Würdet Ihr Eure Schwester anzeigen und wenn ja, wie nennt sich das. Veruntreuung, Betrug?
Folgendes ist passiert. Mein Vater ist im August gestorben und meine jüngere Schwester, die Vollmacht über sämtliche Konten meines Vaters hatte, hat mich lediglich kurz auf einem "Zettel" (anders kann man das nicht nennen), informiert, dass er da und da gestorben ist und sie nichts mehr mit mir zu tun haben möchte. Bei Fragen soll ich mich ausschließlich an ihre Anwältin wenden.
Es gibt ein Testament, wurde mir vom Amtsgericht zugestellt, wo drin steht, dass zu je 1/3 aufgeteilt wird - ich habe noch eine ältere Schwester. Die hat mir gestern in einem Telefonat erzählt, dass meine jüngere Schwester 2 Monate nach seinem Tod einfach alle Möbel aus meinem Elternhaus geworfen hat und die Wohnung vermietet hat, ohne irgendjemand zu informieren. Die Wohnung gehört ihr gar nicht, ich habe Grundbuchauszüge angefordert - wurde ihr also nicht überschrieben.
Ich habe bereits einen Anwältin beauftragt, der meint: Erst mal alle Infos sammeln und dann Termin mit ihr vereinbaren. Eine Anfrage an ihre Anwältin über die Vermögensverhältnisse und was sie bereits bekommen hat, wurde schon vor Wochen losgeschickt. Keine Antwort bis jetzt - dürfen die das einfach aussitzen??
Ich habe eine Stinkwut, also meine Frage nochmal: Kann sich sie anzeigen und wie nennt sich das dann, was sie sich da geleistet hat.
Am Wochenende will ich mal hinfahren und ein Bild vom Klingelschild und dem Briefkasten machen, wo angeblich jetzt jemand einfach wohnt. Ist nicht grade um die Ecke, aber ich glaube, das wäre ganz sinnvoll. Oder würdet Ihr Euch darauf verlassen, was Euch nur erzählt wurde?
9 Antworten
nennt sich Erbunterschlagung - ihr seid eine Erbengemeinschaft - alleine ist die Schwester gar nicht handlungsfähig
die Vollmacht über sämtliche Konten meines Vaters hatte
welche aber im Todesfall erloschen sein können
kurz gesagt; Sie hat einen RA den werdet ihr auch brauchen
es besteht Rechtsauskunft - die Vermögensauskunft könnt ihr einklagen
Die Gegenfrage ist, was willst Du damit erreichen? Dein Geld bekommst Du trotzdem nicht schneller. Laß deine Anwältin machen, wenn sie es für erforderlich hält eine Anzeige bei der Behörde zu tätigen, dann kann man das in Erwägung ziehen. Zivilrecht und Strafrecht haben soviel miteinander zu tun wie Äpfel mit Birnen.
Das kann ich Dir sagen, Ihr mal deutllich machen, dass sie nicht machen kann, was sie will. Diese Wohnung gehört zur Erbmasse und sie kassiert jetzt die Miete. Sie gehört ihr ja gar nicht, geht aus den Grundbuchauszügen hervor. Naja, vielleicht spreche ich besser doch vorher mit meiner Anwältin. Ich möchte einfach meinen Anteil am Erbe und nebenbei wollte ich sie mal so aufregen, wie sie mich schon seit Ewigkeiten aufregt.
Da hilft wirklich nur eine Klage im Eilverfahren! Wenn dein Anwalt so langsam ist, würde ich Druck machen, da ja zum Beispiel schon die Möbel unwiderbringlich weg sind und diese allen Erben gehörten. Jedes einzelne Teil in dieser Wohnung gehört offensichtlich der Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam darüber entscheiden darf. Die Erbengemeinschaft seid ihr drei Schwestern. Wenn die Schwester einfach alles entsorgt, hat sie damit jeweils zwei Drittel Vermögen ihrer Schwestern weggeworfen. Das ist mit Diebstahl gleichzusetzen.
Ich würde daher erst einmal ganz schnell einen Erbschein beantragen und dem Anwalt, wenn er nicht endlich agiert, auf die Füße treten. Womöglich vernichtet die Schwester alle Unterlagen deines Vaters, die von Relevanz sind und verhökert den gesamten Hausstand!
Deine Schwester muss den Schaden, den sie verursacht hat, korrigieren. Alles, was sie weggeworfen hat, muss irgendwie noch bewertet werden und da es allen Erben zu gleichen gehört (hat) muss die Schwester die Verluste vergüten.
Die Rechnung über diesen SchreibtisAnzeigen hat keinen Sinn, da kein öffentliches Interesse besteht und die Staatsanwaltschaft auf den Klageweg verweisen wird.
Naja also du hast doch schon eine Anwältin an deiner Seite, die dir einige Fragen besser beantworten kann, als die User hier (mich eingeschlossen).
Zu einem Teil deiner eigentlichen Frage: Ja, ich würde sie anzeigen.
So wie es aussieht, ist die Geschwisterbeziehung ja eh schon im Eimer, was auf jeden Fall traurig ist. Aber sowas würde ich mir auch nicht von der Familie gefallen lassen.
Wie kann deine Schwester eine Wohnung vermieten, deren Eigentümerin sie nicht ist? Wer ist laut Grundbuch Eigentümer?
Dein Anwalt hat gesagt, dass du Informationen sammeln sollst. Deshalb wäre es gut, wenn du zu der vermieteten Wohnung fährst und eventuell sogar mit den Mietern sprichst.
Parallel solltest du einen Erbschein beantragen.
Anzeige kannst du immer erstatten, wenn du möchtest. Um was für eine Straftat es sich handelt, wird von der Polizei/der Staatsanwaltschaft bestimmt. Darum brauchst du dich nicht zu kümmern. Außerdem wird dir dein Anwalt dabei helfen.
Ob es sinnvoll ist, schon jetzt eine Anzeige zu erstatten, ist fraglich. Dein Anwalt wird dir sagen, was zu tun ist. Du bist allerdings in der Beweispflicht. Deshalb ist es besser, zunächst nur die Informationen zu sammeln und danach gemeinsam mit deinem Anwalt zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt.
Parallel solltest du einen Erbschein beantragen.
es reicht das Eröffnungsprotokoll - damit bekommt Sie auch bei der Bank usw Auskunft; es besteht ein Testament
Das Testament wurde schon eröffet, liegt hier und einen Erbschein habe ich auch schon beantragt.
Mein Mann meinte eben, ich soll das lieber lassen. Das ist Betreten von fremdem Eigentum - der Hof zu dieser Wohnung gehört meiner jüngeren Schwester, weil die schon vor 20 Jahren das halbe Haus bekam. Ist alles sehr kompliziert und einfach zum Ko...en.
Inzwischen habe ich gesehen, dass das Ladengeschäft im Haus, was zur Erbmasse gehört, einfach vermietet wurde. Da fragt man sich, wer kassiert da die Miete ein? Naja, ich fahre Samstag zu meiner älteren Schwester, wir müssen uns da zusammentun.
Das ist wirklich eine mißliche und verworrene Situation!
Das mit dem Betreten des Hofs zu der vermieteten Wohnung sehe ich anders. Du kannst die Mieterin besuchen. Das kann deine Schwester dir nicht verbieten. Der Zugang zur Wohnung über den Hof ist für alle Besucher (Familie, Bekannte, Postbote, Lieferanten usw) der Mieter frei zugänglich, also auch für dich.
Frage am besten deinen Rechtsanwalt, wie er das sieht.
Viel Glück und Erfolg!
Meine Anwältin hat mich gestern kontaktiert, dass sie jetzt zum 3. Mal die Rechtsanwältin meiner Schwester kontaktiert hat, sie möge die Vermögens- und Nachlassverhältnisse offenlegen - ich mach das ja auch, dass ich aufführe ,was ich an Geldern schon bekommen habe. Sie reagiert nicht, anscheinend denkt sie, sie kann das aussitzen, und meine Anwältin meint, dass wir das einklagen müssen. Aber wenigstens habe ich meine ältere Schwester jetzt auf meiner Seite. Das wird noch lustig.