Darf/Kann das Jugendamt mir das umziehen verbieten?
Hallo ich möchte schon seit längerem umziehen aber werde immer wieder dirchs Jugendamt gehindert sei es das man mein Kind in Bereitschaftspflege nimmt da es angeblich keine Bindung hat zu mir und dann aufgrund da er unter der Trennung leidet ihb mir wieder zurück gibt und seit dem total ängstlich ist und nur am weinen ist und panik hat das ich gehe zurzeit findet eine Eingewöhnung in einem Tages nest Statt das er laut dem Jugendamt dringend nötig hätte möcjte aber schon länger umziehen in eine andere stadt jedoch habe ich das gefühl das die Zuständigen für mich alles tun um mich daran zu hindern mein anwalt meinte das ist ne Masche von denen die wollen ihre Clienten nicht verlieren und er hatte wohl selbst einige die ebenfalls die gleichen hatten er meinte rechtlich dürfte ich hinziehen wo ich will aber könnten die mir jetzt aufgrund der jetzigen Kita Eingewöhnung ein strich durch die Rechnung machen? und mir gegebenenfalls mit Kindeswohlgefährdung kommen und mir mein Kind weg nehmen da ich sicher nicht sofort ein neuen Kita Platz bekommen werde?
6 Stimmen
9 Antworten
Über die Ursachen, weswegen das Kind in Bereitschaftspflege genommen wird, hast Du nicht genannt.
Wer sollte den Sachverhalt bei so wenig Information, werten können ?
Doch das habe ich Mann hat gemeint das Kind habe keine Bindung zu mir
Dazu muss es mehr geben, sonst bekäme jeder Mutter das Kind nach der Entbindung genommen.
Glaubst du.
Du kannst hinziehen wohin du willst. Dein Kind wird dir dann aber ggf. ganz weggenommen werden - je nach tatsächlichen Umständen.
Dein Kind befindet sich derzeit doch in Bereitschaftspflege - quasi ein Mittelding aus Pflegefamilie und Heim. Du möchtest umziehen. DU... Es geht aber um dein Kind und eine sinnvolle Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Die machen das nicht aus Jux und Dollerei um dich zu ärgern, sondern es geht alleine ums Kindeswohl. Wenn die Befürchtung besteht, dass du dich nicht ausreichend um das Kind kümmern kannst, dann wirst du das noch weniger, wenn du umziehst und dort weder einen Kitaplatz hast, noch vielleicht einen Bereitschaftsdienst.
Dir sollte es doch in erster Linie um dein Kind gehen, oder? Was hindert dich vor Ort in eine andere Wohnung zu ziehen, wenn es lediglich darum geht aus der Wohnung raus zu kommen?
Dein Anwalt kann ja auch versuchen Klage einzureichen, wenn er meint, das würde zielführend sein. Du kannst z.B. auch mal Kontakt zu dem Jugendamt aufnehmen wohin du ziehen willst, nachfragen wie derzeit die Kapazitäten vor Ort sind mit Bereitschaftsdienst und Kita... Dann hättest du doch auch schon mal eine Argumentationsgrundlage für dein Vorhaben, wenn fest steht, dass das Ganze nahtlos ineinander über geht.
nein mein Kind befindet sich nicht mehr in Bereitschaftspflege
das jugendamt involviert sich imemr dann, wenn kindeswohlgefährdung vorliegt - wie in deinem fall. ein ständiges umgeziehe wird die bindung des kindes zu dir nicht vertiefen u. verbessern. eine flucht wird auch nicht verhindern das am neuen wohnort das jugendamt bereits in den startlöchern steht und nur auf dich wartet. warum also das kind ständig von einem ort zum andern verpflanzen.
fang an mit dem jugendamt zusammenzuarbeiten, tu was dir gesagt wird und setze um was du über erziehung lernst. gewöhne das kind in die kita ein, such dir arbeit und beweise das du verstanden hast, dass das wohl des kindes einfach vorgeht. in einigen jahren kannst du noch immer wegziehen
ein Jugendamt darf die den Umzug nicht verbieten. Aber, ein Jugendamt kann natürlich aus dem Umstand eine Kindeswohlgefährdung ableiten. Das wäre das Risiko. Aber dem kannst du vorbauen. Du gehst schon vor dem Umzug zum Jugendamt am neuen Ort, erzählst denen dort deine Lage und bittest um Unterstützung, z.B. im Rahmen einer ambulanten Erziehungshilfe. Dann kommt für 1/2 - 1 Jahr jemand regelmäßig zu dir und unterstützt und berät dich in Erziehungsfragen, aber auch z.B. bei der Suche nach einer Kita. Wenn du den Umzug so vorbereitest, kann das alte Jugendamt kaum noch was sagen.
Wenn das Jugendamt es ernst meint, kannst du damit rechnen, sofort am neuen Wohnort eine Vorladung zum Jugendamt zu bekommen. Dann wird dir das Kind wieder "vorsorglich" aus dem Haushalt entnommen.
Doch das habe ich Mann hat gemeint das Kind habe keine Bindung zu mir und man wollte hervorrufen dass das Kind eine Bindung hat bzw man wollte etwas sehen deswegen hat man meinKind auch so lange festgehalten mein Kind hat sich öfters übergeben weil das so sejr geweint hat und unter Trennungsangst lied ich durfte mein Kind einmal in der Woche für einen Tag mitnehmen und am nächsten tag musste ich ihn wieder abgeben