Minderjähriges Kind beim Stiefvater bleiben?
Guten Morgen liebe Community, ich habe eine Frage zum Recht eines Kindes. Folgendes: Eine Mutter zieht mit 3 Kindern zu ihrem Freund. Nach ca. 3 Jahren ist Schluss, die Mutter zieht aus, ein Sohn (15 Jahre kommt mit), ein Sohn (19 Jahre bleibt da), jetzt gibt es noch eine 15 jährige Tochter, die auch gerne beim Stiefvater bleiben würde. Sie wird nächsten Monat 16, hat kein Verwandtenverhältnis zum Stiefvater, d.h. ihre Mutter hat den Mann nicht geheiratet oder so. Dürfte die Tochter bei ihrem Stiefvater bleiben? Es sind immerhin 2 Erwachsene (Bruder auch noch) im Haus und sie ist bald 16. Wie ist das mit Sorgerecht? Ich weiß, dass es besser ist, beim Jugendamt anzurufen, ich würde aber gerne erstmal eure Meinung dazu haben.
5 Antworten
Wer das Sorgerecht hat, hat meistens auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. d. h., wer das hat, bestimmt, wo die 16jährige leben wird.............
DH! Richtige Antwort.
Das Kindeswohl müßte bei der Mutter schon sehr stark gefährdet sein, damit der "Stief"-Vater das Sorgerecht bekommt. Zumal er nicht mal der Stiefvater ist, denn er hat die Kindesmutter ja nicht geheiratet.
Er kann also nur auf den guten Willen der Mutter appelieren und hoffen, daß das Mädchen bei ihm bleiben darf.
Wenn die Mutter "grünes Licht" gibt, dann steht dem nichts im Wege. Dazu braucht man nicht einmal das Jugendamt. Die Mutter stellt ihrem Ex einfach eine Genalvollmacht aus. Damit umgeht die Mutter eineb langatmigen Weg durchs Gericht. Sie müsste sich das Sorgerecht enziehen lassen ( einfach abgeben kann sie nicht) und bis die Verhandlung stattgefunden hat dauert es zwei Jahre. Dann ist das Mädel eh 18 und braucht keinen Sorgeberechtigen mehr.
Woher ich das weiß? Wir habens selber durch - mein Sohn ist bei seinem Stiefvater geblieben .....
Wenn das Mädchen und auch die Mutter das so wollen, dann gilt die Vollmacht auch für nicht leibliche Eltern. Die Mutter hat das Sorgerecht und somit bestimmt SIE wo das Kind bleibt. Schwierig könnte es werden wenn der leibliche Vater auch noch Sorgerecht hat. Dann kann er dagegen angehen, dass das Mädchen zum Siefvater zieht.
Und ja - wenn alle einverstanden sind, dann klappt das ohne Gericht und auch ganz ohne Jugendamt.
Danke für deine Antwort, wie ist das bei euch abgelaufen, wenn ich fragen darf? Wo hast du diese Genalvollmacht beantragt und wie stell ging das über die Bühne, welche Rechte hat danach noch die Mutter, welche dann der Stiefvater? Lg
Die Generalvollmacht stellt die Mutter selbst aus.
Wir den Vordruck von Folgender Seite benutzt: http://www.famr-ratgeber.de/Scheidungsfolgen/Scheidung_Sorgerecht.htm
Die Rechte der Mutter bleiben die Gleichen - sie hat ja Sorgerecht.
Wir waren damals auch erst beim Gericht und haben nachgefragt wie das abläuft. Die Justitzsekretärin selbst hat uns zu dieser Vollmacht geraten, eben weil die Sorgerechtsangelegenheit zu lange dauert.
Nicht verheiratet ? Dann würd ich sagen das Sorgerecht ist auf jeden Fall bei der Mutter, es sei denn, dass es bei der Probleme, große Probleme gibt
was ist denn mit dem leiblichen vater? der hat da dann auch schon etwas mitzuentscheiden. auch wenn er kein sorgerecht haben sollte. da sollte die mutter das dann vorher mit ihm absprechen.
Der Vater hat auch das Sorgerecht, was wäre denn wenn der Vater dafür ist und die Mutter dagegen, und dann natürlich die fast 16 jährige Tochter und der Stiefvater noch dafür
Es ist garnicht ihr Stiefvater weil ihr ja nicht geheiratet habt. Und was ist mit dem leiblichen Vater?
Gilt dies nur für Die leiblichen Eltern? Der Mann ist nicht der leibliche Vater von dem 15 jährigen Mädchen und die Mutter hat den Mann auch nicht geheiratet, also habe ich das so verstanden, wären beide Elternteile des Mädchens einverstanden würde das ohne Gericht klappen?