Meine erste Steuererklärung als Kleinunternehmer (Kleinunternehmerregelung)

4 Antworten

Klar muss da etwas abgezogen werden da du ja dort deine Einkünfte angegeben hast aus Gewerbebetrieb auf die noch Einkommensteuer gezahlt werden muss.
Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass du keine Umsatzsteuer zahlen musst wenn deine Bruttoumsätze 17 500 Euro im Vorjahr nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden (§19 UStG).
Ja du kannst die Fahrten als BA angeben und natürlich wird dann deine Erstattung höher da weniger Gewinn -> weniger Steuer.

Nun hab ich bei Gewerbebetriebe meine Kleinunternehmer Tätigkeit eingetragen. Bei "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlciher Kleinunternehmer" habe ich jetzt meinen Umsatz von 500€ eingetragen.

Das ist soweit richtig, sofern es im Programm auch eine entsprechende Gegenposition für die angefallenen Betriebsausgaben gibt. Ansonsten gehört hier nur der Gewinn aus der Tätigkeit hinein, den Du bei Anwendung von § 19 UStG auch formlos mittels Tabelle ermitteln darfst. Denn einkommensteuerlich relevant ist nur der Gewinn aus der Tätigkeit. 

Nun wurde von meinem Erstatteten Betrag ungefähr 70€ abgezogen. Ist das richtig so ? Das jetzt, wo mein Umsatz von der Nebentätigkeit bekannt ist, mein erstatteteter Betrag schrumpft?

S.o. - da gehört nur der Gewinn hinein, und der ist natürlich ESt-pflichtig. 

Mich verunsichert der Punkt, dass dort was mit umsatzsteuerlicher kleinunternehmer steht. Normalerweise bin ich doch von der Umsatzsteuer befreit, oder verstehe ich diesen Punkt falsch?

USt != ESt. Die Anwendung von § 19 UStG befreit Dich von der Umsatzsteuerpflicht, aber die Erträge sind natürlich einkommenstsuerpflichtig.

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Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb ist der Gewinn einzutragen, also Betriebseinnahmen (Umsatz) abzüglich Betriebsausgaben.

Betriebsausgaben wären auch Kundenbesuche.

Allerdings musst Du eine Gewinnermittlung beifügen, damit das Finanzamt Deine Zahlen prüfen kann.

Ich weiß nicht, ob in Deiner Version des Steuersparbuchs eine Gewinnermittlung enthalten ist. Es gibt nämlich mehrere Varianten.

Wenn nicht: Füge eine Gewinnermittlung als Excel- Tabelle bei.