Erhöht ein steuerfreies Stipendium den Umsatz?
Fogendes: Ich bin Künstler. Für meine künstlerische Tätigkeit habe ich im letzten Jahr ein kleines Stipendium von 1000€ erhalten. Ich weiss bereits, dass dieses steuerfrei ist. Da ich normalerweise die Kleinunternehmerregel in Anspruch nehme, also meine Einnahmen unterhalb des Umsatzsteuerfreibetrags liegen, frage ich mich nun allerdings, ob ich diesen Betrag auf der Steuererklärung zu meinen steuerpflichtigen Einnahmen hinzuzählen muss oder nicht. Ich habe als Beispiel online gelesen, dass zB. ein Arzt, der ja keine Umsatzsteuer zahlen muss, trotz 150.000€ Einkommen eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmer haben kann. Daraus folgere ich zunächst, dass steuerfreies Einkommen nicht auf den für die Erhebung der Umsatzsteuer relevanten Betrag angerechnet wird. Ich bin mir aber nicht sicher, und würde mich über eine Einschätzung von jemandem freuen, der da ein bischen mehr drüber weiss. Die Einkommensspezialitäten bei Künstlern und Stipendien, die nicht im Rahmen eines Studiums vergeben werden, sind leider nicht so ein grosses Thema, daher findet man nicht so leicht Antworten auf etwas speziellere Fragen. Vielen Dank schon jetzt!
2 Antworten
Du wirfst Einkommensteuer und Umsatzsteuer in einen Topf und kommst dadurch auf eine völlig unnötige Frage.
1. Ein Stipendium ist einkommensteuerfrei, wenn das Stipendium von der Art her, in § 3 EStG genannt ist. Also bei Dir einkommensteuer frei.
2. Für die Frage Umsatzsteuer (respektive Zurechnung zum Umsatz für die Grenze gem. § 19 UStG, was übrigens kein Freibetrag ist) musst Du Dich fragen, ob das Stipendium aus Deiner unternehmerischen Tätigkeit herrührt. Bekommst Du das Geld für ein gemaltes Bild, für eine gefertigte Skulptur, oder einen Liederabend? Nein. Also resultiert es nicht aus der unternehmerischen Tätigkeit. Ergo, es gehört nicht dazu.
so ist es. Für mich stellt sich aber die Frage, wer Dir gesagt hat, dass Dein Stipendium steuerfrei ist. War das die auszahlende Stelle?
Ja.
pauschal nehme ich an , das diese spende beim fiskus bekannt ist ; da der gebende den betrag in seiner buchhaltung als sonderposten buchte .
wie bei versicherungsauszahlungen , der betrag noch nicht realisiert ,kommt schon die GKV und will beitrag erheben .
Ja, ich bin sicher kein Profi, was die Begrifflichkeiten angeht...also wenn ich das richtig verstehe, ist ein Stipendium, das ohne konkrete zu erbringende Gegenleistung erfolgt, keine Einnahme aus meiner unternehmerischen Tätigkeit, also auch kein Posten in meiner Einnahmenüberschussrechnung?