Wegen Beerdigung nicht zur Schule, Montag?
Am Donnerstag gab es einen Todesfall in der Familie. Montag ist die Beerdigung, was ich der Schule auch mitgeteilt habe. Aufgrund der Entfernung, kann ich heute nicht zur Schule. Muss ich mich jetzt krank schreiben lassen oder wie wird das geregelt?
6 Antworten
Am Donnerstag gab es einen Todesfall in der Familie. Montag ist die Beerdigung, was ich der Schule auch mitgeteilt habe
Das der Schule mitzuteilen, reicht nicht. Du bzw. deine Eltern müssen einen Antrag auf Befreiung für diesen Tag stellen und die Schule muss diesen genehmigen. Ob sie das tut, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad des/der Verstorbenen ab. Den Ausbildungsbetrieb müsst ihr ebenfalls informieren. Einfach wegbleiben geht gar nicht und bringt dir garantiert eine Menge Ärger ein, sowohl mit der Schule als auch mit dem Betrieb.
Muss ich mich jetzt krank schreiben lassen
Das würde ich dir nicht raten. Ein Arzt darf dich nicht krank schreiben, ohne dass du tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt bist. Solltest du es dennoch versuchen, droht dir die fristlose Kündigung, wenn das rauskommt.
Wenn du minderjährig bist, müssen deine Eltern, sonst du die Befreiung beantragen. Ob sie erteilt wird, hängt sicher vom Familienzusammenhang ab. Bei der Oma/ dem Opa wird die Schule nichts einwenden, bei einer Cousine evtl. schon.
Wohnen Krankenschein brauchst du in den Fall nicht, denn bei einem Todesfall in der Familie kannst du einen Antrag auf Freistellung vom Schulunterricht stellen, der dann noch von der Schulleitung genehmigt werden muss...
Lieben Gruß,
Jakkily
Mein Beileid.
Normalerweise schreiben Eltern im Vorfeld eine Erklärung für das Fernbleiben von der Schule bzw. eine Entschuldigung für den entsprechenden Tag, damit die Schule Bescheid weiß.
Deshalb schrieb ich ja "Im Vorfeld", hm?
Da es eine Berufsschule ist und ich nicht jeden Tag da bin, geht das nicht so einfach
Du bist ja nicht krank. Deine Eltern müssen dich für den Tag von der Schule befreien, einfach nur kurz Bescheid zu geben reicht da nicht aus.
So funktioniert das nicht. Die Schule muss eine Befreiung erteilen und das kann sie nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Einfach eine Entschuldigung einreichen, genügt nicht.