Kleingewerbe und Fahrtkosten?
Liebe Gemeinde, ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe anmeldeltet (unter 17500€ Umsatz im Jahr) Nun ist meine Frage, wie ich meine Fahrtkosten am besten geltend machen kann? Reicht es wenn ich einfach ein Fahrenbuch führe und meine privaten Fahren nicht mit einrechne / bzw nur die geschäftlichen Fahrten eintrage? Mit wieviel Cent / km darf ich dann abrechnen? Muss ich Tankbelege aufbewahren? Ich geschäftliche nutzen des PKWs wird bei vll 10-20% liegen. Der Wagen bleibt aber weiterhin komplett privat angemeldet. Hoffe ihr könnt mir helfen.
2 Antworten
Wenn Du das Auto anteilig geschäftlich nutzst, dann werden alle Kosten die direkt mit dem Fahrzeug zu tun haben (Reparaturen, auch Unfall, Kundendienst, Reifen, Tanken, Öl, Versicherungsprämie, Steuer, Glühbirnen, usw.) in dem Anteil als Ausgaben für die Firma gebucht, in dem das Fahrzeug geschäftlich genutzt wird. Hast Du also wie angegeben 20% geschäftliche Nutzung, sind auch 20% der oben genannten Kosten in der Firma absetzbar. Deshalb alle Belege aufheben. Auch kann das Fahrzeug geschäftlich abgeschrieben werden (wegen Abnutzung). Beim Fahrtenbuch musst Du alle Fahrten eintragen, die mit dem Kfz gefahren werden, nicht nur die geschäftlichen, sonst werden sie vom Finanzamt nicht anerkannt. Auch gelten nachträglich erstellte Excel-Tabellen nicht, es muss ersichtlich sein, dass die Fahrten sofort nach der Fahrt eingetragen wurden. Gibst Du also beim FA nach einem Jahr ein fast neues Fahrtenbuch ab, glaubt das auch keiner. Es muss entsprechende Abnutzungen haben. Bei den geschäftlichen Fahrten muss dann eingetragen werden, wann man abgefahren ist (Datum, Uhrzeit) und wann man zurück gekommen ist. Wo man hingefahren ist (Ort, Fahrtstrecke) und wen man besucht hat (Kunden), und natürlich den Endkilometerstand. Bei privaten Fahrten reicht der Tag, der Zusatz privat und der Anfangs- bzw. Endkilometerstand der Fahrt. Dies alles muss lückenlos sein.
Wie setzte ich den dann die gefahrenen Kilometer ab??? Gibt es einen festgeschrieben Satz pro Kilometer oder spielen da die Tankquittungen eine Rolle?
tankquittungen immer aufbewahren und bei der buchhaltung mit angeben. am besten gibst du den tatsächlichen km-anfangs- und endstand am ende des jahres an, dann die quittungen für tanken, wagenpflege etc. im odner schön abheften und auf verlangen dem FA zeigen. bei den km-beträgen weiß ich nicht genau, wieviel, aber das kannst du beim FA nachfragen. ich glaube, das waren 15cent gewerblich, 30cent privat pro km. aber da lieber beim FA anrufen.
...weiß es das FA...? ;) sammel ein paar, und mach sie mit in die buchhaltung. musst ja auch steuern abführen, und quittungen sind immer gut. ausserdem kannst du diese quittung bei deiner privaten LST mit reinnehmen.
Wofür den alle Tankquittungen aufbewahren, wenn ich doch zum größten Teil privat Tanke????