Honorarkraft - welche Summe ist steuerfrei?

4 Antworten

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Steuerklasse V- das heißt, Du bist verheiratet, und Dein Ehemann hat Steuerklasse III.

Bei der Einkommensteuerveranlagung werden die Einkünfte beider Ehegatten zusammengezählt - und zwar brutto abzüglich Werbungskosten, und nicht netto.

Deine Nebeneinkünfte sind dabei auch zu erfassen. Dabei stellt sich für mich die Frage, ob das nicht auch Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit sind. Bist Du zum Beispiel gegenüber der Schule weisungsgebunden? Dann müsstest Du dort nach den Kriterien der Steuerklasse VI beschäftigt werden. Aber dazu gibt Deine Frage nicht genug her.

Schule20132014 
Beitragsersteller
 24.05.2013, 18:09

Danke für Deine Antwort!

Zu deine Frage ob ich der Schule gegenüber weisungsgebunden bin! Nein das bin ich nicht!

Helmuthk  25.05.2013, 08:43
@Schule20132014

Danach hatte ich nur gefragt, weil die Agrenzung Arbeitsverhältnis-Nichtselbständige Arbeit nicht so einfach ist.

Helmuthk  28.05.2013, 09:47
@Helmuthk

Danke für den Stern Helmuthk

Nach § 3 Nr. 26 gilt auch hier die Übungsleiterpauschale. Egal ob als selbständige Honorarkraft oder im Angestelltenverhältnis sind 2400 EUR steuerfrei. Voraussetzung: Nebentätigkeit. Die Tätigkeit darf max. ein Drittel der normalen Arbeitszeit eines Vollerwerbstätigen betragen - bezogen auf ein Jahr.

Bei einem Netto-Einkommen von 900 Euro/Monat bist du im Jahr bei fast 10.000 €. Da wird jeder Euro mehr zu versteuern sein, wenn du nicht Fahrtkosten/Material... gegenrechnen kannst. In einem Verein gibt es den ÜL-Freibetrag von 2400 Euro...

Im Jahr sind für alle 8.354 € einkommenssteuerfrei.