Können Sparbriefe einfach so Aufgelöst werden?
An die Finanzexperten,
vor kurzem gab es ein Todesfall in der Familie und leider müssen nun die finanziellen Angelegenheiten geregelt werden. Konkret heißt dies, dass meine Mutter an die Konten meines Vaters muss um die Kosten der Beerdigung zu tragen.
Nach einem Termin bei der Bank wurde ihr jedoch gesagt, dass sie, obwohl sie ein über den Tod heraus gehende Vollmacht hat, die Sparbriefe nicht auflösen kann.
Könnte mir hier vieleicht jemand sagen ob dies stimmt oder nicht (mit Begründung bitte). Auch einfach nur Links auf Quellen wären OK. Leider war ich hier noch nicht erfolgreich.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für alle hilfreichen Antworten.
4 Antworten
Das kommt auf die Sparbriefe an. Die meisten können nicht vorzeitig aufgelöst werden. Dein Vater ist einen Vertrag eingegangen und den müssen die Erben nun fortführen. Schaut euch den Kaufauftrag von der Bank an. Da steht sicher drauf, dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist.
Ist überhaupt schon geklärt wer Erbe ist? Wenn jemand gestorben ist dann heißt das ja nicht, dass der erste der zur Bank kommt dann das Geld abholen kann.
Sollte der Sparbrief in das Eigentum Deiner Mutter übergegangen sein, dann kann sie ihn evtl. beleihen lassen.
Kukk doch mal, was sie bei der "Konkurrenz" dazu sagen^^
Hallo Pinklady1992,
Verträge sind einzuhalten und gelten für die Erben weiter.
Bei Sparbriefen hat sich der Anleger dazu verpflichtet dem Kreditinstitut über einen bestimmten Zeitraum Geld zur Verfügung zu stellen und dies ist unkündbar. Dafür bekommt er einen höheren Zinssatz.
Die Erben treten in den Vertrag ein. Mit allen Vor- und Nachteilen.
TIP: Wenn einer der Miterben Geld übrig hat, dann kann er ja das Geld der Erbengemeinschaft überlassen und dafür den Sparbrief auf sich umschreiben lassen.
Schöne Grüße