Post vom Finanzamt was ist eine Umbuchung?
Hallo,
folgende Situation, ich hatte mich als Kleinunternehmerin angemeldet. Ich hatte leider keine Steuererklärung mehr abgegeben beim Finanzamt, aus dem Grund, weil ich die Tätigkeit seit 2014 nicht mehr ausgeübt habe. Ich war dann normal Angestellte. Es kam dann Post ich soll so und so viel nach zahlen. Es kam dann zur Pfändung, die haben das Geld erst mal bekommen. Habe dann Post zu denen geschickt, geschrieben dass ich das Kleinunternehmen abmelden möchte, ich in dem Zeitraum keinen Verdienst aus der Tätigkeit hatte und die mir das Geld zurück überweisen sollen. Jetzt steht in dem Brief:
es wurde wie folgt umgebucht:
von ohne Bestimmung 2014 auf Einkommensteuer
Was bedeutet das? Ich muss doch keine Steuern zahlen wenn ich aus dem Gewerbe 0€ gemacht habe?
5 Antworten
Das Finanzamt hat Geld bekommen, von wem auch immer und hat das dann mit der Einkommensteuer 2014 verrechnet.
Die Schätzung des Finanzamtes bleibt solange bestehen bis sie aufgehoben oder geändert wird und solange bleibt die Steuerschuld auch fällig.
Zur Erläuterung' 'Ohne Bestimmung' bedeutet, dass eine Zahlung nicht zugeordnet werden konnte und auf einem sogenannten Verwahrungskonto gebucht wurde.
Ein Gewerbe wird nicht beim Fizamt abgemeldet, sondern bei der zuständigen Gemeinde.
Wenn eine Schätzung vorliegt, UNVERZÜGLICH die erforderliche Steuererkärung abgeben.
Die Umbuchung ist erfolgt, da (vermutlich) die Zahlung nur mit der Steuernummer erfolgt ist. wie @patrick bereits ausgeführt, bedeutet "ohne Bestimmung", dass der Betrag der Steuernummer gutgeschrieben wird. Durch die Umbuchung erfolgt dann erst der Ausgleich der jeweiligen Steuerart
Du hättest eine Steuererkläung abgeben und einen Gewinn von 0 € erklären müssen, außerdem hättest du dein Gewerbe abmelden sollen. Stattdessen hast du dich schätzen lassen und gegen den Schätzungsbescheid keinen Einspruch eingelegt, sodass dieser bestandskräftig wurde.
Du kannst jetzt versuchen, mit dem Finanzamt über einen Erlass der Steuern zu verhandeln.
Das,was du da jetzt bekommen hast, ist eine Umbuchungsmitteilung. Es gab einen Geldeingang, evtl aus der Pfändung, den das Finanzamt nicht sofort zutreffend buchen konnte (daher 'ohne Bestimmung), und der wurde jetzt auf deine Steuerrückstände gebucht.
So lange das Gewerbe angemeldet ist, bist du zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Wenn du statt des ordnungsgemäß beim Gewerbe- oder Ordnungsamt abzumelden, lieber auf dem Baum pennst, wirst du eben geschätzt.
Pech gehabt.
Ein Anruf beim Finanzamt hilft Dir weiter!
Daumen runter? Wofür?