PlötzlicherTod meines Sohnes mit 29 Jahren mit Schaum in Mund und Nase?
Hallo, das meiste ist gesagt. Fanden unseren Sohn Martin mit Schaum in Mund und Nase auf. Mein Mann führte die Wiederbelebung auf Anweisung des gerufenen Notartzes durch. Sein Herz schlug aber die Atmung war röchelnd. Nach 1 Std. Arztbehandlung wurde er für tot erklärt ohne geklärte Todesursache.Haben auch nach erfolgter Obduktion nichts erfahren. Ist das normal? Wo kann ich noch fragen nach Bestatter und Polizei? LG Ines
8 Antworten
Die Kriminalpolizei führt bei ungeklärten Todesfällen immer ein Ermittlungsverfahren durch, um die Todesursache zu klären. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, bekommt ihr normalerweise Auskunft. Ansonsten müsstest ihr m. E. auch ein Anrecht auf Akteneinsicht haben.
Aber auch die Polizei und die Gerichtsmedizin können nicht jeden Todesfall aufklären. Manchmal müssen wir leider damit leben, dass Menschen sterben, ohne dass wir wissen warum. Auch wenn das schwer ist.
Ich wünsche dir und allen Angehörigen alles Gute in dieser schweren Zeit.
Normalerweise kann man als Angehöriger im ermittelnden Kommissariat anrufen und nachfragen und bekommt ggf. gesagt, was man tun muss, um Genaueres zu erfahren. So ist das hier in der Gegend üblich (NRW).
Die ermittelnden Kripobeamt:innen hinterlassen hier immer einen Info-Brief und einer Rückrufnummer.
Eventuell in Medizinerforen. Aber auch da können sie nur raten, wenn die Pathologie nichts gefunden hat.
Ich würde sonst einfach noch mal den Hausarzt fragen, was der sich dabei denken könnte anhand der Patientenakte und seinem Fachwissen. Immer hilfreich ist die Frage: „Wenn es ihr Sohn wäre, was für eine Erklärung hätten Sie dann dafür?“
Schäumen kann man bei einem Krampfanfall. Daran stirbt man aber selten. Auch schäumt man bei Vergiftungen oder Tollwut. Mehr wüsste ich jetzt auch nicht dazu. Aber einen Grund sollte man euch schon nennen.
Klingt nach einem Anfall. Am besten durch einen Anwalt vertreten lassen, der kann Akteneinsicht fordern.