Darf mein Gewerbe den Firmennamen "Ingenieurbüro (Name) tragen?
Ich studiere derzeit an der Hochschule Bauingenieurwesen im Master und bin nebenbei im Büro eines Professors angestellt und führe selbstständig kleinere ingenieurstechnische Aufgaben aus.
Für die Tätigkeit im Büro habe ich beim Kreisverwaltungsreferat ein Gewerbe angemeldet, wodurch ich solange vom Status als „Kleinunternehmer“ profitiere, wie ich unterhalb der Grenze von 17.500 Euro bleibe.
Bei dieser Konstelation ist mir die Frage aufgekommen, ob ich mit abgeschlossenem Bachelorstudium und dem benannten Gewerbe ein Ingenieurbüro führe.
Ist es mir demnach gestattet den Firmennamen „Ingenieurbüro (Name)“ zu tragen?
5 Antworten
Du weißt nicht, ob du Ingenieur bist ???
In jedem Bundeland gibt es ein Ingenieurgesetz, das regelt, wer diese Berufsbezeichnung führen darf.
Es kommt also auf das Bundesland und deinen Bachelor an.
Ingenieurbüro als Kleingewerbe ist zwar etwas ungewöhnlich, aber warum soll das NICHT gehen?
Wenn du Ingeneur bist oder einen angestellt hast, ist das in Ordnung, sonst irreführend.
Schließe mich an. Wenn du (FS) bereits ein B.Eng bist, dürfte das iO sein. Ansonsten wäre es irreführend. Der Bachelor müsste schon für Ingenieurswissenschaften sein, bzw du befugt, den „Titel“/Berufsbezeichnung Ingenieur führen zu dürfen.
Wenn Du Deinen Bachelor in einer Ingenieurwissenschaft hast, dann darfst Du Dein Gewerbe auch Ingenieurbüro (Vorname Name) nennen.
Na was jetzt, angestellt oder selbständig? Oder gar scheinselbständig?
Und was versprichst du dir von der Bezeichnung? Ich nenne mich ja auch nicht Metzgerei, nur weil ich als Händler Wurst im Sortiment habe.
Wenn du schon mit der Scheinselbständigkeit gegen Gesetze verstößt und Abgaben hinterziehst, warum interessiert dich das bei der Benennung plötzlich?
Interessiert mich halt!
Scheinselbstständigkeit!
Die Frage war, ob die Konstellation aus Gewerbe, Bachelorabschluss und entsprechender Tätigkeit die Bezeichnung Ingenieurbüro rechtfertigt.