Kleinunternehmer, Einkommensteuer aufschlagen
Hallo zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Einkommensteuer als Kleinunternehmer.
Zu meiner Situation: Ich bin Hauptberuflich Angestellte und übe Nebenberuflich als Kleinunternehmer eine Tätigkeit aus. Meine Einkünfte liegen also schon alleine durch die Angestellten Tätigkeit über dem Freibetrag. Somit wird ja mein gesamtes Einkommen, inkl. der Nebentätigkeits Einnahmen und abzgl. der Vorraussleistungen und Werbungskosten usw. als zu versteuerndes Einkommen gesehen. Da ich ja nie weiß, wieviel ich tatsächlich durch die Nebentätigkeit verdienen werde, weiß ich ja auch nicht wieviel Steuern ich am Ende des Jahres noch ggf. zahlen muss.
Sollte man also bereits bei Rechnungsstellung an seine Kunden einen prozentualen Aufschlag für die ggf. kommende Steuerzahlung machen? Wenn ja wie hoch? Wieviel Prozent sollte man denn da drauf schlagen bzw. wie wird die Einkommensteuer auf den Gewinn berechnet?
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Irgendetwas scheinst Du an der unternehmerischen Tätigkeit noch nicht verstanden zu haben.
Der preis ergibt sich nicht daraus, was man verdienen will (netto) und dann einen Zuschlag für die Steuer, sondern ergibt sich einmal am Markt: "Was kann ich für meine Leistung verlangen, ohne zu teuer zu sein und keine Kunden zu bekommen und zweitens: Welche Kosten habe ich, wieviel muss ich für meine Arbeitsleistung haben = Preis.
Ausserdem kannst Du es ja vorauskalkulieren. Erwarteter Umsatz - erwartete Kosten = erwarteter Gewinn.
Dies dem Gehalt zu schlagen und mit einem Rechner im Internet die gesamte steuerschuld berechnen. Die Lohnsteuer abziehen, rest ist erwarteten Nachzahlung.
Doch doch, verstehen tue ich das.
Wenn ich nun nach der Grundtabelle gehe und von einem zu versteuernden Einkommen aus nichtselbst.Arbeit (Brutto 27500/ abzgl. Lohnsteuer 24200 (werden hier dann auch noch die bereits gezahlten Abschläge für KK usw. abgezogen für das zu versteuende Einkommen?)) + einem Gewinn von 5000 € aus selbstständiger Tätigkeit ausgehe, wären das 31% Einkommensteuer. Also stolze 9052€. Müsste ich dies als Nachzahlung an das Finanzamt zahlen oder wie wird da gerechnet?
Nur gehen wir mal davon aus, ich schreibe eine Rechnung i.H.v. 300,00 €. Darin enthalten ist mein für angemessen gehaltener Stundenlohn, verbrauchte Materialien usw., wieviel sollte ich schon davon zurück halten für die am Ende des Jahres folgende Einkommensteuer?
Für Rückfragen solltest Du (wie ich hier) die "kommentieren" Funktion nutzen, sonst merkt der, der geantwortet hat nicht, dass Du eine Rückfrage hast. Ich habe hier nur deshalb reingesehen, weil ein Anderer meinen Beitrag positiv bewertet hat.
Von Deinen einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden automatisch abgezogen: Arbeitnehmerpauschale, Vorsorgepauschle und Sonderausgabenpauschale.
Von Deinen errechneten 9.000,- einkommensteuer, musst Du erstmal die Lohnsteuer abziehen, denn das ist ja eine Einkommensteuervorauszahlung.
Jedenfalls würden 5.000,- Gewinn eine Nachzahlung von ca. 1.260,- ergeben. Vermutlich bist Du auf einen Rechner gegangen, bei dem man das zuversteuernde Einkommen eingeben muss, aber Du hast die Freibeträge vergessen.
Problem, Dein Gewinn von 5.000,- ist mehr als 4.860,- und damit musst Du auf den Gewinn auch noch Krankenversicherungsbeitrag zahlen.
Noch ein Tipp: Dein "angemessener Stundenlohn muss Brutto sein, also einschließlich Steuern udn Versicherung. Also wenn dein Stunden lohn normal 15,- Euro ist, dann ist er bei einem Selbständigen um das gleiche zu erreichen ca. 25,- für das gleiche Netto.