Im Urlaub Todesfall - Tante gestorben?
Hi,
wie ist es im Urlaubsrecht geregelt im Falle eines Todesfalls? Konkret bei mir, die Tante, also Schwester d. Mutter.
Muss ich Urlaub nehmen, wenn ich zur Beerdigung möchte, oder kann ich mich freistellen lassen?
9 Antworten
So ist bei folgenden Verwandten die Beurlaubung im Todesfall geregelt:
Eltern ( auch Adoptiv- oder Pflegeeltern)
- Ehe oder Lebenspartner
- Kinder
- Großeltern
- Geschwister
- Enkelkind
All diese Verwandten gelten als nahe Angehörige und man bekommt als Arbeitnehmer im Todesfall eines Angehörigen sowohl am Todestag als auch am Tag der Beerdigung Sonderurlaub. Verstirbt dagegen jemand aus der entfernteren Familie wie Onkel, Tante oder Cousin, so muss man genau wie bei einem Todesfall im Bekanntenkreis auf die Kulanz seines Chefs hoffen, damit man am Tag der Beerdigung frei bekommt.
Es gibt verschiedene Positionen im Arbeitsverhältnis, die herangezogen werden können. Leider sind in keinem die Geschwister von Eltern dabei. Am besten einfach mal zum AG gehen und ansprechen, ob er dir Sonderurlaub, oder Urlaub geben kann/möchte.
Abhängig von Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sind unterschiedliche Regelungen gegeben. Das muss hier gesagt werden, weil viele Antworten schwarz/weiß sind ohne die Berücksichtigung der Spezialfälle. Dies gilt besonders bei der Berücksichtigung z.B. von Großeltern (2. Grad in direkter Linie). Wen diese Frage in größerem Umfang interessiert, sollte sich [1] einmal durchlesen.
[1] http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/sonderurlaub.pdf
Du musst ganz normal Urlaub beantragen, weil der Verwandtschaftsgrad keinen Sonderurlaub vorsieht!
Finde es ein wenig makaber, eine Frage in der es um einen Todesfall geht zu "liken"...
Die User "liken" hier nicht den Todesfall, sondern die eigentliche Frage nach den Bestimmungen für Sonderurlaub! Somit würde ich eher Deinen Hinweis als "makaber" einstufen :-(
Mein Beileid.
Stirbt ein naher Angehöriger (Elternteil, Ehepartner, Kind) steht dem Arbeitnehmer ein Tag Sonderurlaub zu.
Wenn Du an der Beerdigung Deiner Tante teilnehmen möchtest, musst Du einen Tag Deines Jahresurlaubs nehmen.
Wenn Du Dich freistellen lässt, muss der Arbeitgeber den Ausfall nicht zahlen.
Bei verwandschaft 1.grades gibt es Sonderurlaub
Da es "nur" die Tante ist gibt es den geschenkten Tag nur aus Kulanz
Und auch Urlaub Muss er nicht genehmigen
Die meisten Arbeitgeber lassen dich aber in einem solchen Fall mit Urlaub zur Beerdigung