Erbrecht Tot von vater verschwiegen
Guten abend , Am 26.12.2014 ist mein Vater verstorben , anfang februar habe ich davon erfahren , zu diesem zeitpunkt hat die beerdigung bereits stattgefunden . Auf anraten habe ich auf dem nachlassgericht einen sogenanten "erbschein" beantragt welcher mir nun in den nächsten tagen ausgehändigt wird , hat alles etwas gedauert weil meine schwester adoptiert wurde usw. naja wie auch immer nun habe ich erfahren das seine Mutter und seine Brüder , den hausstand aufgelöst , und ein auto von ihm bereits verkauft haben , leider weiss ich nicht genau was vorhanden war hab auch keine infos über konten versicherungen , verträgen o.ä .... dürfen die das so einfach ?? Zumindest seiner Mutter war bekannt das es mich giebt . Da meine schwester adoptiert wurde und ich damit das einzigste kind binn , ist doch die frage hätten sie mich nicht ausfindig machen müssen ? Wie genau gehe ich nun vor ? Die frau auf dem nachlassgericht war mir keine grosse hilfe mit der trockenen aussage " da müssen sie recherche betreiben " Mir wurde bereits geraten eine anzeige wegen unterschlagung zu machen , macht das sinn ? so viele fragen .... villeicht kann mir da ja jemand bei helfen . vielen dank .
7 Antworten
wenn dein Vater kein Testament hinterlegt hat, erbt der Staat, also die Gemeinde wo dein Vater zuletzt gelebt hat. Allerdings erbt der Staat (Gemeinde) keine Schulden.
1.1 Ordnugnsprizip: Du bist Abkömmling 1. Ordung (1.Ordnung = kinder, enkel und Urenkel) uns somit erbberechtigt. (2. Ordnung = Eltern Erblassers und deren Abkömmlinge: Geschwister und Halbgeschwister) (3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge: Onkel Tanten, Cousin/e des Erblassers) und 4. betrifft dich sowieso nicht (Urgroßeltern d.Erblassers und deren Abkömmlinge Großonkel/tanten, Großcousin/e)
Stammesprizip: wenn mehr erben in einer Ordnung vorhanden sind, dann ist der einzelne Erbe ein einzelner Stamm und erbt demnach gleich viel
Repräsentationsprinzip: wenn mehr erben in einem Stamm, erbt der, der dem Erblasser am nächsten war, am nahesten stand... (Verwandte)
1.2 Ausschlagung: normalerweise hättest du eine Mitteilung vom Nachlassgericht bekommen, erbe geworden zu sein und hättest bei Mitteilungsempfang 6 Wochen Zeit Erbe auszuschlagen (--> im Falle einer Ausschlagung --> dies müsste schriftliche Mitteilung erfolgen gegenüber dem Nachlassgericht), wenn du also Schulden erben würdest, dann schlage das erbe aus!!
1.3 Pflichtteilsrecht:
- nahe Angehörige haben Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie im Erbe übergangen also einfach ignoriert worden sind. in diesem Fall wärst das auf jeden Fall du als Abkömmling deines Vaters als Kind oder deine Mutter.
deine Mutter würde dann 1/4 des Nachlasses bekommen und 1/4 wenn er mit gesetzlichem Güterstand verheiratet war, zusätzllich dazu noch Haushaltsgegenstände (Küchenmaschine, Schneebesen, Besteck, altes Geschirr deiner Oma....) und Hochzeitsgeschenke. --> das alles neben dir weil du Abkömmling bist s. Ordnungsprinzip.
ja soweit zu dem falls du noch Fragen hast, dann schreib nochmal. --> ach ja WICHTIG: den Pflichtteil kannst/musst du einklagen um ihn zu bekommen. !!!!!!
hoffe ich konnte dir bisschen helfen
lg und nachträglich mein Beileid lilao
Hol dir am besten einen Anwalt, man kann das so grnau nicht sagen wrnn man nicht alle Hintergründe und so kennt :)
Wie genau gehe ich nun vor ?
Zunächstmal sollte man sich mit den entsprechenden Personen in Verbindung setzen und versuchen die Sache zu klären.
Dabei wäre als erstes ein Auskunftsverlangen ihrerseits anzubringen, d.h. die Gegenseite aufzufordern, Rechenschaft über die vorgenommen Geschäfte abzulegen. Ferner eine Auflistung des Nachlasses soweit bekannt.
Außerdem stellt sich die Frage nach den Beerdigungskosten, da diese von Ihnen als Erben zu tragen sind.
Mir wurde bereits geraten eine anzeige wegen unterschlagung zu machen , macht das sinn ?
Derzeit definitiv noch nicht.
dürfen die das so einfach ?
Im gewissen Rahmen ist ein Handel als Geschäftsführung ohne Auftrag möglich. Hierbei ist zu beachten, das sich diese nach den mutmaßlichen oder wirklichen Willen des Geschäftsherren ( also Ihnen ) richten muß.
Bei einer Wohnung muß man beachten, das hier die Miete weiterläuft. Wird die Wohnung nicht weiter genutzt, ist hier eine rasche Auflösung und Kündigung des Mietverhältnisses hilfreich. Sie müssen hier unbedingt den Status mit den Vermieter klären.
Bei den Auto sieht es anders aus. Hier stellt sich zunächstmal die Frage, ob ein Eigentumsübergang überhaupt stattgefunden hat.
Zunächstmal verpflichtet ein Kaufvertrag den Verkäufer, den Käufer Eigentum an einer Sache zu verschaffen. Durch den Kaufvertrag erliescht Ihr Eigentum an den Auto also nicht automatisch. Es kommt aber ein Gutgläubiger Erwerb seitens des Käufers in Betracht.
Zunächst: auch wenn Deine Schwester adoptiert ist, hat sie das gleiche Erbrecht wie Du selbst ...
Bevor Du Anzeige erstattest solltest Du Dich erkundigen, ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wurde und ob es überhaupt etwas zu erben gibt, denn im Ernstfall erbst Du auch die Schulden.
Und der Verkauf des Autos könnte z.B. damit zusammenhängen, daß die Beerdigungskosten gezahlt werden müssen, auch von den Erben ...
Also: erst schlau machen, dann handeln
Ich denke, dass Du da unbedingt einen Rechtsbeistand benötigst. Es wird sicherlich auch in Deiner Umgebung kostenlose Rechtsberatung geben, versuche einmal, in dieser Richtung zu recherchieren. So einfach mir nichts, dir nichts darfst Du die nicht ungeschoren davon kommen lassen, schließlich hast Du ein Recht auf Dein Erbe, zumindest den Pflichtteil.