Für Innendienst eingestellt - soll Außendienst machen, ist dies zulässig
ich bin als Innendienstmitarbeiter eingestellt worden. In meinem Arbeitsvertrag steht das meine Tätigkeit insbesondere die Auftragsannahme, Auftragsbearbeitung , Rechnungsstellung usw. sind. Es gibt noch den Zusatz der Arbeitnehmer ist auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet, auch andere Ihm zumutbare und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Tätigkeiten, ggf- auch an einem anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu übernehmen. Die Firma will mich nun in den Außendienst versetzen mit 3-4 Übernachtungen, in dem zu betreuenden Gebiet. Ist dies Zulässig oder kann ich dagegen angehen?
4 Antworten
es kommt auch in deinem fall auf die genaue stellenbezeichnung deiner arbeit an. wenn sie z.b. nur "mitarbeiter verkauf" lautet und gg. mit einer unpräzisen stellenbeschreibung versehen ist, hast du schlechte karten. ist sie aber präzise mit z.b. "sachbearbeiter verkaufsabteilung" bezeichnet. ist der spielraum für deinen arbeitgeber im rahmen dieses direktionsrechts (das mit dieser klausel ausgedrückt wird) ziemlich eng. dann geht es nur mit einer änderungskündigung. also dringender gesprächsbedarf. wenn chef aber nach gutsherrenart "regiert" dann solltest du dir reiflich überlegen, dort länger zu arbeiten.
So sehe ich das auch, wobei ich sogar noch einen Schritt weiter gehe: Innen- und Außendienst sind für mich "zwei Paar Schuhe", weil sie allein vom Charakter der Tätigkeit her so unterschiedlich auszulegen sind, dass hier m.E. der Verweis auf eine andere "zumutbare, den Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende" Tätigkeit nicht greift.
Fazit: Wenn ich noch nie im Außendienst gearbeitet hätte, würde ich dies ablehnen, notfalls unter Zuhilfenahme eines Arbeitsrichters. Dann ist diese Arbeitsstelle zwar so gut wie erledigt, aber bei einem Arbeitgeber, der so etwas mit mir macht, würde ich auf Dauer sowieso nicht arbeiten wollen... So schnell wie möglich etwas Besseres suchen - viel Glück!
Hallo, keine Frage, in dem von Ihnen unterschriebenen Vertrag ist eindeutig festgelegt, dass Ihr Arbeitgeber Sie anderweitig einsetzen darf. Wenn Sie also Ihren Job nicht gefährden wollen, solltgen Sie tun, was von Ihnen gefordert wird. Klären Sie aber ab, ob dieses neue Arbeitsgebiet befristet ist, oder ob man Sie für immer auf diesen neuen Posten setzen will. Viel Glück
Es gibt noch den Zusatz der Arbeitnehmer ist auf Weisung des Arbeitgebers verpflichtet, auch andere Ihm zumutbare und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechenden Tätigkeiten, ggf- auch an einem anderen Ort in zumutbarer Entfernung zu übernehmen.
Und was genau ist hieran nun unverständlich?
Ist dies Zulässig oder kann ich dagegen angehen?
Natürlich ist diese völlig übliche Standardformulierung zulässig, mindestens aber von dir akzeptiert eben auch umsetzbar - wenn dir dein neues Aufgabengebiet und eine Reisetätigkeit mißfällt, kannst du um einen Aufhebungsvertrag bitten oder mit vertraglich vereinbarter Frist ordentlich kündigen.
G imager761
Ich hoffe Du läßt Dir diese Tätigkeit auch angemessen bezahlen.
Du hast Doch genau gewußt, was Du mit dem Arbeitsvertrag unterschreibst.