Welche Probleme kann es geben, wenn ein Kind den Hauptwohnsitz nicht bei den Eltern hat?
Wir wollen umziehen, aber den Kindergartenplatz im alten Ort behalten. Wenn wir den Hauptwohnsitz jetzt bei den Großeltern anmelden würden, welche Problem können sich daraus ergeben? Kindergeld bekommt man ja, wenn ich das richtig gelesen habe, wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat. Eine Voraussetzung, dass das Kind dauerhaft bei einem lebt, kann ich nicht finden. Wobei würde es noch eine Rolle spielen, wenn ein Kind nicht bei den Eltern gemeldet ist. Wie ist das zum Beispiel bei der Steuer? Man kann die Betreuungskosten ja geltend machen. Geht es da nur darum, wer diese bezahlt oder muss das Kind auch dauerhaft bei den Eltern im Haushalt leben? Bei welchen Ämtern würde der Wohnsitz noch eine Rolle spielen? Würden wir das Jugendamt auf den Plan rufen, wenn das Kind offiziell plötzlich nicht mehr bei uns lebt?
7 Antworten
Für die Anmeldung im Einwohnermeldeamt ist eine Wohnungsgeberbestätigung, mit der der Wohnungsgeber bestätigt, dass derjenige dort eingezogen ist.
Eine falsche Angabe in der Wohnungsgeberbestätigung ist gemäß Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann. Wenn die Großeltern so viel Geld zu verschenken haben, dann können die das tun.
Erstens verliert man den KITA Platz nicht automatisch wenn man einen Ort weiter zieht.
Zweitens begehen dann ihr und die Großeltern eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 des Bundemeldegesetzes.
Die Großeltern können bis zu 50.000 EUR Strafe bekommen, weil Sie einen Wohnsitz anbieten zum anmelden, obwohl dieser nicht besteht. Ihr könnt eine Strafe von bis zu 1.000 EUR bekommen, weil ihr eine falsche Anmeldung vorgenommen habt.
Wozu müsst ihr das Kind bei euren Eltern anmelden?
Das ist nicht nötig, ihr habt den Platz und wegen Umzug fällt der auch nicht weg.
In der Satzung der Stadt steht unmissverständlich, dass das Kind den Hauptwohnsitz in der Stadt haben muss
Nein, aber das ist einfach nicht üblich. Und ist wenig kinderfreundlich.
Also in unseren Großstädten ist der Passus üblich......
das ist sogar sehr üblich und weit verbreitet. das es nicht elternfreundlich und sogar kinderunfreundlich ist, ist den gemeinden egal. sie können wieder einen platz nachbesetzen mit einem kind der gemeinde. gerade sehr verbreitet in gebieten wo der ausbau mit kitas sehr unterirdisch verläuft.
in unserer nicht. aber ich hab gehört das das im westen oft vorkommt.
Wieso verliert ihr euren Kindergartenplatz?
Bei mir war es so, dass ich einen Kindergartenplatz in einem anderen Bezirk wollte. Ich habe daher mein Kind und mich unter der Adresse meiner Eltern (im Bezirk wohnend) angemeldet im Kindergarten und meine Eltern haben meinen Namen mit an ihre Tür geklebt, so kam die Post bei denen an. Und Telefon ist heute ja eh das Handy. Mein Kind war niemals bei meinen Eltern gemeldet und der Kindergarten verlangt ja keine Meldebescheinigung. Er ging dort 3 Jahre in den Kindergarten.
Und in der Mitte habe ich dann meine korrekte Adresse auch angegeben. Deswegen wird man ja nicht raus geworfen, wenn man schon drin ist.
Selbst für die Grundschule habe ich einen Antrag auf den anderen Bezirk gestellt mit der Angabe, dass meine Eltern das Kind oft abholen und nachmittags betreuen. War auch kein Problem, wurde genehmigt.
Meldet im Kindergarten doch einfach die Adresse eurer Eltern als eure Adresse und gut ist es.
Wie genau ist es denn in eurem Betreuungsvertrag geregelt? Ist dort der Passus überhaupt enthalten, dass man bei Umzug den Kindergartenplatz verliert?
https://www.frag-einen-anwalt.de/Kitaplatz-bei-Umzug-nicht-verlieren--f265219.html
Ihr zieht von A nach B und die Großeltern bleiben in A wohnen?
Die Kinderbetreuungskosten können dann die Großeltern steuerlich geltend machen. Das Kind muss im Haushalt wohnen...
https://www.vexcash.com/blog/kinderbetreuungskosten-absetzen/
Der Kindergeldkasse ist der neue Wohnsitz mitzuteilen. Das Jugendamt dürfte eigentlich nicht informiert werden. Ich wüsste jetzt nicht von wem...
Guter Einwurf. Von Umzug ist in der Satzung nichts zu finden. Das mit dem Wohnsitz steht lediglich unter „Kreis der Berechtigten zur Nutzung der Kindertageseinrichtung“ Aber es steht nirgends, dass man den Platz verliert, wenn man nicht mehr zum Kreis der Berechtigten zählt, aber den Platz bereits hat.
Dann fragt mal so "hinten rum" beim Kindergarten nach was passiert wenn man umziehen würde... Ihr müsst ja nicht sagen, dass es bei euch der Fall sein wird ;-).
Das ist nicht nötig, ihr habt den Platz und wegen Umzug fällt der auch nicht weg.
Kennst Du den Vertrag?