Umsatzsteuer bei Materialverkauf für Kleinunternehmer.....bitte lesen!
Hallo; Habe eine Frage zr Umsatzsteuerpflicht: Ein Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 14.000 Euro schreibt eine Rechnung über ausgeführte Arbeiten. Laut §19 UStG Umsatzsteuerfrei, heißt, die Rechnung kann erstmal brutto für netto gestellt werden.
Was passiert, wenn der Kleinunternehmer Material einkauft, und diese dann an den Auftraggeber weiterverkauft ? Beispiel: Elektroarbeiten (Kabelverlegung) ausgeführt, Arbeitsleistung 1.000 Euro. Das dafür benötigte Elektromaterial kauft der Kleinunternehmer für 500 € netto (595 € Brutto) ein, und möchte dies ohne Aufschlag weiterberechnen.
Ist dieser Betrag dann Umsatzsteuerpflichtig ? dann müßte der Bruttobertrag angesetzt werden, davon 19% USt., die wiederum beim zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden- quasi ein durchlaufender Posten.
Oder fällt wegen der Kleinunternehmerregelung gar keine USt an ?
Freue mich auf Antworten. Gruß Mike
3 Antworten
Hier liegt ein Denkfehler vor. Der Unternehmer kauft auch bei Anwendung von §19 UStG selbstverständlich MIT MWST ein. Daher beträgt sein Aufwand die besagten €595.--. Er kann aber die enthaltenen €95.-- nicht als VSt geltend machen, verkauft jedoch das Material zu seinem EK - nämlich eben jenen €595.-- - an seinen Auftraggeber weiter. In seiner Rechnung darf er aber keine MWST ausweisen, daher lautet der Rechnungsbetrag €595.-- ohne Steuerangaben, aber mit Verweis auf §19 UStG. Das ist für den Auftraggeber - sofern dieser selbet vorsteuerabzugsberechtigt ist - teurer.
Mit 595,- weiterberechen, weil ja der Kleinunternehmer die 95,- € nicht beim FA als Vorsteuer geltend machen kann. Er zahlt 595, und sollte auch 595,- weiterberechnen. Der Kunde kann ebenfalls keine VST geltend machen. Kleinunternehmer weisen ja keine MWST auf ihren Rechungen aus, auch nicht für Materialkäufe.
595€ und keine Umsatzsteuer auf der Rechnung