Meine erste Steuererklärung als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)
Guten Tag liebes Forum,
ich sitze gerade bei meiner ersten Steuererklärung und mir sind jetzt noch ein paar Fragen nicht ganz klar. Ich würde mich freuen, wenn Ihr bei mir ein wenig Licht ins dunkeln bringt.
- Ich nutze das Programm WiSO Steuersparbuch
- Ich habe alle meine Privaten Daten eingetragen ( Fahrkosten zur meiner richtigen Arbeit und mein Lohn von meinem ersten Job )
- Ich hätte bei diesen Eingaben ein Betrag X an Ersattung. Sagen wir mal 600€
- Nun hab ich bei Gewerbebetriebe meine Kleinunternehmer Tätigkeit eingetragen. Bei "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlciher Kleinunternehmer" habe ich jetzt meinen Umsatz von 500€ eingetragen.
- Nun wurde von meinem Erstatteten Betrag ungefähr 70€ abgezogen. Ist das richtig so ? Das jetzt, wo mein Umsatz von der Nebentätigkeit bekannt ist, mein erstatteteter Betrag schrumpft?
- Mich verunsichert der Punkt, dass dort was mit umsatzsteuerlicher kleinunternehmer steht. Normalerweise bin ich doch von der Umsatzsteuer befreit, oder verstehe ich diesen Punkt falsch?
- Habe mich nun wegen der Bezingeschichte einmal belesen. Ich kann also die KM Anzahl, die ich zum Kunden gefahren bin, dort als Betriebsausgaben angeben ja? Wenn ich dann als eine Ausgabe es angebe, wächst mein ersatteter Betrag wieder. Ist es gerade so der Sinn, dass man sich so sein Geld wieder zurück holt? Hat es auswirkung auf die 17.500 Grenze?
Ich hoffe ich hab mich verständlich ausgedruckt, wenn nicht, werde ich es nochmal detailierter erklären
vielen Dank für die Information
4 Antworten
Klar muss da etwas abgezogen werden da du ja dort deine Einkünfte angegeben hast aus Gewerbebetrieb auf die noch Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst wenn deine Bruttoumsätze 17 500 Euro im Vorjahr nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden (§19 UStG).
Ja du kannst die Fahrten als BA angeben und natürlich wird dann deine Erstattung höher da weniger Gewinn -> weniger Steuer.
Nun hab ich bei Gewerbebetriebe meine Kleinunternehmer Tätigkeit eingetragen. Bei "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlciher Kleinunternehmer" habe ich jetzt meinen Umsatz von 500€ eingetragen.
Das ist soweit richtig, sofern es im Programm auch eine entsprechende Gegenposition für die angefallenen Betriebsausgaben gibt. Ansonsten gehört hier nur der Gewinn aus der Tätigkeit hinein, den Du bei Anwendung von § 19 UStG auch formlos mittels Tabelle ermitteln darfst. Denn einkommensteuerlich relevant ist nur der Gewinn aus der Tätigkeit.
Nun wurde von meinem Erstatteten Betrag ungefähr 70€ abgezogen. Ist das richtig so ? Das jetzt, wo mein Umsatz von der Nebentätigkeit bekannt ist, mein erstatteteter Betrag schrumpft?
S.o. - da gehört nur der Gewinn hinein, und der ist natürlich ESt-pflichtig.
Mich verunsichert der Punkt, dass dort was mit umsatzsteuerlicher kleinunternehmer steht. Normalerweise bin ich doch von der Umsatzsteuer befreit, oder verstehe ich diesen Punkt falsch?
USt != ESt. Die Anwendung von § 19 UStG befreit Dich von der Umsatzsteuerpflicht, aber die Erträge sind natürlich einkommenstsuerpflichtig.
Stell die Frage bei www.finanzfrage.net. Das ist ein Ableger von diesem Portal. Dort sind Experten. Gutes Gelingen mit deiner ersten Steuererklärung. :-)
Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist der Gewinn einzutragen, also Betriebseinnahmen (Umsatz) abzüglich Betriebsausgaben.
Betriebsausgaben wären auch Kundenbesuche.
Allerdings musst Du eine Gewinnermittlung beifügen, damit das Finanzamt Deine Zahlen prüfen kann.
Ich weiß nicht, ob in Deiner Version des Steuersparbuchs eine Gewinnermittlung enthalten ist. Es gibt nämlich mehrere Varianten.
Wenn nicht: Füge eine Gewinnermittlung als Excel- Tabelle bei.