Wenn ich als Kleinunternehmer noch einen Teilzeit-Job habe, gilt mein Einkommen davon als Umsatz?
(Die Frage ist wegen der Umsatzsteuer, nicht wegen der Einkommensteuer.)
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wirtschaft und Finanzen
Nein, der Umsatzsteuer unterliegen nur die Umsätze als Unternehmer. Da du dich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entschieden hast, wird Umsatzsteuer nicht erhoben, solange der Jahresumsatz unter 22.000 € liegt.
Völlig gleich ob Vollzeit- oder Teilzeit-Job, dein (zusätzliches) Einkommen hat nichts mit deinem Umsatz zu tun. Als Kleinunternehmer zahlst du je wohl möglich überhaupt keine Umsatzsteuer. Lass dich ggf. von einem Unternehmens-/ Steuerberater beraten.
Nein. Umsatz ist Umsatz und Arbeitslohn ist Arbeitslohn.
Sonst müsstest Du von Deinem Lohn ja nochmal 19 % ans Finanzamt abdrücken
Nein, nur Umsatz ist Umsatz.
Lohnarbeit ist kein Umsatz.