorbereitest, kann das alte Jugendamt kaum noch was sagen.

Wenn das Jugendamt es ernst meint, kannst du damit rechnen, sofort am neuen Wohnort eine Vorladung zum Jugendamt zu bekommen. Dann wird dir das Kind wieder "vorsorglich" aus dem Haushalt entnommen.