Sammelbesteller-Verbindlichkeiten im Todesfall des Sammelbestellers?
Hallo zusammen!
Meine Mutter ist im März 2021 verstorben. Sie war (wie ich selbst auch) Kunde bei einem Versandhaus. Hin und wieder hat sie dort etwas bestellt und dies dann auch manchmal zu mir schicken lassen. Das hatte verschiedene Gründe. Manchmal waren es Technik-Artikel die sie direkt zu mir geschickt hat weil ich sie für sie einrichten musste. Teilweise waren es aber auch Geschenke zu Weihnachten, oder zu anderen Anlässen.
Die Artikel wurden von meiner Mutter immer entweder auf Rechnungskauf, oder auf Ratenkauf bestellt. Die Rechnungen waren immer auf meine Mutter ausgestellt. Da ich die finanziellen Dinge meiner Mutter geregelt habe, habe ich die Rechnungen/Raten einfachkeitshalber meistens von meinem eigenen Konto aus direkt ans Versandhaus überwiesen, da ich dort selbst auch Kunde war und deshalb sowieso immer wieder auch eigene Beträge zu zahlen hatte. Das Geld für die Rechnungen/Raten meiner Mutter habe ich dann immer separat von ihr erhalten.
Nun ist folgendes passiert. Wie gesagt ist meine Mutter im März 2021 verstorben. Da das Erbe meiner Mutter (unabhängig der noch offenen Verbindlichkeiten beim Versandhaus), überschuldet war, haben alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen.
Da ich für die Post meiner verstorbenen Mutter einen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte, erhielt ich im August 2021 dann eine Zahlungserinnerung/Mahnung vom Versandhaus der noch offenen Beträge meiner Mutter. Ich habe das Versandhaus dann informiert dass meine Mutter verstorben ist (Sterbeurkunde wurde mitgeschickt). Daraufhin erhielt ich eine Nachricht mit einer freundlichen Beileidsbekundung und einer Nachricht, dass sich das Experten-Team der Kreditabteilung des Versandhauses bei mir melden würde. Ich habe dann in einer weiteren Nachricht ans Versandhaus erklärt, dass ich das Erbe meiner Mutter ausgeschlagen habe und habe meine Erbausschlagungserklärung mitgeschickt.
Danach habe ich nichts mehr gehört und ich nahm an die Sache sei für mich erledigt.
Heute, am 18. Januar 2022, erhalte ich nun ein Schreiben vom Versandhaus indem geschrieben steht, dass ich bei meinem "Sammelbesteller" (Name und letzte Anschrift meiner Mutter) Ware eingekauft hätte. Der Todesfall meiner Mutter wird angeführt und das Beileid ausgesprochen.
Dann wird ein offener Betrag von € XXX angeführt, den ICH offen hätte. Ich soll die Unterlagen prüfen und in einem beigefügten Formular eine Schuldanerkenntnis ausfüllen und unterschreiben. Man würde sich dann wieder bei mir melden und mich über die weitere Vorgehensweise informieren.
Wie kann ich mich hier verhalten? Eigentlich müsste die Angelegenheit durch die Erbausschlagung doch erledigt sein? Ich habe auch gar keine Unterlagen die ich prüfen könnte, da ich keinen Zugriff auf den Account meiner Mutter habe/hatte. Meine Mutter war außerdem keine Sammelbestellerin. Sie hat immer nur für sich bestellt, außer in "Spezialfällen" (wie ganz oben beschrieben) und dann Artikel zu mir schicken lassen.
Bitte um Ratschläge!
2 Antworten
Das scheint mir hier ein im Grundsatz legitimes jedoch ethisch fragwürdiges Vorgehen des entsprechenden Unternehmens zu sein. Schon alleine dass du dich in einem persönlichen Schuldanerkenntnis deiner Rechte als Verbraucher sowie Erbberechtigter mit ausgeschlagenem Erbanspruch begeben sollst, ist haarsträubend.
Ich würde dieses Ansinnen umgehend per Einwurfeinschreiben zurückweisen mit Verweis auf die ausgeschlagene Erbenstellung sowie Feststellung der Tatsache, dass du nicht für die Einkäufe deiner Mutter haftbar gemacht werden kannst, da zwischen dem Versandhaus und dir in Bezug auf die offenstehenden Beträge zu keinem Zeitpunkt eine Vertragsgrundlage bestand. Gleichzeitig solltest du zudem vorsorglich einer Datenweitergabe an Dritte gem. BDSG und DSGVO widersprechen, und nkündigen, dass du auch einem fakultativen Mahnbescheid umgehend Widerspruch leisten wirst.
Wenn das dem Versender nicht gefällt, soll er doch klagen.
Hinweis: Sofern du über eine RSV verfügst, wäre es eine gute Idee, selbige vorsorglich diesbezüglich zu kontaktieren, und dir eine Deckungszusage zu holen.
Der Antwortgeber hat grundsätzlich recht. Er hat m.E. nur die Möglichkeit nicht berücksichtigt, dass die Firma auch Bestellungen der Mutter erfasst haben könnte, die offenkundig (z.B. Herrenbekleidungsstücke) nicht für sie selbst, sondern für einen anderen, nämlich den FS , bestimmt waren. Zwar besteht in der tat kein Vertragsverhältnis zwischen der Firma und dem FS. Er könnte aber durch die Übernahme der für ihn von der Mutter bestellten Waren "ungerechtfertigt bereichert" sein. Es wäre daher "anständig", sich wenigstens insoweit zahlungsbereit zu erklären und darauf zu verzichten, aufgrund der Erbausschlagung auch die Bezahlung der Ware zu verweigern, die ihm zugute gekommen ist, aber formal der verstorbenen Mutter berechnet wurde.
Eine RSV habe ich leider nicht.
Das solltest du dir in jedem Fall für die Zukunft leisten. Die kostet nicht viel, aber ein Rechtsstreit dafür umso mehr.
Für mich klingt das so als wolle die Gegenseite mal auf den Busch klopfen und schauen, was passiert.
Mit der Ausschlagung des Erbes bist du nach deiner Schilderung aus der Sache raus, wenn du die fraglichen Artikel nicht (z.B. geschenkt) erhalten hast.
Vertragspartner ist verstorben, du bist nicht Rechtsnachfolger und über § 816 BGB lassen sich ebenfalls keine Ansprüche durchsetzen.
Danke erstmal für die Antwort.
Teilweise waren die Gegenstände dann im Besitz meiner Mutter, teilweise gingen Sie durch Schenkung meiner Mutter an mich über.
Allerdings kann es im Falle einer Schenkung doch nicht mein "Problem" sein, ob der Besteller (Rechnungsempfänger) die Ware dann auch bezahlt hat, oder nicht?
Demnach gilt laut meiner Auffassung immer noch der Grundsatz "Wer die Musik bestellt, bezahlt die Musik". Und in diesem Fall hätte meine Mutter bezahlen müssen. Durch den Todesfall kann sie dies aber nicht mehr. Deshalb kann die Bezahlung der Gegenstände dann doch nicht einfach auf mich abgewälzt werden?! Im Erbfall natürlich schon, aber ich habe das Erbe ja ausgeschlagen!
Die Gegenstände die in meinen Besitz übergingen waren z.B. Kleidungsstücke/Schuhe. Diese könnte ich, selbst wenn ich es wollte, nicht mehr herausgeben, da sie schon nicht mehr getragen wurden/werden und nicht mehr in meinem Besitz sind.
Die meisten der anderen Gegenstände befanden sich im Besitz meiner Mutter. Der komplette Nachlass meiner Mutter (beschränkte sich auf den Hausstand), wurde vom Nachlassgericht an den Vermieter der Wohnung meiner Mutter zur teilweisen Tilgung von Mietschulden übergeben/übertragen. Da habe ich gar keine Unterlagen/Aufstellungen etc. Das ging alles quasi über meinen Kopf hinweg, da ich das Erbe ja ausgeschlagen hatte. Es gab weder einen Nachlassverwalter, noch einen Nachlasspfleger oder ähnliches. Der Vermieter erhielt einen Beschluss vom Nachlassgericht der es ihm gestattete den Hausstand meiner Mutter zu räumen und damit zu verfahren wie es ihm beliebt. Daher kann ich auch gar nicht mehr Nachvollziehen was mit den ganzen Gegenständen meiner Mutter geschah.
Es geht vermutlich nicht um alle jemals erworbenen Gegenstände, sondern nur um die aus den noch (teilweise) offenen Bestellungen.
Beim Rechnungs- und Ratenkauf wird regelmäßig ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, d.h., der Käufer wird erst mit vollständiger Bezahlung Eigentümer.
Diese Sachen können an einen gutgläubigen Dritten zwar wirksam übereignet werden (§ 932 BGB), sodass dieser Eigentümer wird. Ggf. hat der Verkäufer aber die Möglichkeit, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend zu machen. Im Fall einer Schenkung über § 816 (1) Satz 2 BGB.
Teilweise waren die Gegenstände dann im Besitz meiner Mutter, teilweise gingen Sie durch Schenkung meiner Mutter an mich über.
Das solltest du tunlichst nicht verlautbaren, denn beim Rechnungskauf bleibt üblicherweise der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten bis zur vollständigen Bezahlung gewahrt (siehe AGB). Und was einem nicht gehört, kann man auch nicht rechtswirksam verschenken (jedenfalls nicht ohne Entschädigungsanspruch aus § 816 BGB). Dieses Fass solltest du daher eher nicht aufmachen.
Das ist mir soweit klar, aber in den Unterlagen des Versandhauses ist ja dennoch vermerkt, dass ich Ware erhalten habe, ich also zu einem bestimmten Zeitpunkt Besitzer der Ware war. Wie beweise ich dann, dass ich nicht (mehr) Besitzer der Gegenstände war/bin?
Wie beweise ich dann, dass ich nicht (mehr) Besitzer der Gegenstände war/bin?
Das musst du nicht, denn das wäre irrelevant. In dem Fall hätte der Lieferant ggfs. einen Entschädigungsanspruch gegen dich aus besagtem § 816 BGB.
Zitat:
"(2) Wird an einen Nichtberechtigten eine Leistung bewirkt, die dem Berechtigten gegenüber wirksam ist, so ist der Nichtberechtigte dem Berechtigten zur Herausgabe des Geleisteten verpflichtet."
Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__816.html
Insofern empfehle ich dringend eine anwaltliche Beratung.
Vielen Dank für die Antwort! Eine RSV habe ich leider nicht. Allerdings habe ich schon begonnen einen "Widerspruch" zu verfassen in dem ich dies alles so erkläre.