Gewerbe abmelden - Was passiert mit dem Inventar?
Nehmen wir an jemand hat im Juni 2018 ein Kleingewerbe angemeldet
Er dachte er darf 17500 euro umsatz machen und hat 15000 Euro umsatz gemacht
Nun hat er erfahren das er nur 7/12 von den 17500 euro Umsatz machen darf (7 Monate von 12 Monaten) (Manche Leute beim Finanzamt sagen es ist 17500, andere wieder 7/12)
demnach ist er über das Ziel hinaus geschossen und wäre für 2019 Umsatzsteuerpflichtig
was wird nun in dem Fall das Mitte Januar 2019 das Gewerbe abgemeldet aus dem Inventar im Wert von sagen wir 2500 Euro was als Ausgabe in 2018 geltend gemacht wurde (Ware sowie Werkzeug ?)
Danke
3 Antworten
Entweder er verkauft es und bringt des erzielten Betrag als Einnahme in die "Buchführung" ein, oder er verbucht es zum Buchwert als Privatentnahme.
mit der Buchung geht das ins Privatvermögen über. Nur nicht zu niedrig bewerten, sonst wird das unglaubwürdig
Hallo,
der Gesetzestext ist doch eindeutig:
seihe hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
also 17.500 € im Jahr als Umsatz.
Eine Aufteilung nach Monaten käme nur dann in Frage, wenn der Unternehmer nicht das ganze Jahr tätig ist (seihe Satz 3 des §).
Eine endgültige Gewerbeaufgabe (Achtung !! wirklich endgültig !! ) erfordert zwingend eine Abschlußbilanz nach § 16 EstG auch bei Kleinunternehmern.