Gebrauchte Autoteile verkaufen - Kleingewerbe oder Kleinunternehmer?
Moin!
Da ich in Betracht ziehe, mich nebenberuflich selbstständig zu machen, stellen sich mir einige Fragen.
Zur Art des Geschäfts:
Handel von gebrauchten PKW-Teilen (umfasst Gebrauchtwagen kaufen, verwertbare Teile ausbauen (ggf. reinigen, überholen/revidieren) und verkaufen, Rest des Fahrzeugs an einen anerkannten Verwertungsbetrieb/Altfahrzeugannahmestelle abführen)
Frage 1: Ich gehe von maximal 10.000€ Umsatz im Jahr aus - wäre ich demnach ein Kleinunternehmer?
Frage 2: Die Fahrzeugteile würde ich in einer angemieteten Halle demontieren. Allerdings schrauben meine Freunde und ich auch sehr oft privat an unseren Fahrzeugen dort - gäbe das rechtliche/versicherungstechnische Bedenken? Oder ist das gänzlich uninteressant?
Frage 3: Auf welche Fettnäpfchen sollte ich generell bei so etwas achten? (Es werden definitiv keine Fahrzeuge, ob komplett oder teilzerlegt, verkauft. Mein Hauptberuf liegt in einer ganz anderen Sparte, somit kollidiert dort auch nichts.)
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Ich hab das was du vor hast mit einem Freund zusammen auch schon gemacht. Bei vielen Autos brauchst du schon Glück um überhaupt deinen Einkaufspreis zu decken, dann ist aber deine Zeit und die Halle noch nicht bezahlt. Der Markt an gebrauchten Teilen inkl Garantie ist verdammt voll.
Wir hatten uns auf BMW vor allem E30 E36 und Opel hauptsächlich Astra F und G eingeschossen. Der Markt ist echt übel. Wir hatten das untereinander geregelt indem jeder die Hälfte der Halle gezahlt hat und so war's ansich auch mit der Kohle aus den Verkäufen. Das ganze lief als Kleingewerbe. Aber wenn du am Ende des Jahres feststellst das du im Endeffekt für fast nichts gearbeitet hast, hast du auch keinen Bock mehr
Es ist ein Kleingewerbe, dass heißt, es muss nicht ins Handelsregister eingetragen werfen.
Kleinunternehmen bezieht sich auf die Umsatzsteuer, das Wahlrecht die Umsatzsteuer auszuweisen.
Anmelden beim gewerbeamt kann man nur ein Gewerbe, da gibt es keine Unterschiede.
Also müsste ich ein Kleingewerbe anmelden, zusätzlich den Antrag auf die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG?
Beim gewerbeamt muss man ein Gewerbe anmelden, da gibt es dieses Unterscheidung zum Kleingewerbe nicht.
Kleingewerbe ist ein Begriff aus dem Privatrecht, Handelsrecht.
Kleinunternehmeregelung muss man beim Finanzamt beantragen.
Moin,
generell müsstest du drauf achten, dass du gewisse Dinge einhalten musst, da du gewerblich handelst. Dh insbesondere Gewährleistung musst du geben. Es wäre sinnvoll, gute agb zu haben, diese Müssen natürlich auch wirksam in die Verträge miteinbezogen werden.
der rechtliche background muss stimmen. Wenn Ihr Werbung für euch macht bzw eine Website habt, muss die den Datenschutz-Voraussetzungen entsprechen.
Tatsächlich würden wir uns nur innerhalb von eBay-Kleinanzeigen sowie innerhalb der Facebook-Gruppen bewegen - ohne eigene Website oder aktive Werbung. 12 Monate Gewährleistung auf gebrauchte Teile ist mir bekannt, die AGB an sich wären auch nicht das schwierigste an sich mMn.
Bei eBay Klein/Facebook darauf achten, dass ihr dort die wichtigsten Daten (ladungsfähige Adresse, Widerrufsrecht, etc.) ebenfalls vermerken oder verlinken müsst. DSGVO spielt evtl auch eine Rolle.
Darum mache ich mir tatsächlich keine Sorgen - ich würde mich auf eine Marke bzw. sogar nur 2, 3 Modelle spezialisieren und dort kenne ich den Markt sehr gut, auch die Materie sehr gut. (Gelernter Mechatroniker, war bei einem Vertragshändler dieser Marke)
Wie habt ihr das ganze geregelt, worauf musstet ihr machen?