Darf man zwei verschiedene Kleingewerbe anmelden?
Hallo, wenn man ein Kleingewerbe schon hat, wo man 17500€ Umsatz machen darf. Darf man dann noch ein anderes Kleingewerbe zusätzlich haben?? Dürfen beide Gewerbe zusammen max 17500€ Umsatz machen oder jedes für sich?? Es wären auch zwei total verschiedene Kleingewerbe.
Vielen Dank Sven
2 Antworten
Kleingewerbe gibt es nicht ! Alos kann es auch nicht zwei Kleingewerbe geben. Mit Kleingewerbe wird meist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bezeichnet. Das ist aber ein Steuererleichterungsverfahren und keine Unterart von Gewerbe.
Wenn du dein Gewerbe als Einzelunternehmen anmeldest, dann gibt es zwischen dir und dem Gewerbe/Firma keinen Unterschied. Deshalb spielt es auch keine Rolle, ob du ein, zwei oder drei Gewerbe anmeldest. Du bleibst du, und eben nur einmal du ! Daher kannst du dieses Steuererleichterungsverfahren auch nur einmal (insgesamt) nutzen.
Natürlich darfst du, auch wenn du zunächst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, mehr als 17.500 € Umsatz machen. Du musst dann nur MwSt von deinen Kunden erheben und an das Finanzamt abführen.
Kleingewerbe gibt es nicht !
Ach ja, wir schreiben es immer wieder, aber der Begriff scheint unausrottbar zu sein. :-)
Hoffentlich lernen wenigstens die Leser unserer Beiträge an diesem Punkt um! ;-)
@Sellifighter
Mit einem Satz: Der Begriff Kleinunternehmer "hängt an der Person". Entscheidend ist also, ob die Person - mit egal wievielen Untrernehmen über die 17500€ Umsatz kommt. Wenn diese Grenze im Jahr X überschritten wird, ist diePerson im darauffolgenden Jahr automatisch (mit allen ihren Unternehmen) kein Kleinunternehmer mehr. Ehepartner können hier unterschiedliche Wege gehen: Einer Kleinunternehmer, der andere Unternehmer.
Darf man dann noch ein anderes Kleingewerbe zusätzlich haben??
Das ist, wie schon von Geochelone beschrieben erlaubt, bedeutet aber dann für Beides getrennte Buchhaltung bzw. EÜR (Einnahmen-Überschussrechnung) und je eine Anlage G in der Steuererklärung. Zusätzlich ist die Frage, wie dann z. B. Telefon&www, bzw. abzuschreibende Betriebsmittel auf die beiden Gewerbe und die Privatnutzung verteilt werden. Oft ist es einfacher, die Gewerbeanmeldung auf die Tätigkeiten des zweiten Teils zu erweitern.
Nein, so jedenfalls bei uns. Viel Glück.