Jugendamt? Wegen versäumter Termin?
Hallo guten Abend. Ich habe mal eine Frage. Und zwar haben wir das U7 Termin von unseren Sohn verpasst. Haben nun ein schreiben von Jugendamt bekommen das sie ein Hausbesuch machen wollen um zu schauen ob es dem Kind gut geht. Meine Frage an euch steht die Wahrscheinlichkeit dass sie einfach unseren Sohn wegnehmen können.
5 Antworten
Da musst Du nichts befürchten. Bring Deine Bude auf Vordermann, sei lieb zu Deinem Sohn und dann klappt das schon!
Kindervorsorgeuntersuchungen sollen sicherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern, insbesondere solche, die eine normale körperliche und geistige Entwicklung des Kindes in besonderem Maße gefährden, möglichst schnell durch einen Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt erkannt werden, um früh eine entsprechende Therapie einleiten zu können.
Zugleich sollen die Untersuchungen dazu dienen, Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und einem entsprechenden Fehlverhalten der Erziehungsberechtigten vorzubeugen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h., der Arzt ist verpflichtet, versäumte Vorsorgen zu melden. Diese versäumten Termine werden dann bei den Eltern angemahnt.
Wenn keine Kindswohlgefährdung vorliegt, wird selbstverständlich auch kein Kind weggenommen.
Alles Gute für dich!
Wenn schon mehr vorgefallen ist, kann es schon passieren, dass das Kind in Obhut kommt.
Nur wegen eines versäumten Termins greift das Jugendamt nicht ein.
Ich habe eigentlich ZEITNAH gemeint, nicht 1/4 Jahr später.
Das ist das erste mal und mache mir viele gedanken
Ja im März erst hat die kinder Ärzten gesagt
In der Regel wird das Kind nur weggenommen, wenn dass Kind gefährdet ist.
Also ist es nicht so leicht es wegzunehmen schließlich geht es ihm gut nur das u7 haben wir verpasst
Diese Chance ist sehr gering.
Termine kann man nicht wirklich nachholen, weil:
1. Der Entwicklungsstand nicht mehr vergleichbar ist, somit verliert die Untersuchung an Aussagekraft
2. Die Krankenkasse den nicht mehr zahlt, die zahlt nur fristgerechte Untersuchungen